Polizei löst Party in Hotelzimmer am Südwall auf – Gast leistet Widerstand und verbringt die Nacht im Gewahrsam

Die Hotelgäste dieser Party erwartet eine Strafe wegen des Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung. Aber auch das Hotel wird bestraft - wegen des Verstoßes gegen des Beherbergungsgesetz.
Die Hotelgäste dieser Party erwartet eine Strafe wegen des Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung. Aber auch das Hotel wird bestraft – wegen des Verstoßes gegen das Beherbergungsgesetz.

In der Nacht zu Sonntag (21. Februar) haben Beamte der Dortmunder Polizei eine mutmaßliche Party in einem Hotel am Südwall aufgelöst. Die neun Gäste feierten mit lauter Musik, reichlich Alkohol und missachteten jegliche Regeln der bestehenden Coronaschutzverordnung. Ein 30-jähriger Dortmunder erwies sich als besonders uneinsichtig und leistete massiven Widerstand. Mit der Androhung eines Tasereinsatzes konnten die eingesetzten Beamten weitergehende Handlungen unterbinden und der Hotelgast verbrachte die Nacht im Polizeigewahrsam.

Hotelgast ging aggressiv auf Beamte zu und schubste die Beamtin

Gegen 2.15 Uhr fuhren die alarmierten Beamten zu einer Ruhestörung am Südwall. Aus einem Hotelzimmer drang lautstark Musik. Im Zimmer selbst stellten die Polizisten neun Personen fest, die offensichtlich ohne Mund-Nasen-Bedeckung und ohne Wahrung der Abstandsregeln feierten. Der Mieter des Zimmers, ein 30-jähriger Dortmunder, verhielt sich umgehend aggressiv und forderte die Beamten auf, das Zimmer zu verlassen.

Ihren Aufforderungen sich auszuweisen kam er ebenso wenig nach wie der Bitte, im Zimmer zu verbleiben. Zudem ging er unter anderem in drohender Weise auf die Einsatzkräfte zu und schubste eine Beamtin. Bei seiner Ingewahrsamnahme entstand eine Rangelei.

Die Gäste und das Hotel erwarten nun Anzeigen 

Mithilfe von Unterstützungskräften, die den Einsatz des Tasers androhten, ließ sich die Situation schließlich beruhigen. Der Dortmunder sah von weitergehenden Handlungen ab und ließ sich widerstandslos festnehmen. Alle an dem Einsatz beteiligten Personen blieben unverletzt. Der scheinbar alkoholisierte und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehende Mann verbrachte den Rest der Nacht im Polizeigewahrsam.

Den 30-Jährigen erwartet neben einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung auch ein Strafverfahren wegen Widerstands und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie Nötigung. Die weiteren Partygäste erhielten einen Platzverweis. Auch gegen sie fertigten die Einsatzkräfte Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Neben den Gästen muss auch das Hotel mit einem Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Beherbergungsverbot rechnen.

 

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Reaktionen

  1. Wolfgang Richter

    Der Taser, die neue Polizeiwaffe im Einsatz

    Es wird berichtet, dass bei der Auflösung einer privaten Feier durch die Polizei in der Nacht vom 20. auf den 21. ds. Ms. auch ein Taser eingesetzt wurde. Wie es heißt, erfolgreich, denn das bloße Zeigen der Waffe habe den Mann bewogen, still zu halten. Das wirft Fragen auf: Wäre es anders nicht möglich gewesen, die unerlaubte Party von wenigen Leuten in einem Hotel in der City aufzulösen? Was wäre geschehen, wenn der Mann bei Ansicht des Taser nicht Ruhe gegeben hätte? Oder wenn der Polizist im Einsatz die Nerven verloren hätte? Wieso war die Polizeieinheit – es ist auch von “weiteren Unterstützungskräften” die Rede – in dieser Weise bewaffnet? Es wird von einer “Rangelei” berichtet, war sie nicht anders zu beenden?
    Die kürzliche Einführung der Taser zur Erprobung – ausgerechnet in der Nordstadt, in Anwesenheit des Innenministers und des Polizeipräsidenten – war auf heftige Kritik gestoßen. Offenbar will nun die Polizei mit Stellungnahmen wie dieser beruhigen. Das Gegenteil ist der Fall.

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