Piraterie an ostafrikanischer Küste: Somalier vor Landgericht Dortmund wegen erpresserischen Menschenraubs angeklagt

Prozessbeginn vor dem Dortmunder Landgericht: Menschenraub generiert Medieninteresse. Foto (2): Thomas Engel

Einer gewissen Beliebtheit erfreut sich in den letzten Jahren in bestimmten Gewässern dieser Welt ein traditionsreiches, gleichwohl äußerst fragwürdiges „Gewerbe“ – die Piraterie. Insbesondere vor der ostafrikanischen Küste schippert es sich gefährlich: schnell ist ein Schiff gekapert und ab jetzt ist nur noch sicher, dass der Ausgang ungewiss ist. So erging es etwa einem Öltanker unter griechischer Flagge, der MT Smyrni, und vor allem seiner Crew im Mai 2012. Deswegen sitzt nun ein somalischer Staatsbürger, der in der Bundesrepublik bislang erfolglos Asyl beantragt hat, auf der Anklagebank des Dortmunder Landgerichts. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet: gemeinschaftlich begangener, schwerer, erpresserischer Menschenraub.

Entführung eines Öltankers, seiner Crew und Erpressung von 13 Millionen Dollar Lösegeld

Was damals laut Anklageschrift passiert sein soll: Ausgerüstet mit Schnellbooten und Maschinenpistolen überwinden an die 50 somalische Piraten die Sicherungen des mit Rohöl im Wert von 130 Millionen Dollar beladenen Tankers „MT Smyrni“, kapern und verschleppen ihn mitsamt seiner 26-köpfigen Mannschaft an die nordöstliche Küste von Somalia. Für die Geiseln wie ihre Familien beginnt ein zehnmonatiges Martyrium.

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Vor dem Landgericht Dortmund wird der Fall verhandelt.
Foto: Leopold Achilles

Es kommt zu zähen Verhandlungen. Zwischenzeitlich sollen die Entführer über ihren Anführer, einem Mann namens „Star“, damit gedroht haben, zwei zufällig ausgewählte Geiseln öffentlich zu exekutieren. Ebenfalls habe man die beiden ausgelosten Crew-Mitglieder – wie Marco Marlin als Vertreter der Staatsanwaltschaft weiter ausführt – dazu gezwungen, ihren Familien telefonisch mitzuteilen, sie würden nach Ablauf von zwei Wochen für den Fall erschossen, dass kein Lösegeld fließen sollte.

Nach einer Zahlung von 13 Millionen Dollar schließlich verlassen die Piraten im März 2013 das Schiff. – Die internationalen Ermittlungen beginnen und zeitigen bald erste Erfolge. Nach und nach können die damaligen Übeltäter dingfest gemacht werden. Das Netzwerk ist offenbar dabei – wie eine Figur von Dominosteinen in Zeitlupe – zusammenzufallen, weil sich Tatbeteiligte entschließen, mit den Polizeibehörden zu kooperieren und dabei andere Mittäter zu belasten.

Ehemalige Piraten nach Festnahme geständig und belasten mit ihren Aussagen Mohamed S.

Irgendwann stoßen ErmittlerInnen vom LKA Niedersachsen auf Mohamed S. Der war 2014 in die Bundesrepublik eingereist und hatte Asyl beantragt. Weil die Al-Shabab-Miliz seinen Chef getötet hätten, sagt er anfangs während der Prozesseröffnung.

Abgeschlossen ist das Asylverfahren noch nicht, bereits zweimal wurde sein Antrag allerdings abgelehnt – doch der 41-jährige Somalier dürfte augenblicklich andere Sorgen haben.

Immerhin wirft die Staatsanwaltschaft dem schmächtig wirkenden, zuletzt in Hamm wohnhaften Mann die Beteiligung an gemeinschaftlich begangenen, schweren Menschenraub vor. Nicht gerade ein Kavaliersdelikt, für das er sich vor der 35. Strafkammer des Dortmunder Landgerichts seit letzten Mittwoch zu verantworten hat.

Thomas Kelm, Vorsitzender Richter der 35. Strafkammer, erläutert die basalen Zusammenhänge: durch zwei geständige Täter, die in der Bundesrepublik bereits verurteilt wurden, sei Mohamed S. belastet worden. So muss er  ins Visier der FahnderInnen gekommen sein. Konkret soll er für die Entführer als Koch gearbeitet, zeitweise sogar, bewaffnet mit einer AK-47, die Gefangenen bewacht haben.

