
Betteln soll in der Dortmunder Innenstadt verboten werden. Zu dem Verbot gesellt sich jetzt die Neufassung einer Verordnung, die dieses Verbot nochmal verstärken soll. Im Dortmunder Stadtrat wurden die Ratsmitglieder ganz schnell grundsätzlich: Wem gehört die Dortmunder Innenstadt?
„Attraktive Innenstadt behalten“: Umkreis von fünf Meter als Regel
Die neue Regelung besagt im Grunde Folgendes: Im Umkreis von fünf Metern um Außengastronomien ist künftig jegliches Betteln untersagt, unabhängig davon, ob es aktiv oder passiv, sitzend oder stehend, erfolgt. Damit wird nicht nur wie bisher bereits das Fragen nach Geld an Außentischen ordnungswidrig, sondern auch das stille Herumsitzen in der Nähe von Außengastronomie.

Die Regelung hat Rechtsdezernent Norbert Dahmen ausarbeiten lassen. Vorher hatte es viel Druck von der Außengastronomie in der Dortmunder City gegeben, die davor warnte, dass Kund:innen fernbleiben könnten, wenn keine verschärfte Regelung in Kraft trete.
Dahmen hatte zuvor schon darauf hingewiesen, dass die Grenzen zwischen normalem und aggressivem Betteln „öfters sehr fließend“ seien, weshalb eine klare Definition und Umsetzung der Verordnung für die Einsatzkräfte schwierig sei.
Außerdem gestand Dahmen auch im Vorfeld ein, dass die neue Regelung auf tönernen Füßen stehe, weil sie als Grundrechtseingriff gegen Bettler:innen gewertet werden könnte, der nicht verhältnismäßig sei.
Am Ende sei es wichtig, dass Dortmund eine „attraktive Innenstadt behält“, erklärte Dahmen in der Diskussion im Rat. Dabei seien die Grundrechte der Bettler:innen gegen die Grundrechte der Gäst:innen und Gastronom:innen abzuwägen.
Eigene Anträge der Fraktionen zum Bettelverbot
Die Fraktionen im Rat haben eigene Anträge zu dem Thema gestellt. Die SPD forderte in ihrem Antrag, dass die Regelung nicht dauerhaft in Kraft sein, sondern nach einem Jahr auslaufen sollte, sofern der Rat nicht eine Fortsetzung auf Grundlage einer positiven Evaluation der Maßnahme beschließt. Dieser SPD-Antrag wurde in den ursprünglichen Antrag integriert.
Grüne & Volt fordern in ihrem eingebrachten Antrag, dass die bisherige Verordnung unangetastet bleiben und durchgesetzt werden solle. Das würde aus Sicht der Fraktion ausreichen. Verstärkte KOD-Kontrollen bei den Außengastronomien bis Ende September wurden in dem Antrag außerdem gefordert.
Gänzlich verhindern wollte die Fraktion Linke & Tierschutz, dass Maßnahmen gegen Bettler:innen verschärft werden. In ihrem Antrag fordern sie stattdessen, dass die Verwaltung zuerst prüft, ob ihre Vorschläge mit den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention übereingehen. Bis dahin sollte die Maßnahme zurückgestellt werden.
SPD und CDU für härteres Vorgehen, SPD erwartet aber auch Entgegenkommen
„Niemand möchte, dass die Innenstadt an Aufenthaltsqualität verliert“, eröffnete Dirk Goosmann (SPD) die Debatte. Er räumte auch ein, dass es rechtliche Zweifel an der neuen Regelung gibt, weshalb jetzt ein „pragmatischer Weg“ gefunden wurde und die SPD die Idee einer Evaluation nach einem Jahr eingebracht hat. Dies sei der „einzig verantwortungsvolle Weg aus Sicht der Sozialdemokratie“.

