AfA fordert „Mindest-Kurzarbeitergeld“: 11.000 Beschäftigten im Gastro-Gewerbe in Dortmund könnte geholfen werden

Die IHK befürchtet weitere Geschäftsschließungen und Aufgaben wegen des Corona-Lockdowns. Foto: Karsten Wickern
Die IHK befürchtet weitere Geschäftsschließungen und Aufgaben wegen des Corona-Lockdowns. Foto: Karsten Wickern

Die Dortmunder SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen fordert die sofortige Einführung eines „Mindest-Kurzarbeitergeldes“: „Der erneut verlängerte Lockdown und die wieder stark angestiegene Kurzarbeit verschlechtern die Einkommenssituation von tausenden ArbeitnehmerInnen weiter“, begründet der AfA-Vorsitzende Ulrich Piechota die Forderung. Besonders betroffen sind neben den zusätzlichen Arbeitslosen die Kurzarbeitenden mit niedrigen und mittleren Einkommen.

Beschäftigte in Einzelhandel oder Hotel- und Gaststätten  würden besonders profitieren

Ulrich Piechota (AfA). Foto: Tobias Pietsch

Nach Berechnungen des WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung) würde ein Mindest-Kurzarbeitergeld von 1200 Euro schon Betroffene mit einem durchschnittlichen Bruttomonatslohn unterhalb 3000 Euro besser stellen als die derzeitige 60-Prozent-Regel.

„Vor allem aber die Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen, die gerade in besonders stark betroffenen Branchen wie beispielsweise im Einzelhandel oder Hotel- und Gaststätten arbeiten, brauchen dringend einen höheren Lohnersatz – zumindest dann, wenn wir sie nicht in die Grundsicherung abdrängen wollen“, unterstreicht Ulrich Piechota.

„Allein im Dortmunder Gastrogewerbe kämen circa 11.000 Beschäftigte in den Genuss dieser Regelung“, so Martin Mura von der Gewerkschaft NGG. „Die Beantragung und Gewährung von Grundsicherung dauert erfahrungsgemäß lange, erst recht bei der aktuellen Belastung der Ämter. Die Menschen müssen aber jetzt ihre Mieten und Lebenshaltungskosten bezahlen. Wir dürfen sie nicht in die Verschuldung treiben.“

Tarifliche Lösungen können in diesen Branchen nur für eine Minderheit Entlastung bringen

Gastronomie und Hotellerie hatten mit dem Gastro-Stillsterben auf die Probleme hingewiesen. Foto: Karsten Wickern
Gastronomie und Hotellerie befürchten ein Sterben vieler Betriebe durch Corona. Foto: Karsten Wickern

Gerade in den genannten Bereichen wird nur noch rund ein Viertel der Beschäftigten von Tarifverträgen erfasst, so dass tarifliche Lösungen nur für eine Minderheit Entlastung bringen können, ganz abgesehen davon, ob die gebeutelten Betriebe das bezahlen könnten.

Die AfA, die seinerzeit schon einen Teilerfolg mit der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes nach drei und sechs Monaten erzielt hat, unterstützt daher die Forderungen der Gewerkschaften ver.di und NGG nach einem Mindest-Kurzarbeitergeld.

„Dieses Geld muss und kann jetzt schnell bei den Betroffenen ankommen“, ergänzt Michael Schröer, stellvertretender AfA-Vorsitzender. „Ein neuer Gesetzgebungsprozess ist nicht erforderlich. Die Bundesregierung steuert aktuell in vielen Bereichen der Wirtschaft zügig nach. Die Arbeitnehmerschaft darf jetzt nicht vergessen werden.“

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Reaktionen

  1. Verbessertes Kurzarbeitergeld rettet zahlreiche Jobs in Dortmund – SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Poschmann erfreut über die Verlängerung des erleichterten Zugangs (PM)

    Verbessertes Kurzarbeitergeld rettet zahlreiche Jobs in Dortmund – SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Poschmann erfreut über die Verlängerung des erleichterten Zugangs

