
Die Stadt Dortmund will gleiche Wettbewerbsbedingungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen schaffen. Deshalb soll es künftig verbindliche Mindestentgelte für Mietwagenfahrten geben. Nach einem Runden Tisch mit Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung und Branche sowie einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat die Verwaltung ihre Vorlage überarbeitet. Stimmen die politischen Gremien zu, tritt die Regelung am 1. September 2026 in Kraft.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte vergleichbaren Essener Regelung gekippt
Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 1. April 2026 zur vergleichbaren Essener Regelung. Das Gericht hatte die dortige Allgemeinverfügung wegen unzureichender Bestimmtheit beanstandet. Dortmund reagiert nun mit einer präziseren Formulierung. Die Mindestentgelte sollen nur für Fahrten gelten, deren Start, Ziel und kompletter Fahrtweg innerhalb des Dortmunder Stadtgebiets liegen.

Zudem soll verhindert werden, dass das Stadtgebiet ohne verkehrlichen Grund verlassen wird, um die Mindestentgelte zu umgehen. In solchen Fällen sollen die Vorgaben ebenfalls gelten.
Ausgenommen bleiben Krankenfahrten mit entsprechender Vereinbarung mit einer Krankenkasse sowie Fahrten, die nachweislich mindestens eine Stunde vor Fahrtbeginn beim Mietwagenunternehmen bestellt wurden.
Beim Runden Tisch im April tauschten Vertreter:innen der Taxibranche, privater Anbieter, der Industrie- und Handelskammer (IHK), von Verbänden, Politik und Verwaltung ihre Argumente aus. Dabei wurde ein Preisabschlag unterhalb des Taxitarifs weiterhin abgelehnt. Außerdem soll die Berechnung von Festpreisen transparent auf Basis von Grundpreis, Kilometerpreis und Zuschlägen erfolgen.
Die Zahl der Taxiunternehmen ist seit 2014 um rund 23 Prozent gesunken
Die Stadt Dortmund begründet die Einführung der Mindestentgelte mit den unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Während Taxis einer Tarif- und Beförderungspflicht unterliegen, können Mietwagenunternehmen ihre Preise frei gestalten.

Laut einer von der Stadt beauftragten Analyse ist die Zahl der Taxiunternehmen seit 2014 um rund 23 Prozent gesunken. Gleichzeitig stieg die Zahl der Mietwagenunternehmen insbesondere seit dem Markteintritt von Uber im Jahr 2023 um etwa 72 Prozent.
Das beauftragte Gutachterunternehmen empfiehlt die Einführung eines Mindestbeförderungsentgelts. Gleichzeitig soll der Dortmunder Taxitarif angepasst werden. Die seit 2022 geltenden Tarife seien aufgrund gestiegener Personal-, Versicherungs- und Betriebskosten nicht mehr zeitgemäß.
Anhebung der Tarife: Die Preise sollen künftig steigen
Geplant ist eine Erhöhung des Tagtarifs. Der Grundpreis soll von 4,50 auf 5 Euro steigen, der erste Kilometer von 2,50 auf 2,80 Euro und jeder weitere Kilometer von 1,95 auf 2,20 Euro. Beim Nachttarif bleibt der Grundpreis bei 5 Euro, während die Kilometerpreise ebenfalls auf 2,80 beziehungsweise 2,20 Euro steigen. Das Wartezeitentgelt soll einheitlich auf 36 Euro festgelegt werden.

Zusätzlich sollen Taxiunternehmen künftig Festpreise anbieten können. Diese dürfen bis zu 20 Prozent über dem regulären Taxitarif liegen und müssen vor Fahrtantritt schriftlich vereinbart werden. Eine Unterschreitung des gültigen Taxitarifs bleibt ausgeschlossen.
Für Mietwagenunternehmen orientiert sich das Mindestentgelt ebenfalls an Grund- und Kilometerpreis. Anders als bei Taxis soll es jedoch keine Preisobergrenze geben. Nach Einschätzung der Stadt können dadurch auch Mietwagenunternehmen wirtschaftlich auskömmlich arbeiten und arbeits- sowie sozialrechtliche Vorgaben besser einhalten.
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