Jörg Tigges (CDU) wies darauf hin, dass der Rat sich in seiner letzten Sitzung für das Zürcher Modell ausgesprochen hat, das neben sozialen Maßnahmen für Obdachlose eben auch als eine Säule Repression vorsehe.
Die Umsetzung des Zürcher Modells, das hier helfen würde, bedürfe allerdings finanzieller Mittel, die gerade nicht zur Verfügung stünden, weshalb auf Maßnahmen zurückgegriffen werde, die sofort greifen.

Denn wenn die Leute von der Innenstadt fernblieben, „bleiben Steuern weg, die man für Soziales braucht“, argumentiert Tigges.
„Wir sehen uns verpflichtet, hier zuzustimmen“, pflichtete Daniela Worth (SPD) bei, erwartete von den konservativen Fraktionen aber die gleiche Bereitschaft, wenn es dann darum gehe, soziale Maßnahmen zu unterstützen, die „in der gesamten Stadtgesellschaft für ein gutes Miteinander sorgen“.
Linke mit Grundsatzrede und Frage nach Rechtmäßigkeit
„Heute entscheiden wir nicht über eine Kleinigkeit, heute entscheiden wir darüber, welches Menschenbild Dortmund hat“, eröffnete Co-Fraktionsvorsitzende Fatma Karacakurtoglu (Linke & Tierschutz) ihre Rede, in der sie grundsätzliche Kritik an dem Antrag einbrachte.

In der letzten Sitzung habe sich der Großteil der Fraktionen noch auf das Zürcher Modell geeinigt, und jetzt „sollen wir das Gegenteil beschließen?“
Sie fragte sich auch, weshalb es diese Verschärfung überhaupt brauche: „Weil Armut stört, weil es nicht in das Bild einer schönen Stadt, weil wir nicht davor gefeit sind, dass es uns nicht auch passiert“, so Karacakurtoglu.
Beigepflichtet wurde ihr von Olaf Schlösser (Die Partei), der es nicht schlüssig fand, weshalb die Stadt Dortmund trotz wackliger Rechtsgrundlage diese Verordnung durchsetzt, die von einem Gericht wieder kassiert werden könne. „Andere Städte testen Busspuren, Dortmund testet Grundrechtseingriffe“, spitzte er zu.
Auch Grundrechte von Besucher:innen der Innenstadt wichtig
Betteln sei grundgesetzlich garantiert, erklärte Anna Flacke (Grüne & Volt) in ihrer Rede. Anstatt eine bestehende Verordnung, die das aggressive und als störend empfundene Betteln schon verbiete, durchzusetzen, solle es weiteren Personen noch schwerer gemacht werden, nach Geld zu fragen.

Deshalb solle der KOD stärker kontrollieren. Der Vorschlag der Verwaltung sei eine „symbolische Lösung“, die das Umsetzungsproblem nicht kaschieren könne. Doch statt symbolischen brauche Dortmund „soziale und nachhaltige Lösungen“.
Michael Kauch (FDP/Bürgerliste) unterstützte den Antrag dagegen vehement. Es gehe nicht nur um die Grundrechte der Bettler:innen, sondern auch um die der Gäste, die in Ruhe essen möchten, ohne „permanent angebettelt zu werden“.

