„Cities for Life-Day“: Dortmund möchte sich am internationalen Aktionstag gegen die Todesstrafe beteiligen

Die Stadt Dortmund möchte ihre Aktivitäten zur Wahrung und zum Schutz der Menschenrechte weiter ausbauen und am internationalen Aktionstag gegen die Todesstrafe teilnehmen. Foto: Thomas Engel

Schon seit Jahren ist die Positionierung und das Engagement für Menschenrechte und gegen menschenfeindliche Einstellungen integraler Bestandteil der Arbeit der Stadt Dortmund. Auf Initiative der Gemeinschaft Sant’Egidio feiern am 30. November jeden Jahres Städte auf der ganzen Welt den „Cities for Life Day“ („Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“), der an das erste offizielle Verbot der Todesstrafe in Europa erinnern soll. Dortmund soll nun zum ersten Mal Teilnehmerin des Aktionstages werden.

Staatliches Strafhandeln darf Leben und Würde des Menschen nicht antasten

Stadtrat Ludger Wilde. Foto Alex Völkel

Die Teilnahme am Aktionstag wäre ein weiterer Baustein in der Stadtarbeit pro Menschenrechte. Bereits 2011 wurde der „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ vom Rat der Stadt Dortmund zustimmend zur Kenntnis genommen. Jüngst hat er die „Grundsatzerklärung zur Bekämpfung von Antisemitismus in Dortmund“ beschlossen.

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Verwaltungsdezernent Ludger Wilde erklärt, das Thema sei von vielen Menschen im Rahmen des diesjährigen Evangelischen Kirchentages in Dortmund angesprochen worden. „Eine unserer Ideen ist, dass wir das Thema am 30. November öffentlich sichtbar machen. Hierfür schwebt uns vor, das Rathaus mit einer speziellen Lichtkonstruktion anzustrahlen. Darüber hinaus wollen wir der Zivilgesellschaft Teilhabemöglichkeiten einräumen“, so Wilde. Hierfür sei die Gründung einer eigenen Koordinierungsstelle für den „Cities for Life-Day“ angedacht.

Am 30. November 1786 schaffte der Großherzog der Toskana, Leopold II., die Todesstrafe ab und machte die Toskana zum ersten Staat ohne Todesstrafe. Die Todesstrafe sei ein nicht zu rechtfertigender Eingriff des Staates in die unverletzlichen Rechte des Individuums. Staatliches Strafhandeln dürfe Leben und Würde des Menschen nicht antasten.

Rat befasst sich in seiner nächsten Sitzung mit dem Vorschlag

Nur ein kategorisches Verbot der Todesstrafe sei geeignet um zu verdeutlichen, dass menschliches Leben das höchste Rechtsgut sei. Auch die Stadt Dortmund will sich an den Feierlichkeiten zum „Cities for Life Day“ beteiligen und den 30. November zum städtischen „Tag für das Leben – Tag gegen die Todesstrafe“ erklären. Der Vorschlag der Stadtverwaltung wird in der nächsten Ratssitzung einer der Tagesordnungspunkte sein.

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