Alle fünf Jahre werden ehrenamtliche Richter:innen für die Tätigkeit am Dortmunder Amts- und Landgericht gesucht, die sogenannten Schöff:innen. Nach ihrer Wahl haben sie in Gerichtsverfahren mit demselben Stimmrecht wie die Berufsrichter:innen, über „nicht schuldig“ oder „schuldig“ angeklagter Personen zu entscheiden. Die nächste Wahl findet im Herbst 2023 für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 statt.
Bewerbungen für das Ehrenamt sind bis Ende März 2023 möglich

Wer an diesem Ehrenamt interessiert ist und die Voraussetzungen für die Wahl erfüllt, kann sich ab sofort bewerben. Bewerber:innen werden in eine Vorschlagsliste eingetragen, woraus die Schöff:innen später durch einen besonderen Schöffenwahlausschuss beim Amts- und Landgericht gewählt werden. Die ehrenamtliche Tätigkeit bietet eine einzigartige Möglichkeit, einen tiefen Einblick in das deutsche Strafrechtssystem zu gewinnen und aktiv darin mitzuwirken.
Ausführliche Informationen zur Wahl der Schöff:innen sowie Bewerbungsformulare sind bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund, Südwall 2-4, 44137 Dortmund und in allen Bezirksverwaltungsstellen erhältlich. Alle Unterlagen stehen außerdem auf den Internetseiten der Stadt Dortmund unter wahlen.dortmund.de bereit.
Das ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular kann per Post oder durch Einwurf in einen städtischen Hausbriefkasten an die Bürgerdienste der Stadt Dortmund zurückgesandt werden. Natürlich ist auch die Zusendung des eingescannten Dokumentes per Email an wahlen@stadtdo.de möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2023.
Voraussetzungen für das Schöffenamt
Wegen der großen Verantwortung, die die ehrenamtliche Tätigkeit mit sich bringt, werden in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit vorausgesetzt. Und nicht zuletzt – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – auch eine gewisse körperliche Eignung. Als erweiterte Voraussetzung für die Schöff:innen in der Jugendgerichtsbarkeit, den sogenannten Jugendschöff:innen, gilt zudem, dass diese erzieherisch befähigt bzw. über Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen sollen.
Gesucht werden Bewerber:innen, die in Dortmund wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nach dem Gerichtsverfassungsgesetz nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen (Richter:innen, Polizeibeamt:innen, Bewährungshelfer:innen usw.) und Religionsdiener:innen sollen nicht gewählt werden. Sofern sie Arbeitnehmer:innen sind, werden gewählte Schöff:innen für die Teilnahme an den Gerichtsterminen von der Arbeit freigestellt und erhalten eine Aufwandsentschädigung.
Reaktionen
Wahl der Schöffinnen*Schöffen im Jahr 2023: eine interessante Herausforderung (PM)
Sie suchen noch einen guten Vorsatz für das Jahr 2023? Warum nicht ein Ehrenamt übernehmen, von dem Sie auch noch persönlich profitieren? Werden Sie Schöffin*Schöffe am Amts- und Landgericht Dortmund.
Bewerbung über die Bürgerdienste
Im Herbst dieses Jahres werden die neuen ehrenamtlichen Richter*innen für das Amts- und Landgericht Dortmund gewählt. Die Amtszeit beginnt am 01. Januar 2024 und endet am 31. Dezember 2028. Bewerbungen für das Ehrenamt der Schöffinnen*Schöffen werden derzeit durch die Bürgerdienste der Stadt Dortmund aufgenommen. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis zum 31. März 2023.
Für die Wahl der Schöffinnen*Schöffen beim Amts- und Landgericht muss die Stadt doppelt so viele Personen benennen wie tatsächlich Schöffinnen*Schöffen benötigt werden. Nach einem ersten Aufruf an die Dortmunder Bürger*innen sind für die 1.260 benötigten Personenvorschläge bislang rund 500 Bewerbungen eingegangen.
Das Schöffenamt – mehr als nur ein guter Vorsatz für 2023
Wegen der großen Verantwortung, die die Schöffentätigkeit mit sich bringt, werden in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, aber auch geistige Beweglichkeit voraus gesetzt. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass die Schöffinnen*Schöffen in Gerichtsverfahren mit demselben Stimmrecht wie die Berufsrichter*innen über die Unschuld oder Schuld angeklagter Personen entscheiden. Dieses Ehrenamt ist eine Herausforderung, bietet jedoch eine einzigartige Möglichkeit, einen tiefen Einblick in das deutsche Strafrechtssystem zu gewinnen und aktiv mitzuwirken.
Voraussetzungen
Folgende grundsätzliche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen: Sie müssen in Dortmund wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Wählbar sind nach dem Gerichtsverfassungsgesetz nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen (Richter*innen, Polizeibeamt*innen, Bewährungshelfer*innen usw.) und Religionsdiener*innen sollen nicht zu Schöffinnen*Schöffen gewählt werden.
Eine Berufstätigkeit steht dem Schöffenamt ansonsten grundsätzlich nicht entgegen, denn Arbeitnehmer*innen werden für die Teilnahme an den Gerichtsterminen von der Arbeit freigestellt und erhalten eine Aufwandsentschädigung sowie ggf. den Verdienstausfall.
Bewerbungen bis Ende März 2023 möglich
Für interessierte Dortmunder*innen sind ausführliche Informationen zur Schöffenwahl sowie Bewerbungsformulare bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund, Südwall 2-4, 44137 Dortmund und in allen Bezirksverwaltungsstellen erhältlich. Alle Unterlagen stehen außerdem auf den Internetseiten der Stadt Dortmund unter wahlen.dortmund.de bereit.
Das ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular kann per Post oder durch Einwurf in einen städtischen Hausbriefkasten an die Bürgerdienste der Stadt Dortmund zurückgesandt werden. Natürlich ist auch die Zusendung des eingescannten Dokumentes per Email an wahlen@stadtdo.de möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 31. März 2023.