Bundesurteil zur Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets bringt Dortmund 4,3 Millionen Euro

Fabido Familienzentrum Stollenstraße
300.000 Anträge auf Förderung von Klassenfahrten, Ausflüge und Mittagessen wurden bisher in Dortmund gestellt.

Die Stadt Dortmund kann mit 4,3 Millionen Euro vom Bund zur Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaketes rechnen. Der 1. Senat des Bundessozialgerichtes hat den Bund verurteilt, den klagenden Ländern Gelder für Leistungen im Rahmen von Bildung und Teilhabe für 2012 nachzuzahlen.

Für NRW geht es dabei um insgesamt 70 Millionen Euro; auf Dortmund entfallen 4,3 Millionen. Sozialdezernentin Birgit Zoerner: „Ich freue mich über dieses Urteil, das die Rechtsposition der Kommunen bestätigt.“

Mittel für 2012 müssen nicht zurückgezahlt werden

Seit März 2011 stellt der Bund Mittel für Bildung und Teilhabe unter anderem Beihilfen für Klassenfahrten, Mittagessen und Lernförderung bereit.

Das Gesetz musste seinerzeit ohne jede Vorlaufszeit umgesetzt werden, was dazu führte, dass die Nachfrage seitens der leistungsberechtigten Familien erst nach und nach in Gang kam. Dieser Prozess erstreckte sich auch auf das Jahr 2012.

Für 2012 hatte der Bund 10,1 Millionen Euro an Dortmund überwiesen; 5,8 Millionen Euro wurden von den leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen und der Rest von 4,3 Millionen wurde für das nächste Jahr zurückgelegt.

NRW, Brandenburg und Niedersachsen klagten für die Kommunen

Die Mittelweiterverteilung für das Bildungs- und Teilhabepaket erfolgt über die Länder an die Kommunen. Der Bund war der Ansicht, dass die nicht verbrauchten Mittel 2012 von den Ländern zurückzuzahlen seien. Die Kommunen waren in dem sich anbahnenden Rechtsstreit nicht klageberechtigt.

NRW, Brandenburg und Niedersachsen wehrten sich zwar mittels Klage dagegen, konnten aber nicht verhindern, dass der Bund den Geldhahn vorübergehend zudrehte, um seine vermeintlichen Außenstände zu verrechnen.

30.000 Kinder und Jugendliche in Dortmund sind leistungsberechtigt

Dies führte im städtischen Haushalt zu einem Loch von 4,3 Millionen Euro, welches anderweitig gestopft werden musste.  „Ich bedanke mich bei der Landesregierung, dass sie in dieser für die Kommunen so wichtigen Frage engagiert Flagge gezeigt hat“, so Oberbürgermeister Ullrich Sierau.

Insgesamt sind in Dortmund zirka 30.000 Kinder und Jugendliche leistungsberechtigt. Etwa 90 Prozent davon nehmen die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Anspruch. Seit 2011 wurden über 300.000 Anträge gestellt. Am häufigsten werden Klassenfahrten, Ausflüge und Mittagsverpflegung beantragt.

Fraktionen begrüßen die Entscheidung

„Das Urteil ist eine klare Niederlage für den Bund und ein klarer Erfolg der Klage des Landes, die stellvertretend für die Kommunen geführt worden ist. Das Einbehalten der nicht ausgegebenen Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket im Jahr 2012 war nicht rechtens“, kommentiert Grünen-Fraktionssprecher Ulrich Langhorst die Entscheidung.

„Diese Gelder müssen nun schnellstmöglich von Berlin zurück nach Dortmund fließen. Diese Gelder können nun helfen, um zum Beispiel die Finanzierung der vor kurzem beschlossenen Verlängerung der 81 Stellen der Schulsozialarbeit bis 2017 sicherzustellen“, so Langhorst.

Die Gerichtsentscheidung passt gut in die aktuelle Diskussionslandschaft zu den Kommunalfinanzen und ist Beleg dafür, dass der Bund noch viel mehr für die Kommunen tun muss“, begrüßt der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, SPD-Ratsmitglied Heinz-Dieter Düdder, die Entscheidung.

„Die Klage des Landes hat sich gelohnt, denn die Kommunen haben nichts zu verschenken. Das Verhalten des Bundes in dieser Sache ist nicht nachvollziehbar gewesen, zumal wir in Dortmund die nicht eingesetzten BuT-Mittel sehr verantwortungsvoll zur Deckung von Ausgaben im Sozialbereich eingesetzt haben“, so Düdder.

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