Die AWO thematisiert Schwangerschaftsabbruch und Pflichtberatung: „150 Jahre § 218 – kein Grund zu feiern“

Die AWO-Beratungsstelle hatte in der Innenstadt mit Informationen und Aktionen auf ihre Positionen zum § 218 StGB aufmerksam gemacht. Foto: Oliver Schaper
Die AWO machte mit Informationen und Aktionen auf ihre Positionen zum § 218 StGB aufmerksam. Fotos: Oliver Schaper

„150 Jahre § 218 – kein Grund zu feiern“ war das Motto einer Aktion der AWO-Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung, Paar- und Lebensberatung anlässlich 150. Jahrestages. Die AWO-Beratungsstelle hatte in der Innenstadt mit Informationen und Aktionen auf ihre Positionen zum § 218 StGB aufmerksam gemacht.

Forderungen: Schwangerschaftsabbruch darf nicht als rechtswidrig gelten und Beratung ergebnisoffen und freiwillig

Das geltende Recht, die bisherige Praxis und sich rückwärts entwickelnde Positionen der letzten Jahre bieten tatsächlich „keinen Grund zum Feiern …“. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt nicht nur in Dortmund darf ein Schwangerschaftsabbruch nicht als rechtswidrig gelten und eine Beratung dazu muss ergebnisoffen und freiwillig sein.

Mit einer Mischung aus Informations- und Aktionsstand mit Infowänden, Pinnwand für Statements, einer Abstimmungsaktion mit Plexiglasröhren und einem Quiz zum Thema mit dem AWO Glücksrad bot die Beratungsstelle auch Möglichkeiten, eigene Meinungen auszudrücken. Besuch und Unterstützung erhielt das Team der Beratungsstelle von Anja Butschkau, der AWO-Vorsitzenden vom Unterbezirk Dortmund, wohl wissend, dass es sich beim Schwangerschaftsabbruch um ein gesellschaftlich und politisch schwieriges Thema handelt, das polarisiert.

Anja Butschkau: „Viele Frauen empfinden eine Zwangsberatung als ungerecht

„Viele Frauen empfinden eine Zwangsberatung als ungerecht“, sagte Anja Butschkau, Dortmunder SPD-Landtagsabgeordnete und frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. Die AWO Dortmund hat eine Position zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Hürdenlauf. „Wir möchten die Gesetzeslage verändert haben, die Frauen kriminalisiert.“ 

Bärbel Nellissen, Leiterin der AWO-Beratungsstelle im Stadtzentrum ist zufrieden mit der Aktion. „Es gibt bei diesem Thema keine einfachen Antworten. Dieser Tag war toll, weil es so viele gute Gespräche gab. Diesen Austausch braucht es in einer Demokratie. Wir als AWO stehen für die Selbstbestimmung der Frauen.“

 

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Reaktionen

  1. Schwangerschaftsabbrüche in Dortmund – Selbstbestimmt und gut versorgt? GRÜNE thematisieren die Versorgungssituation in Dortmund (PM)

    Bundesweit herrscht aktuell ein Versorgungsnotstand für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch planen. Die GRÜNE Ratsfraktion will nun mit einer Anfrage im nächsten Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) von der Verwaltung wissen, wie die Situation in Dortmund aussieht.

    „Nach Pressemeldungen aus dem letzten Jahr ist die Zahl der Dortmunder Arztpraxen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, auf drei stark gesunken. Das hat gravierende Konsequenzen für die betroffenen Frauen zum Beispiel durch unverhältnismäßige Wartezeiten oder lange Anfahrtswege in andere Kommunen“ erläutert Jenny Brunner, Ratsmitglied der GRÜNEN und Mitglied im ASAG

    Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch sind häufig Partnerschafts-, berufliche- oder finanzielle Probleme. Vor einem Abbruch müssen sich die betroffenen Frauen von einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen. Erst danach erhalten sie den erforderlichen Beratungsschein für einen Abbruch.

    In ihrer Anfrage wollen die GRÜNEN nun wissen, welche Kenntnisse die Verwaltung über die aktuellen Möglichkeiten hinsichtlich eines Schwangerschaftsabbruchs in Dortmunder Praxen und Krankenhäusern hat und wie diese Situation vor dem Hintergrund bewertet wird, dass ca. tausend Frauen jährlich einen Abbruch in Dortmund vornehmen lassen. Denn klar ist: Je weniger Möglichkeiten es gibt, desto länger werden die Wartezeiten. Das verschärft die ohnehin schon schwierige Situation, in der sich Frauen mit ihrer Entscheidung für einen Abbruch befinden. Dazu kommt, dass in Dortmund lebende Frauen aufgrund unzureichender Kapazitäten eventuell auch in andere Städte ausweichen müssen – eine zusätzliche Belastung.

    „Die Verwaltung soll im Ausschuss darlegen, wie die Situation im Sinne der betroffenen Frauen verbessert werden kann. Denn unser gemeinsames Ziel muss es sein, dass Frauen eine gute medizinische Versorgung beim Schwangerschafts-abbruch in Dortmund vorfinden“, so Jenny Brunner abschließend.

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