Nach Abschluss der Markierungsarbeiten gelten die neuen Regeln

Neue Park- und Vorfahrtsregeln: Arndtstraße und Lange Reihe werden zu Fahrradstraßen

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost und der Rat der Stadt Dortmund haben die Fahrradstraßen als Maßnahme des EU-Förderprojektes Emissionsfreie Innenstadt beschlossen.
Die BV Innenstadt-Ost und der Rat haben die Fahrradstraßen als Maßnahme des Projektes „Emissionsfreie Innenstadt“ beschlossen. Foto: Stadt Dortmund

Um den Radverkehr zu fördern, richtet die Stadt Dortmund in der Arndtstraße und Lange Reihe Fahrradstraßen ein. Die Arbeiten zu Markierung und neuer Beschilderung werden in der Arndtstraße am heutigen Samstag (18. Dezember 2021) abgeschlossen. Ab dann gelten dort die Regeln der Fahrradstraße. In der Langen Reihe hängt es von der Witterung ab, ob die letzten Markierungs- und Beschilderungsarbeiten noch vor Weihnachten fertiggestellt werden können. Sollte das Wetter nicht mitspielen, werden die Arbeiten Anfang nächsten Jahres beendet. Über die Fahrradstraßen kann die City aus östlicher Richtung besser mit dem Fahrrad erreicht werden.

Folgende Regeln gelten in den Fahrradstraßen:

  • Dem Radverkehr wird insofern Vorrang eingeräumt, dass dieser weder behindert noch gefährdet werden darf.
  • Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist in einer Fahrradstraße erlaubt.
  • Damit die Fahrradstraße auch von anderen Verkehrsmitteln benutzt werden darf, gibt es ein Zusatzzeichen „Kfz-Verkehr frei“:
  • Das Überholen von Fahrrädern ist nur mit dem auch sonst geltenden Mindestabstand von 1,50 m erlaubt.
  • Für den gesamten Verkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Wenn erforderlich, muss langsamer als 30 km/h gefahren werden.
  • Ist eine Fahrradstraße für anderen Verkehr freigegeben, so ist auch das Parken in der Straße erlaubt. Zudem kann das Parken durch zusätzliche Schilder eingeschränkt oder gänzlich untersagt sein.
  • Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.

Die Regelungen für die Arndtstraße:

Beginn und Ende einer Fahrradstraße werden durch die dargestellten Verkehrszeichen (244.1 und 244.2) geregelt.
Beginn und Ende einer Fahrradstraße werden durch diese Verkehrszeichen geregelt. Grafik: Stadt Dortmund

Die Fahrradstraße in der Arndtstraße wird durch ein Zusatzschild für Kraftwagen und Krafträder in Fahrtrichtung Osten freigegeben. In Fahrrichtung Westen erfolgt diese Freigabe nicht, die Einbahnstraßenregelung bleibt somit in Fahrtrichtung Osten für den Kfz-Verkehr bestehen. Die jetzt schon vorgeschriebene Parkregelung in Längsaufstellung bleibt erhalten und wird verstärkt kontrolliert.

Die Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregelung wird zugunsten der Fahrradstraße in den Kreuzungen mit der Hohenzollernstraße und der Moltkestraße aufgehoben. Aus beiden Straßen kommende Fahrzeuge müssen den Fahrzeugen auf der Fahrradstraße Vorfahrt gewähren.

Die Regelungen für die Lange Reihe:

Die Lange Reihe wird als Fahrradstraße in beide Fahrtrichtungen für weiteren Verkehr freigegeben. Um Platz für den Radverkehr zu schaffen, werden einige Parkplätze umgewandelt. Das Parken auf der Fahrbahn ist nur noch in den dafür markierten Bereichen möglich. Schilder verdeutlichen die geltende Parkregelung. Die Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregelung wird zugunsten der Fahrradstraße in allen Kreuzungen aufgehoben. Fahrzeuge auf der Fahrradstraße haben Vorfahrt vor einbiegendem oder querendem Verkehr.

Die Anwohner:innen der Fahrradstraßen wurden bereits Ende Oktober mit einer Hauswurfsendung über die neuen Regelungen informiert. Im Straßenraum weisen UmsteiGERN-Banner ergänzend auf die neuen Regelungen hin. Damit diese eingehalten werden, verstärkt das Ordnungsamt die Kontrollen in diesen Bereichen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost und der Rat der Stadt Dortmund haben die Fahrradstraßen als Maßnahme des EU-Förderprojektes Emissionsfreie Innenstadt beschlossen. Dies ist eine von 16 Maßnahmen des Förderprojektes, welches die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung unterstützen.

Aktuelle Infos zu Fahrradstraßen mit Antworten auf häufige Fragen gibt’s hier.

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Reaktionen

  1. Bebbi

    Einfach mal in die StVO schauen. Es gibt keinen wirklichen Unterschied zur Tempi 30-Zone, wenn jeder Kfz-Verkehr zugelassen ist. Alles andere ist PR-Geschwafel der Stadt.

    In welcher Hinsicht soll der Radverkehr damit gefördet werden? Die Schilder-Flut macht den Verkehr unübersichtlicher.

    Und wer hst sich das Design der Plakate ausgedacht? Das kann man nicht mal gut lesen, wenn man anhält.

