Erstes „Rathaus-Sturm“-Verfahren: Neonazi wegen Körperverletzung und versuchter Nötigung verurteilt

Neonazi Patrick B. war am Wahlabend in mehrere körperliche Auseinandersetzungen verstrickt.
Neonazi Patrick B. war am Wahlabend in mehrere körperliche Auseinandersetzungen verstrickt.

Das erste Verfahren wegen des sogenannten „Rathaus-Sturms“ am Wahlabend im Mai 2014 in Dortmund fand am Montag am Amtsgericht statt: Ein Neonazi, Patrick B., stand wegen Körperverletzung und Nötigung vor Gericht – einer von sechs angeklagten Aktivisten der Partei „Die Rechte“.

Das Verfahren gegen Demokraten und Antifaschisten wegen Nötigung ist noch nicht terminiert. Das Landgericht muss erst einmal klären, welches Gericht diese denn verhandeln soll.

Neonazi musste sich wegen Angriffs auf einen Kameramann verantworten

Erstes „Rathaus-Sturm“-Verfahren: Prozess gegen Neonazi Patrick Michael Brdonkalla.
Erstes „Rathaus-Sturm“-Verfahren: Prozess gegen Neonazi Patrick B. (von hinten). Fotos: Nordstadtblogger

Als erster Beschuldigter des Wahlabends muss sich der 31-jährige Neonazi verantworten: Er hatte am Wahlabend einen Kameramann angegangen, ihn zu Boden gedrückt, dadurch am Filmen gehindert und außerdem beschimpft.

Dabei zog sich der Kameramann leichte Verletzungen zu. Außerdem hatte der Medienvertreter einen Tritt ins Gesicht bekommen.

Allerdings fanden sich für den Tritt keine Beweise oder Zeugen – sechs Zeuginnen und Zeugen hatte das das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Sebastian Hans geladen. Daher wurde der von Rechtsanwalt André Picker vertretene Neonazi „nur“ wegen vorsätzlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung verurteilt.

Staatsanwalt sah in der Neonazi-Attacke einen Angriff auf die Pressefreiheit

Erstes „Rathaus-Sturm“-Verfahren: Prozess gegen Neonazi Patrick Michael Brdonkalla.
Die Kameradinnen und Kameraden standen ihm bei – einige werden in Kürze auch vor Gericht stehen.

„Ein Tritt hätte sie völlig zurecht juristisch in eine völlig andere Preiskategorie gehoben“, machte Hans deutlich. Dann wäre auch eine Freiheitsstrafe in Betracht gekommen.

Doch so kam der Angeklagte deutlich „preiswerter“ weg: 80 Tagessätze á zehn Euro lautete das Urteil, gegen das er noch Revision einlegen kann. Staatsanwalt Volker Bittner hatte 25 Euro Tagessatz gefordert. Er wertete die Tat als „Angriff auf die Pressefreiheit“.

Der wegen Beleidigung und Bedrohung vorbestrafte Neonazi aus Dorstfeld, ein Bauhelfer mit abgebrochener Gebäudereinigerausbildung, stand zuletzt beim Hirsch-Q-Verfahren vor Gericht.

Allerdings ist hier das Urteil gegen ihn noch immer nicht rechtskräftig und konnte deshalb nicht berücksichtigt werden. Daher konnte das Schöffengericht nur zwei ältere Verurteilungen berücksichtigen. Die Jugendstrafen spielen ebenfalls keine Rolle mehr.

Zeuginnen kritisieren, dass sie als Beschuldigte eingestuft wurden

Die Polizei sah sich genötigt, den Neonazi in einer anderen Situation mit Pfefferspray zu stoppen.
Die Polizei sah sich genötigt, den Neonazi in einer anderen Situation mit Pfefferspray zu stoppen.

Insgesamt sechs Zeugen hörte das Schöffengericht. Unter einigen von ihnen gab es Unmut: So hatten zwei an den Auseinandersetzungen unbeteiligte Frauen Zivilcourage gezeigt und bei dem Angriff auf den Journalisten eingegriffen. Eine Frau stieß den Angeklagten weg, eine zweite half dem Kameramann hoch.

Sie stellten sich anschließend auch als Zeuginnen zur Verfügung – dies brachte ihnen dann aber eine Beschuldigung als an der Nötigung gegen Neonazis Beteiligte ein – gegen mehr als 60 Demokraten und Antifaschisten hatte die Staatsanwaltschaft im Nachgang ermittelt.

Diese Vorwürfe wurden zwar bereits vor der heutigen Verhandlung fallen gelassen. Doch sie zeigen bei den Zeuginnen nachhaltig Wirkung: „Ich werde mich nicht mehr als Zeugin zur Verfügung stellen“, machten die beiden Frauen nach dem Prozess deutlich.

Ganz abgesehen davon: Neonazi-Verteidiger Picker will prüfen lassen, ob sich die engagierte Zeugin einer Nötigung schuldig gemacht hat – weil sie den Neonazi von seinem Opfer weggestoßen hatte…

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