    „Das Kurzarbeitergeld hat während der Pandemie sehr viele Jobs in Dortmund gerettet“, berichtet die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Poschmann. In Dortmund waren zur Beginn der Pandemie im April 2020 über 37.000 Beschäftigte aus fast 3.800 Betrieben in Kurzarbeit. Auch über den Sommer waren es durchgehend mehr als 10.000 Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter. Zahlen, die laut Poschmann zeigen: „Die Kurzarbeit wurde von den Betrieben in Dortmund dankend in Anspruch genommen. Ohne dieses Instrument hätten viele Menschen ihren Job in der Krise verloren.“

    Wichtig sei auch eine Entscheidung des Bundestags, den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern, gewesen. „Dadurch konnten Dortmunder Betriebe für ihre Beschäftigten schnell und unkompliziert Kurzarbeit anmelden, statt die Arbeitsplätze abzubauen“, erläutert Poschmann. Die Regierungskoalition hatte beschlossen, dass Betriebe während der Corona-Pandemie Kurzarbeit bereits anmelden können, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Die Schwelle liegt im Normalfall bei 30 Prozent.

    Erfreut zeigt sich Poschmann darüber, dass immer mehr Betriebe mittlerweile ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Kurzarbeit holen können. Im Mai 2021 wurde nur noch für 270 Beschäftigte in Dortmund Kurzarbeit angezeigt. „Wir haben den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit dennoch bis Ende September verlängert“, erklärt die Abgeordnete. Denn trotz Impffortschritts und der sinkenden Inzidenzen sei die Lage in vielen Branchen weiterhin von Unsicherheiten geprägt. „Unsere Entscheidung ist ein klares Zeichen an die Wirtschaft, dass wir die Betriebe auch in der Phase des Aufschwungs bei der Arbeitsplatzsicherung unterstützen“, so Poschmann.

    Auch der Ausbildungsmarkt wurde mit der Ausbildungsprämie, die dieses Jahr erhöht wurde, in der Pandemie stabilisiert: Unternehmen, die trotz der Corona-Krise so viele Plätze anbieten wie in den letzten Jahren, erhalten 4.000 Euro und für jeden zusätzlichen Ausbildungsplatz sogar 6.000 Euro Zuschuss. „Mit diesen Prämien können wir gewährleisten, dass den Schülerinnen und Schülern, die dieses Jahr die Abschlussklassen besuchen, trotz Pandemie noch genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen“, erklärt die Bundestagsabgeordnete abschließend.

  2. Das Kurzarbeitergeld soll verlängert werden: Dortmunder Bundestagsabgeordneter Jens Peick setzt sich für die Verlängerung der krisenbedingten Sonderregelungen des Kurzarbeitergeldes ein (PM)

    Am Mittwoch, dem 16.02. fand im Deutschen Bundestag die Anhörung zum Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld statt. Im April 2020 nahmen 3.763 Betriebe in Dortmund Kurzarbeit in Anspruch – damit waren 37.816 Beschäftigte von der krisenbedingten Kurzarbeit betroffen. Seit Mitte 2021 nahm die Inanspruchnahme der Kurzarbeit in Dortmund wieder ab, dennoch sind immer noch Beschäftigte in der Stadt betroffen.

    Die Koalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verlängert in der kommenden Sitzung des deutschen Bundestags am Freitag die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 28 Monate – und zwar bis längstens 30. Juni 2022. Bis dahin gelten auch die Zugangserleichterungen fort. Auch die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds bei längerem Bezug wird bis 30. Juni 2022 verlängert.

    Jens Peick, „Kurzarbeitergeld zu beziehen, ist nie eine gute Situation für die Beschäftigten. Aber es ist ein bewährtes Kriseninstrument, um Arbeitsplätze zu sichern. In schwierigen Zeiten hat jede*r Beschäftigte ein Recht auf Unterstützung, um vor Arbeitslosigkeit bewahrt zu werden. Wir kämpfen um jeden Arbeitsplatz.“

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