Jobben in den Semesterferien: AOK informiert über Versicherungspflicht von studentischen Beschäftigungen

Auch Student*innen in Dortmund nutzen die Semesterferien gerne, um ihr Einkommen aufzubessern. Hierbei gilt es einige Regeln zu beachten: Wenn die kurzfristige Beschäftigung nicht länger als drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauert, bleiben …