  2. Fahrradfahrer bei Verkehrsunfall in Dortmund-Körne schwer verletzt (PM POL-DO)

    Bei einem Verkehrsunfall in Dortmund-Körne ist am Freitagabend (28. Januar) ein Fahrradfahrer schwer verletzt worden. Er wurde von einem Auto erfasst.

    Der 42-jährige Dortmunder war den ersten Zeugenangaben zufolge gegen 18.15 Uhr auf der Straße Lange Reihe (eine Fahrradstraße) in Richtung Osten unterwegs. Zur gleichen Zeit befuhr ein 56-Jähriger aus Ahlen die Straße Am Zehnthof in Richtung Norden und wollte die Fahrradstraße überqueren.

    Dabei übersah er aus bislang ungeklärter Ursache offenbar den Dortmunder und erfasste diesen mit seinem Auto. Der 42-Jährige wurde auf die Motorhaube geschleudert, prallte gegen die Windschutzscheibe und stürzte anschließend auf die Straße.

    Ein Rettungswagen brachte den schwer verletzten Mann in ein Krankenhaus. Den entstandenen Sachschaden schätzt die Polizei auf ca. 3.500 Euro.

  3. Nach Radunfall in der Langen Reihe: Haltebalken und Stopp-Schilder als Sofortmaßnahmen (PM)

    Am Donnerstag (3. Februar 2020) hat sich die Unfallkommission der Stadt Dortmund und der Polizei Dortmund im Bereich der neuen Fahrradstraße Lange Reihe / Am Zehnthof zu einem Ortstermin zusammengefunden. Mit dabei war auch eine Vertretung der Bezirksregierung Arnsberg. Das Ziel war es, die Situation dort schnellstmöglich zu analysieren und zu überprüfen, ob und welche Sofortmaßnahmen zu treffen sind, um Radfahrende besser zu schützen.

    Am 28. Januar hatte sich ein Radfahrender schwer verletzt, als er an der Kreuzung mit einem PKW zusammenstieß. Der unfallverursachende PKW hatte zunächst einem PKW ordnungsgemäß die Vorfahrt gewährt, das nachfolgende Fahrrad dann aber übersehen.

    Bei dem Ortstermin zeigte sich, dass viele Autofahrende die neue Vorfahrtsregel, die dem Verkehr auf der Fahrradstraße Vorrang gibt, nicht beachteten. Ein sofortiges Handeln wurde als notwendig erkannt.

    Sofortmaßnahmen und nachfolgende Ergänzungen

    Weil das Aufbringen dauerhafter Farbmarkierungen höhere Temperaturen und anhaltend trockenes Wetter erfordert, kommt es zunächst zu anderen Maßnahmen: So schnell als möglich werden Stopp-Schilder die Vorfahrt-beachten-Schilder ersetzen. Zusätzlich werden gelbe Haltebalken (Spezialfolie) auf die Straßenoberfläche geklebt.

    Ergänzend kommen auch Fahrbahnschwellen in den Einmündungen der untergeordneten Straße Am Zehnthof hinzu. Da diese jedoch lange Lieferzeiten haben, wird das noch etwas Zeit benötigen. Die Schwellen werden mittig auf der Fahrbahn montiert, so dass Radfahrende gut auf der rechten Seite vorbeifahren können, Autofahrende sie aber nicht umfahren können. Damit wird ein zusätzlicher Wahrnehmungseffekt erzielt und eine deutliche Reduzierung der Geschwindigkeit. Die Fahrbahnschwellen werden geräuscharm sein, um die Anwohnenden vor Lärm zu schützen.

    Die Straßenverkehrsbehörde wird beobachten, ob sich die Maßnahmen in der Langen Reihe bewähren und dauerhaft bleiben können.

    In Sachen Markierung wird noch zu prüfen sein, ob das Fahrradstraßen-Verkehrszeichen als Piktogramm mehrfach im Kreuzungsbereich aufgetragen wird, oder ob eine rote Farbfläche die bessere Variante ist.

    Keinen Optimierungsbedarf sah die Unfallkommission hinsichtlich der Sichtbeziehungen. Die Sichtwinkel auf den kreuzenden Verkehr sind gegeben und auch die Parkplätze sind weit genug entfernt von der Kreuzung.

    Den neuen verkehrlichen Regelungen hat die Bezirksregierung Arnsberg bereits zugestimmt.

    Weitere Maßnahmen im Umfeld

    Bei dem Ortstermin wurden auch die anderen Einmündungen zur Fahrradstraße betrachtet. Aus der Bürgerschaft war der Hinweis auf schwierige Sichtbeziehungen im Bereich Lange Reihe / Am Bertholdshof gekommen. Vor Ort stellte die Unfallkommission fest, dass der linksseitige Sichtwinkel von Am Bertholdshof auf die Lange Reihe nicht ausreicht. Aus diesem Grund hebt die Straßenverkehrsbehörde zwei Parkstände kurz vor dem Einmündungsbereich auf. Sperrpfosten und fünf Fahrradbügel sollen das Parken dort schon zeitnah unterbinden.

    Ganz ähnlich ist die Situation an der Einmündung Lange Reihe / Am Zippen. Dort ist das Sichtdreieck im Zuge der entfallenen Rechts-vor-links-Regel unzureichend. Auch muss ein Parkplatz auf der Langen Reihe eingezogen werden.

    Die Einmündungen Lange Reihe / Warburgstraße und Lange Reihe / Kurze Reihe sind nach Ansicht der Unfallkommission ausreichend beschildert und markiert, auch die Sichtwinkel stimmen.

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