Bei Aussageverweigerung: anvisiertes Strafmaß nach Wertung bereits gesprochener Urteile

Der erste Belastungszeuge, von dem solche Informationen stammen, wurde bereits zu einer Jugendhaftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt; der Zweite – direkt beteiligt am Entern der MT Smyrni und später mit 100.000 Dollar vom erpressten Geld bedacht – zu sieben Jahren Haft. Und jetzt sei eben die Frage, so Kelm, wie die Rolle von Mohamed S. in dem Geschehen zu werten sei: ob etwa als Täterschaft, Mittäterschaft oder lediglich als Beihilfe.

Denn Dauer, Art und Umfang der Tatbeteiligung ließen sich nach vorliegenden Informationen nicht genau feststellen. Sicher sei lediglich, dass er erst Teil der Gruppe wurde, als das Schiff schon vor der Küste lag; er habe offenbar nicht zum Kopf der Bande gehört. Daher, sollte sich der Angeklagte nicht zu einer Aussage bereit erklären, was sein gutes Recht sei, bliebe dem Gericht nicht anderes übrig, als sich an den bereits ergangenen Urteilen zu orientieren und diese als herausragend zu werten.

Bei vier, fünf Jahren, da könne man in diesem Fall landen, bedeutet der Richter zusammenfassend. – Damit ist die Lage zum Prozessauftakt umrissen. Was nun seitens der Verteidigung folgt, ist nur konsequent. Denn auf Minderung besagten, in Aussicht gestellten Strafmaßes im Falle einer Aussageverweigerung kann Mohamed S. nur hoffen, wenn er das Gericht davon überzeugt, dass seine Tatbeteiligung als eher geringfügig zu würdigen ist.

Teilgeständnis – aber Angeklagter verneint, an der Bewachung der Geiseln beteiligt gewesen zu sein

Ergo erklärt er sich nach einem Gespräch mit seinem Bielefelder Anwalt Martin Mauntel dazu bereit, sich einzulassen und legt ein Teilgeständnis ab, das sein Verteidiger verliest.

Foto: Alexander Völkel

Danach habe er für einen Dollar am Tag als Koch in einem Restaurant in Mogadischu gearbeitet. Bis er eines Tages von drei Männern angesprochen worden sei, die ihm für diese Tätigkeit 400 Dollar monatlich geboten hätten.

Eine Riesensumme in dem verarmten Land – und es wirkt plausibel, wenn Mohamed S. gesteht, es sei ihm klar gewesen, dass es sich hier nicht um eine legale Tätigkeit handele. Ein Mann, aus vermutlich ärmlichen Verhältnissen, dessen Eltern früh starben und der bei seiner Schwester aufwuchs – er wird bei der Summe schwach. Und als sie nach anderthalb Tagen Fahrt den gekaperten Tanker erreichten, da habe er auch gewusst, was mit dem Schiff los ist: dass es entführt worden sei.

Ja, er hatte Kontakt mit den Entführern, saß mit ihnen in der Freizeit zusammen, wenn er nicht für sie und die Gefangenen unter Deck kochte. Aber er habe keine Wache geschoben, sei nicht bewaffnet gewesen. So ging das drei Monate. Dann gab es Streit wegen knapper Essensrationen für die Geiseln, es kam zu einer Schlägerei und die Piraten brachten ihn daraufhin von Bord.

Fortsetzung des Verfahrens: Gericht wird Details des Teilgeständnisses eingehend prüfen

Der Lohn? – 200 Dollar Vorschuss, 100 auf dem Schiff, später am Strand noch einmal 500 Dollar hätte er von den Piraten insgesamt erhalten. Mehr nicht. Asyl in der Bundesrepublik habe er auch deshalb beantragt, weil er auf Todeslisten der Al-Shabab-Miliz stünde.

Der Prozess soll am 24. Juni fortgesetzt werden. Dann wird es durch Befragung des Angeklagten um Details seiner Version der Geschichte gehen, wie der Vorsitzende Richter bereits andeutete. Denn das Gericht wird sich ein differenziertes Bild davon machen wollen, wie glaubwürdig seine Einlassungen insbesondere dort sind, wo sie den vorliegenden Zeugenaussagen zu seinen Gunsten widersprechen.

Etwa wenn es um die Frage geht, ob er tatsächlich zeitweise Teil der Wachmannschaft für die Geiseln war, oder nicht. – Eine Bitte hat Mohamed S. abschließend: er wolle zwischenzeitlich in seine U-Haft-Zelle der JVA Hamm zurückkehren; dorthin, wo seine Sachen lägen. Das macht deshalb Sinn, weil erwiesenermaßen Häftlinge nach einer Verlegung suizidgefährdeter sind.

 

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