Betriebsratswahlen: Die NGG Dortmund ruft Beschäftigte zur Mitbestimmung auf

Beschäftigte können bis Ende Mai ihre Interessenvertretung neu wählen

Hand hält Stimmzettel über Wahlurne
In Dortmund sind rund 310.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in knapp 7.430 Betrieben berechtigt an den Betriebsratswahlen teilzunehmen. Foto: NGG / Florian Göricke

Noch bis Ende Mai finden bundesweit Betriebsratswahlen statt. Auch in Dortmund können Beschäftigte ihre Interessenvertretung neu bestimmen oder erstmals gründen. Nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sind rund 310.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in knapp 7.430 Betrieben wahlberechtigt. Die Gewerkschaft wirbt dafür, die Möglichkeit zur Mitbestimmung stärker zu nutzen.

Wahlberechtigte Beschäftigte können Betriebsrat alle vier Jahre wählen

Egal, ob in der Industrie, im Handwerk, in der Lebensmittelindustrie oder der Bäckerei: Überall, wo es mehr als fünf Beschäftigte gibt, kann die Belegschaft einen Betriebsrat wählen. Dabei zählen Vollzeit- und Teilzeitkräfte ebenso wie Auszubildende zu den Wahlberechtigten.

Die Wahlen finden bundesweit alle vier Jahre statt und laufen in diesem Jahr vom 1. März bis zum 31. Mai. Torsten Gebehart, Geschäftsführer der NGG Dortmund, betont die Bedeutung der Arbeitnehmervertretung im Betrieb: „Der Betriebsrat bündelt die Stimmen der Beschäftigten und verleiht ihnen so mehr Gewicht gegenüber der Leitungsebene. Auf dieses Sprachrohr muss die Unternehmensführung hören“.

Allerdings gebe es in einem Großteil der Unternehmen in Dortmund immer noch keinen Betriebsrat: „Beschäftigte verschenken damit ihre Chance, wichtige Entscheidungen im Unternehmen zu beeinflussen“, erklärt Gebehart.

Zusammenspiel von Gewerkschaft und Betriebsrat

Aus Sicht der NGG spielt auch das Zusammenspiel von Gewerkschaften und Betriebsräten eine wichtige Rolle. Denn hier herrsche Arbeitsteilung: Während sich die Gewerkschaft für einen guten Tarifvertrag und damit für faire Löhne einsetze, sorge der Betriebsrat im Unternehmen dafür, dass die Beschäftigten tatsächlich profitierten.

Torsten Gebehart ist Geschäftsführer der NGG-Region Dortmund.
Torsten Gebehart ist Geschäftsführer der NGG-Region Dortmund. Archivfoto: Klaus Hartmann für Nordstadtblogger.de

„Betriebe mit Tarifvertrag bieten deutlich bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe ohne Tarifbindung. Ohne Tarifvertrag fehlt Beschäftigten rechnerisch ein volles Monatsgehalt – zudem fällt pro Jahr eine Woche Mehrarbeit an“, sagt Torsten Gebehart. Der NGG-Geschäftsführer beruft sich dabei auf Studien des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Betriebsräte gestalten zudem die Ausbildung aktiv mit: „Mehr Azubis fürs Unternehmen und weniger Probleme bei der Ausbildung – so lässt sich das Engagement von Betriebsräten auf den Punkt bringen, wenn es um den Nachwuchs im Unternehmen geht“, so Gebehart. Außerdem, so die NGG Dortmund, helfe ein Betriebsrat, Jobs zu sichern, wenn es im Unternehmen krisele: „Ein Betriebsrat setzt immer auf vernünftige Konzepte, um Arbeitsplätze zu erhalten“, erklärt Gebehart.

Betriebsrat bringt Vorteile auch in der Lebensmittelindustrie

In der regionalen Lebensmittelindustrie gebe es laut NGG „in der Regel krisenfeste Jobs“. Trotzdem bringe ein Betriebsrat in der Nahrungsmittelherstellung viele Vorteile:

„Das fängt bei den Regeln für die Urlaubsplanung an. Auch bei der betrieblichen Weiterbildung und dem Gesundheitsschutz redet der Betriebsrat mit. Und schließlich sorgt der Betriebsrat dafür, dass es bei Schichtplänen keine Unstimmigkeiten gibt“, erklärt Gebehart.

Die NGG Dortmund unterstützt Beschäftigte aus Unternehmen der Lebensmittelherstellung oder der Gastronomie dabei, einen Betriebsrat zu wählen oder neu zu gründen.

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