„Die Mehrzahl der Gäste wird möglicherweise in andere Gebiete abwandern und die Innenstadt verwahrlosen“, sollte nicht bald eine Lösung gefunden werden. Die Befristung auf ein Jahr hält Kauch auch für sinnvoll, um die Maßnahmen dann zu evaluieren.
Dem schloss sich auch Walter Wagner (AfD) an, der ebenfalls davor warnte, dass die Innenstadt an Attraktivität verlieren könnte.
Antrag verabschiedet, ab 1. August in Kraft
Die Fassung der Verwaltung, die zuvor schon im Ausschuss verabschiedet worden war, und der SPD-Antrag wurden von CDU, SPD, FDP/Bürgerliste, AfD und BSW angenommen. Grüne & Volt, Linke & Tierschutz und Die Partei stimmten dagegen.
Für den Antrag der Linken & Tierschutz stimmten die antragstellende Fraktion, die Grünen & Volt und die Gruppe Die Partei. Der Rest des Rates stimmte dagegen.
Vom Antrag der Grünen & Volt fand nur ein Teil eine Mehrheit: Der Rat fordert den Oberbürgermeister auf, das bereits beschlossene Gesamtkonzept für drogen- und suchtkranke sowie wohnungs- und obdachlose Menschen samt einer Sozialambulanz nach Zürcher Vorbild vorrangig voranzutreiben und dazu nach den Sommerferien Vorlagen einzubringen. Außerdem soll er Maßnahmen vorschlagen, die über reine Repression hinausgehen. Der übrige Antrag wurde abgelehnt.
Die neue Regelung tritt damit zum 1. August 2026 in Kraft, zunächst befristet auf ein Jahr. Ob sie darüber hinaus gilt, hängt von einer Evaluation ab, die die Verwaltung bis dahin vorlegen muss. Über eine Fortführung entscheidet dann erneut der Rat. Ab August wird sich zeigen, ob die Fünf-Meter-Zone eine Wirkung entfaltet.
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Wem gehört die Innenstadt? Dortmund beschließt Bettelverbot vor der Außengastronomie


