Die Kommunen verpassen ein sehr großes Einsparpotenzial

Keine einheitliche Vorgabe in NRW: In Schulen in Dortmund wird die Temperatur nicht abgesenkt

Wenn in der kommenden Woche die Schule wieder los geht, wird die Temperatur nicht abgesenkt. Foto: Alexander Völkel für Nordstadtblogger.de

Der Dortmunder Krisenstab zur gegenwärtigen Energiemangel-Lage unter Leitung von Oberbürgermeister Thomas Westphal hat entschieden, dass mit Beginn der Heizperiode am 17. Oktober die Temperatur in den städtischen Schulen bei 20 Grad verbleibt.

Die Stadt hielt eine landesweite Regelung für sinnvoll und geboten

Vor dem Hintergrund bundesweiter Maßnahmen zum wirkungsvollen Einsparen von Energie hatten OB Westphal und der Verwaltungsvorstand der Stadt Dortmund dafür plädiert, die Temperatur analog zu den Regeln in öffentlichen Gebäuden auch in den Schulen auf 19 Grad zu reduzieren.

Thomas Westphal hatte in diesem Zusammenhang allerdings immer deutlich gemacht, dass er eine landesweite Regelung für sinnvoll und geboten hält. Dortmunds Anstrengungen der letzten Wochen, diese einheitliche Linie unter anderem über den Deutschen Städtetag und in Gesprächen mit dem Land NRW herbeizuführen, riefen allerdings keine Reaktion hervor.

OB: „Das Land NRW bleibt in dieser bedeutenden Frage untätig“

„Während in der dürftigen Energiesparverordnung des Bundes die Schulen ausgenommen werden, bleibt auch das Land NRW in dieser bedeutenden Frage untätig“, so der Oberbürgermeister. „So können wir einen möglichen enormen Einspareffekt beim Heizen nicht erzielen, weil uns die rechtliche Grundlage für die Absenkung der Temperatur fehlt.“

Zur Einordnung: Während die vom Bund vorgegebene Einschränkung bei der Beleuchtung öffentlicher Gebäude in Dortmund Einsparungen von rund 163 000 Kilowattstunden/Jahr/Strom nach sich zieht, wären es bei der Reduzierung der Temperatur in Schulgebäuden von 20 Grad auf 19 Grad in Dortmund rund 3,6 Gigawattstunden einsparen würde (eine Gigawattstunde = 1.000.000 Kilowattstunden).

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Reaktionen

  1. Dortmund fördert die Nutzung von Geothermie – Ab 12. Oktober 2022 können Zuschüsse beantragt werden (PM)

    Strom, Gas und Heizöl werden immer teurer. Gerade jetzt kann es deswegen sinnvoll sein, sich mit effizienten Alternativen zur Energieversorgung auseinanderzusetzen, um so Energie zu sparen und Kosten zu senken. In Dortmund gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energieträger, die bislang jedoch nicht ausreichend genutzt werden. Um das vorhandene Potenzial für eine klimafreundliche Energieversorgung besser auszuschöpfen, hat der Rat der Stadt Dortmund ein Förderprogramm für Geothermie beschlossen.

    Die Stadt stellt 100.000 Euro für Gebäudeeigentümer*innen bereit, die in Zukunft Erdwärme für die Beheizung oder Warmwasserversorgung nutzen wollen. Das Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen sowie soziale und gemeinnützige Organisationen. Antragstellende können einen Zuschuss von bis zu 15 Prozent erhalten. Gefördert werden Maßnahmen, die der Installation von oberflächennaher Geothermie dienen bzw. in Zusammenhang mit dieser notwendig sind. Dazu zählen beispielsweise Dienstleistungen zur Planung einer Geothermieanlage, die Erschließung der Wärmequelle, Material- und Installationskosten sowie die Anschaffung von effizienten Wärmepumpen.

    Voraussetzung für eine Förderung ist, dass bereits eine Zuwendung nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt wurde und ein positiver Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorliegt.

    Geothermie nutzt die in der Erdkruste gespeicherte Wärmeenergie und kann – in Verbindung mit einer Wärmepumpe – zur Beheizung, Warmwasserversorgung, aber auch für Kühlzwecke genutzt werden. Erdwärme ist eine nahezu unerschöpfliche Energiequelle. Sie ist immer verfügbar und kann, unabhängig vom Wetter oder der Jahreszeit, genutzt werden. Gleichzeitig stellt die Technologie eine klimafreundliche Alternative dar, da Treibhausgasemissionen bei ihrer Nutzung vergleichsweise gering ausfallen. In Kombination mit einer Photovoltaikanlage können diese Emissionen – und die Höhe der Stromrechnung – noch weiter gesenkt werden. Die Stadt ruft daher interessierte Gebäudeeigentümer*innen dazu auf, ab dem 12.10.2022 Förderanträge zu stellen.

    Beratung Förderantrag

    Förderanträge können beim Umweltamt der Stadt Dortmund eingereicht werden. Weitere Förderbedingungen und das Antragsformular sind auf den Internetseiten des Dienstleistungszentrums Energieeffizienz und Klimaschutz (dlze) der Stadt Dortmund erhältlich http://www.dortmund.de/dlze

    Für Fragen zum Antragsverfahren steht zur Verfügung: Lea Schütrumpf, lschuetrumpf@stadtdo.de, 0231/ 50-1 00 57

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