Silvester darf in Dortmund weiter geböllert werden: Die Stadt lehnt den Antrag der Deutschen Umwelthilfe ab 

Wer die Regeln beachtet, kann Silvester sicher genießen. Archivfoto: Alex Völkel
Wer die Regeln beachtet, kann Silvester in Dortmund auch 2019 sicher genießen. Archivfoto: Alex Völkel

Auch zukünftig kann es Silvesterfeuerwerk und Böller in Dortmund geben: Die Verwaltungsspitze der Stadt Dortmund hat den Antrag der Deutschen Umwelthilfe abgelehnt, das Böllern wegen der damit verbundenen Feinstaubbelastung zu verbieten.

Luftbelastung in Dortmund schon seit Jahren unterhalb der Grenzwerte

Umweltdezernent Ludger Wilde. Foto: Leopold Achilles

Die Deutsche Umwelthilfe hatte im Juli die Stadt Dortmund aufgefordert, Maßnahmen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung an Silvester zu beschließen.

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Doch dazu sieht die Stadt keine Notwendigkeit: Die Messungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) wiesen aus, dass die Grenzwerte für Feinstaub seit 2014 nicht mehr überschritten würden. In Dortmund misst das LANUV an den drei Messstellen an der Brackeler Straße, in Dortmund-Eving und an der Steinstraße.

„Wir haben den Antrag vor dem Hintergrund der akuten Situation geprüft. Wir haben keine auffällige Feinstaubsituation. Schon seit Jahren nicht mehr. In Dortmund liegen wir kontinuierlich unter den Grenzwerten“, so Umweltdezernent Ludger Wilde. Es gebe daher keine rechtliche Grundlage für ein Feuerwerksverbot an Silvester.

Es gebe allerdings weiterhin Beschränkungen, aber aus Gefahrenabwehrgründen wie beispielsweise am Bahnhof und in der City in den Bereichen Reinoldikirche und Alter Markt. Mit diesen Maßnahmen habe man gute Erfahrungen gemacht und wolle sie daher weiter etablieren

Keine rechtliche Grundlage für ein Feuerwerksverbot an Silvester in Dortmund

Für viele Menschen auch Silvester 2019 ein schönes Vergnügen.

Aus rechtlicher Sicht sei zunächst fraglich, ob neben dem Sprengstoffgesetz noch anderweitiges Fachrecht herangezogen werden könne.

Dies außer Acht lassend sehe die Verwaltung vor dem Hintergrund der vorliegenden Belastungsdaten jedoch keine rechtliche Möglichkeit für ein Verbot des Abbrennens von Böllern auf Basis des Landes-Immissionsschutzgesetz NRW oder des Ordnungsbehördengesetz NRW, da eine akute oder abstrakte Gesundheitsgefahr bzw. erhebliche schädliche Umweltwirkungen in der Silvesternacht nicht rechtssicher belegbar seien.

Der Verwaltungsvorstand hat daher beschlossen den Antrag abzulehnen. Aus Gründen der Gefahrenabwehr wurden allerdings bereits in den vergangenen Jahren für zwei kleine Zonen der Dortmunder City per Allgemeinverfügung Verbote von Pyrotechnik erlassen. 

Ziel war es, den durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in Kombination mit erheblichen Menschenansammlungen auf bestimmten Flächen bestehenden Gefahren (Personen- und Sachschäden) wirksam zu begegnen. Diese Praxis wird auch in Zukunft fortgeführt.

Die Verwaltung wird sich unabhängig von dem Antrag der Deutschen Umwelthilfe im Rahmen des Handlungsprogrammes Klima-Luft 2030 mit Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Dortmund befassen. Die Erstellung des Handlungsprogramms ist vor wenigen Wochen vom Rat der Stadt beschlossen worden.

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