Reaktionen
Hermann Schultenkämper
Dieser Beschluss des Rates ist beschämend. Die Gastwirte und Geschäftsleute der City beschweren sich über aggressives Betteln (das bereits jetzt nicht erlaubt ist) ; verboten wird nun jegliches Betteln. Weil es einfacher für die Ordnungskräfte sei; aggressives und stilles Betteln ist ja so schwer zu unterscheiden. Auch gehe es um eine Abwägung von Grundrechten (welche?). Das Grundrecht sein Bier in Ruhe trinken zu können ohne arme Menschen zu sehen versus das Recht der Armen, ihre Armut ein wenig zu lindern? Das Ganze steht rechtlich auf wackeligen Füßen, aber warum nicht mal ein Modellversuch zur Einschränkung bestimmter Grundrechte? Nach einem Jahr wird evaluiert. Was genau ist nicht klar. Vielleicht, ob der Umsatz auf dem Alten Markt gestiegen ist, weil sich nun endlich wieder Gäste dort hintrauen? Ich bin gespannt, wann soziale Maßnahmen verwirklicht werden. Die stehen ja gerade nicht im Mittelpunkt derDortmunder Politik.
Bebbi
Und was ist mit dem aggressiven gewerblichen Betteln um Mitgliedschaften?
Bekommen die Verarmtem nun 5m-Maßbänder?
Hat die CDU bei Züricher Modell je an mehr als Ausbau der Repressionen und Verdrängung von sichtbarer Armut in die Nordtstadt gedacht?
Ulli
Am besten wäre es, die auf fünf Meter Distanz gehaltenen Armen bekämen das Anrecht auf Aushändigung von je einem Mindestlohn pro Stunde. Über Lautsprecher sollte die Bettleroper von Brecht, die „Dreigroschenoper“ abgespielt werden. Darin der Text: „Denn die einen sind im Dunkeln / Und die andern sind im Licht / Und man sieht die im Lichte / Die im Dunkeln sieht man nicht.“ Doch die auf fünf Meter Abstand gehaltenen Menschen könnten drauf bestehen, im Licht zu sein. Mittels Megaphonen und Transparenten könnten sie sich bemerkbar machen. Die Gewerkschaften sollten AGs für Bettler einführen.
Brief der Fraktion Linke & Tierschutz an den Regierungspräsidenten
Sehr geehrter Herr Regierungspräsident,
wir, die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei im Rat der Stadt Dortmund, regen an, den vom Rat der Stadt Dortmund am 9. Juli 2026 gefassten Beschluss zum Erlass eines Bettelverbots im Umkreis von fünf Metern um gastronomische Außensitzbereiche (DS-Nr.: 02253-26 sowie 02253-26/2) im Rahmen der Kommunalaufsicht auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
Nach Auffassung der Fraktion bestehen erhebliche rechtliche Zweifel daran, ob der Beschluss mit höherrangigem Recht vereinbar ist und den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Aus diesem Grund bittet die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde, die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses umfassend zu überprüfen.
Das beschlossene Verbot greift in die allgemeine Handlungsfreiheit der betroffenen Menschen nach Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes ein. Soweit das Verbot in der Praxis nahezu ausschließlich wohnungslose und besonders hilfebedürftige Menschen betrifft, stellt sich darüber hinaus die Frage, ob dem Gleichbehandlungsgebot des Artikels 3 Grundgesetz hinreichend Rechnung getragen wurde. Eingriffe in grundrechtlich geschützte Freiheiten bedürfen einer tragfähigen gesetzlichen Grundlage und müssen insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.
Nach dem Verständnis der Fraktion bestehen Zweifel, ob ein pauschales Bettelverbot innerhalb eines festgelegten räumlichen Bereichs geeignet, erforderlich und angemessen ist, um die von der Stadt verfolgten ordnungsrechtlichen Ziele zu erreichen. Insbesondere erscheint fraglich, ob möglichen Beeinträchtigungen der Außengastronomie nicht bereits auf Grundlage des bestehenden Polizei- und Ordnungsrechts im Einzelfall wirksam begegnet werden kann. Sollte dies der Fall sein, wäre zu prüfen, ob ein generelles Verbot überhaupt erforderlich ist.
Darüber hinaus bittet Die Linke & Tierschutzpartei um Prüfung, ob der Rat der Stadt Dortmund über eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage verfügt, um ein derartiges Verbot durch Satzung oder ordnungsbehördliche Regelung einzuführen.
Nach der Auffassung der Fraktion bedarf ein derartiger Grundrechtseingriff einer besonders sorgfältigen rechtlichen Begründung. Daher bittet Die Linke & Tierschutzpartei die Bezirksregierung insbesondere zu prüfen, ob der Ratsbeschluss auf einer hinreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage beruht, ob die beschlossene Regelung mit den Grundrechten vereinbar ist, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausreichend berücksichtigt wurde, ob mildere und gleich geeignete Mittel zur Verfügung stehen und ob der Beschluss insgesamt den Anforderungen des Kommunal- und Verfassungsrechts entspricht.
Die Fraktion Die Linke & Tierschutzpartei im Rat der Stadt Dortmund bittet Sie, den Ratsbeschluss im Rahmen Ihrer Zuständigkeit nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kommunalaufsichtlich zu prüfen und über das Ergebnis Ihrer rechtlichen Bewertung zu unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Fatma Karacakurtoğlu Utz Kowalewski
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender
Christel Loock
Ich reise viel und war 2018 zehn Wochen in Kolumbien unterwegs. Auf Rucksackreise. Dort ist es mehrfach passiert, dass ich mein bestelltes Essen nicht komplett geschafft habe. Und dann kam oft ein Bettler freundlich näher und fragte mit Handzeichen, ob er die Reste von meinem Teller essen dürfe. Oft setze er sich dann mit meinem Teller an einen Nachbartisch und ein aufmerksamer Keller brachte ihm sogar noch sauberes Besteck. Das habe ich bisher in keinem anderen Land erlebt und ich ärgerte mich meist, dass ich nicht mehr für ihn übrig gelassen hatte. Selbstverständlich kommen in Deutschland die Essensreste in verschlossene Abfallbehälter. Ganz hygienisch. Und das Betteln an sich wird einfach verboten. Schließlich sind wir eine Wohlstandsgesellschaft.
Ulli Sander sendet Psalm + Link
Danke Christel Loock. Wie sollte ein Christ auf Bettler reagieren? Warum muss ich Euch das schreiben? Seht dies:
https://www.gotquestions.org/Deutsch/bettler-Christen.html
und den Psalm41/1-2 „Wohl dem, der sich des Schwachen annimmt!“