Spielerischer Umgang mit sperrigem Thema

Wer darf im Ernstfall entscheiden? Klinikum klärt über das Thema Vorsorgevollmacht auf

Es wird geschätzt, dass nur jede/r vierte Bundesbürger:in eine Vorsorgevollmacht abgeschlossen hat. Das Klinikum Dortmund möchte auf spielerische Art auf das wichtige Thema aufmerksam machen. Foto: Klinikum Dortmund

Spiel nicht mit Deinem Leben! Das Klinikum Dortmund geht neue Wege, um für das Thema Vorsorgevollmacht zu werben. Statt bloßer Info-Flyer wurde ein „Spiel Deines Lebens“-Starterkit entwickelt, das unter anderem aus Spieleanleitung, Karten, Würfel und Spielfigur besteht. In der Anleitung sind allseits bekannte Spiele derart abgeändert, dass als „Joker“ oder Spielziel immer die Vorsorgevollmacht zu finden ist. „Wir möchten so dem sicherlich sperrigen Thema etwas die Schwere nehmen, zugleich aber auch darauf hinweisen, wie wichtig es ist, eine Vorsorgevollmacht abzuschließen“, erklärt Marc Raschke, Leiter der Unternehmenskommunikation.

Bundesnotarkammer verzeichnet gerade mal rund 4,7 Millionen Vollmachten

Denn immer noch hat die deutliche Mehrheit der Menschen in Deutschland keine solche Vollmacht. Diese regelt je nach persönlichem Wunsch, wer im Ernstfall unter anderem das Recht hat, finanzielle Angelegenheiten zu regeln oder wer entscheiden darf, welche Behandlungen durchgeführt werden dürfen und welche nicht.

Im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sind gerade mal rund 4,7 Millionen Vorsorgevollmachten hinterlegt (Stand: März 2020). Neben dieser offiziellen Zählung ergeben Schätzungen, dass bundesweit vielleicht jeder Vierte eine Vollmacht ausgefüllt haben könnte.

„Nicht nur, aber auch in Zeiten der Pandemie, wo viele Menschen aufgrund eines plötzlich schweren Corona-Verlaufs in eine Notlage kommen könnten, ist eine Vorsorgevollmacht ratsam“, so Raschke.

Wer darf im Ernstfall entscheiden? „Das Spiel deines Lebens“

Der Impuls zur Werbe-Kampagne kam aus dem Bereich des klinischen Ethik-Komitees im Klinikum Dortmund. Dort sind Expert:innen aus dem Haus vereint, die im Zweifel beratend zur Seite stehen, wenn über einen mutmaßlichen Patient:innenwillen zu entscheiden ist, weil der/die Patient:in ihn selbst nicht mehr kundtun kann.

„In solchen Fällen hilft natürlich allen Beteiligten eine Vorsorgevollmacht enorm, die zum Beispiel regelt, wer im Namen des Patienten entscheiden darf“, so Raschke.

Weitere Informationen zur Aktion sowie Vordrucke für eine Vollmacht auf Deutsch, Englisch oder Türkisch finden Sie unter: www.KlinikumDO.de/vorsorgevollmacht. Im Anhang des Artikels finden Sie außerdem einen Trailer zur Aktion, in dem Mitglieder des klinischen Ethikkomitees erklären, warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist.

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