Dortmund: Ab Samstag gilt eine Ausweitung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum – 50 Euro Bußgeld bei Verstoß

In den Fußgänger-Zonen gilt schön länger Maskenpflicht. Foto: Karsten Wickern
Innerhalb des Dortmunder Wallrings gilt jetzt generell eine Maskenpflicht. Foto: Karsten Wickern

Die Stadt Dortmund weitet die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum aus. So sollen weitere Risiken für die Bevölkerung minimiert werden, sich mit dem Covid19-Virus anzustecken. Diese präventive Maßnahme wird trotz einer aktuell in Dortmund im Vergleich zu den letzten Wochen gesunkenen Inzidenz durchgeführt, um einer möglichen Ausbreitung der höher infektiösen Virus-Mutationen entgegenzutreten und so dem Ziel einer Inzidenz von unter 50 näher zu kommen.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. Alltagsmaske, Schal, Tuch, OP-Maske) gilt ab Samstag, 23. Januar 2021, in folgenden Bereichen:

  • Innerhalb des Wallrings der Dortmunder Innenstadt – inklusive der innerhalb des Wall liegenden Bürgersteige in der Zeit von 8 bis 22 Uhr.
  • Auf der Münsterstraße von der Einmündung Priorstraße bis zur Kreuzung Mallinckrodtstraße, sowie auf der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage des Nordmarktes in der Zeit von 8 bis 22 Uhr.
  • In den Fußgängerzonen in den Stadtteilnebenzentren von 9 Uhr bis 18.30 Uhr.  

Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können; die medizinischen Gründe sind durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzuzeigen ist.

Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gilt ebenfalls nicht für Personen in oder auf Kraftfahrzeugen, Fahrrad- und Rollerfahrende. Die Alltagsmaske kann vorübergehend abgelegt werden, wenn dies zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken erforderlich ist. Notwendig ist die Einnahme von Speisen und Getränken, wenn andernfalls gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen. Der Ausnahmetatbestand „Rauchen“ ist in der Coronaschutzverordnung nicht vorgesehen.

Gegen Mitbürger*innen, die der Anordnung nicht nachkommen, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Hier droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro fällig. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 15. Februar 2021.


Anpassung der Coronaschutzverordnung –
NRW verlängert den Lockdown bis 14. Februar 2021

Um die Infektionszahlen weiter abzusenken und die Verbreitung des Corona-Virus und seiner Mutationen einzudämmen, setzt die Landesregierung die von Bund und Ländern getroffenen Beschlüsse konsequent um. Neben den bislang gültigen Lockdown-Regelungen gelten ab Montag, 25. Januar 2021, folgende Bestimmungen:

Kontakte
Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind weiterhin nur im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Generell sind Kontakte unverändert auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.

Pflicht zum Tragen von Masken
In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und in Arztpraxen gilt eine Pflicht zum Tragen mindestens medizinischer Masken. Vorgeschrieben sind daher in diesen Bereichen so genannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2. Sie bieten eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. Die Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske besteht im ÖPNV, in Handelseinrichtungen und Arztpraxen unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes.

Homeoffice
Überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, muss Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice angeboten werden. Hierzu hat der Bund am 20. Januar 2021 entsprechende Regelungen erlassen. Dort, wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist und kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann, sind medizinische Masken künftig Pflicht; diese Masken sollen die Unternehmen den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Auch dies ergibt sich unmittelbar aus der neuen Bundes Corona-Arbeitsschutzverordnung.

Gottesdienste


Auch bei Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen und anderen Zusammenkünften zur Religionsausübung sind statt Alltagsmasken nun medizinische Masken zu tragen. Außerdem müssen Religionsgemeinschaften, die keine den Regelungen der Coronaschutzverordnung entsprechenden Schutzkonzepte vorgelegt haben, ihre Zusammenkünfte bei mehr als zehn Teilnehmern beim zuständigen Ordnungsamt vorab anzeigen.

Lokale und regionale Maßnahmen
Die Coronaschutzverordnung sieht nun vor, dass auch Kreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz von weniger als 200 weitere Schutzmaßnahmen prüfen, wenn nach Einschätzung der zuständigen Behörden ohne solche Maßnahmen ein Absinken der Inzidenz unter 50 bis zum 14. Februar 2021 nicht zu erwarten ist.

Die Coronaschutzverordnung gilt bis zum 14. Februar 2021 und ist unter diesem Link abrufbar: www.land.nrw

 

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Reaktionen

  1. jürgen

    Ich beantrage hierdurch,

    dass die Corona – Infektions und – Sterbezahlen
    (welche vom RKI herausgegenben werden)

    von den Statisten
    (die die Hartz 4 Regelbedarfe berechnen)

    überprüft werden.

    Begründung:

    Es werden sich Zahlen ergeben, die nahe NULL sind.
    Dann könnte sich die Wirtschaft wieder erholen.

    mfg

  2. Gegensätze bei Corona-Kontrollen von Stadt und Polizei: Akzeptanz auf der einen Seite, Ignoranz auf der anderen – Büro-Party fiel negativ auf (PM Polizei)

    Gegensätze bei Corona-Kontrollen von Stadt und Polizei in Dortmund:
    Akzeptanz auf der einen Seite, Ignoranz auf der anderen – Büro-Party fiel negativ auf

    In bewährter und guter Zusammenarbeit haben Kräfte des städtischen Ordnungsamtes und der Polizei am gestrigen Donnerstag (28. Januar) erneut Kontrollen hinsichtlich der Corona-Schutzverordnung in Dortmund durchgeführt. Dabei mussten die Einsatzkräfte extreme Gegensätze feststellen: auf der einen Seite die große Akzeptanz vieler Menschen, die in den Fußgängerzonen mit Mund-Nasen-Bedeckung unterwegs waren. Und auf der anderen Seite die Ignoranz weniger Personen, die mit einer Büro-Party die geltenden Bestimmungen mit Füßen traten.

    Im Bereich des Westen- und Ostenhellwegs stellten die eingesetzten Kräfte kaum Verstöße gegen die geltende Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung fest. Den Sinn dieser Einschränkungen schienen hier alle verstanden zu haben. Nicht so die 16 Personen, auf die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ordnungsamt und Polizei in einem Bürogebäude am Westfalendamm trafen. Zeugen hatten aufgrund ihrer Beobachtungen gegen 14.30 Uhr die Polizei gerufen.

    Die Feststellungen in dem Gebäude: 16 Personen ohne Abstand und Mund-Nasen-Bedeckung, sehr laute Musik, Essen und alkoholische Getränke, Konfetti. Offenbar war hier eine Party im Gange. Die Teilnehmenden ernteten von den Einsatzkräften nicht nur völliges Unverständnis, sondern auch 16 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung.

    Ein Partygast ist zudem zunächst einmal das Mobiltelefon los. Denn eine Frau nahm die Polizeibeamten offenbar während der Anhörung einer Person auf. Es besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes). Nachdem sie zunächst vor den Polizisten weggelaufen war, beschlagnahmten diese das Telefon kurze Zeit später.

    Über diese Maßnahmen hinaus ahndeten die Einsatzkräfte 13 weitere Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung. Den Großteil davon stellten sie in der nördlichen Innenstadt fest, wo vor allem vor Geschäften häufig die geltenden Abstandsregeln nicht eingehalten wurden.

    Polizei und Stadt Dortmund werden auch weiterhin konsequent gegen Unbelehrbare vorgehen, die gegen die geltenden Einschränkungen zur Pandemiebekämpfung verstoßen. Es ist an uns allen, dafür zu sorgen, dass die Zahl der Infizierten in unserer Stadt weiter zurückgeht. Zum Schutz aller Dortmunderinnen und Dortmunder, aber vor allem zum Schutz der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft.

  3. FDP/Bürgerliste zum Essensverbot in der Innenstadt: „Es wird skurril“ (PM)

    FDP/Bürgerliste zum Essensverbot in der Innenstadt: „Es wird skurril“

    „Die Stadt ist dabei, die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für die Corona-Maßnahmen zu gefährden“, so Michael Kauch, Fraktionsvorsitzender von FDP/Bürgerliste im Rat der Stadt Dortmund. „Wenn man jetzt in der Innenstadt nicht einmal mehr eine Bratwurst essen kann, hat das mit Infektionsschutz nichts mehr zu tun. Es wird skurril.“

    Die Stadt hat nach der Corona-Schutzverordnung des Landes das Recht, eine Maskenpflicht unter freiem Himmel zu verhängen. „Aber nach unserem Rechtsverständnis hat die Stadt auch das Recht, die Umstände dieser erweiterten Maskenpflicht unabhängig von den allgemeinen Ausnahmeregeln zum Absetzen des Mund-Nasen-Schutzes zu regeln“, so Kauch weiter. Im übrigen sei die Dortmunder Interpretation der Ausnahmeregelung strikter als es die NRW-Verordnung erfordert.

    Es sei nämlich – anders als etwa in der U-Bahn – mit dem Schutzzweck der Corona-Schutzverordnung wohl vereinbar, wenn man legal an einem ruhigen Ort die Maske abnehmen darf, um seine Wurst zu essen. Niemand besuche die Innenstadt ausschließlich dazu, um eine Wurst zu essen. Deshalb gelte für FDP/Bürgerliste: „Wer auf dem Weg von der Arbeit einen Imbiss nehmen möchte, soll das dürfen.“ Schließlich sei das Mitnehmen von Speisen aus Imbissen nicht verboten – „doch welchen Sinn macht es, die Pommes erst essen zu dürfen, wenn sie kalt und pappig sind?“, fragt Kauch.

    Der Oberbürgermeister müsse sich die Frage gefallen lassen, warum er „ohne jeden Nutzen für den Infektionsschutz die letzten Möglichkeiten der gebeutelten Gastronomie in der Innenstadt kaputt macht.“

    • Stefan

      Hallo, ganz ehrlich geht es noch, habe heute auf dem Westenhellweg ein Verstoß Allgemeinverfügung vom Ordnungsamt bekommen, weil ich aus meiner Kaffeetasse zwei Schluck Kaffee genommen habe. Mit Maske runtergezogen. Sie sagten Ausweis bitte kurz überprüft und haben 50,00 € abkassiert. Für was für 5 Schluck Kaffee aus meiner Tasse, geht es noch, ich stand allein da und 10 weitere vom Ordnungsamt und Polizei haben mich eingekesselt. darf ich jetzt noch nicht einmal etwas trinken ?

      Was soll ich das sagen? Wo leben wir hier eigentlich.

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