DGB-Kritik an Landesplänen: Junge Geflüchtete brauchen auch Perspektiven nach der Ausbildung

Solidarität mit Flüchtlingen standen im Mittelpunkt der Refugees Welcome Demo in Dortmund.Die DGB-Jugend Dortmund-Hellweg begrüßt den Erlass zur „Erteilung und Verlängerung von Duldungen für die Dauer einer Berufsausbildung“. Dieser wurde  jüngst von der Landesregierung an die Bezirksregierungen ausgegeben und ermöglicht Geflüchteten, die eine Berufsausbildung beginnen, eine Duldung für die Dauer der Ausbildungszeit. „Das ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung“ bewertet Tina Malguth (DGB-Jugendbildungsreferentin) das Schreiben.

Kritik am Innenminister: Eine Duldung alleine reicht nicht aus

Innenminister Jäger weist in einem Schreiben an die NRW-Ausländerbehörden darauf hin, dass die Duldung im begründeten Einzelfall schon von Beginn an und für die Dauer der gesamten Berufsausbildung erteilt werden kann. „Das reicht aber bei weitem nicht aus“, so Malguth.

„Der Bund muss für eine klare rechtliche Regelung sorgen. Die Handhabung darf nicht in der Ermessungsentscheidung der Ausländerbehörde liegen.“ Eine Duldung stelle außerdem kein Aufenthaltstitel dar, sondern sei lediglich eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Von Rechtssicherheit könne deshalb nicht die Rede sein.

DGB, BDA und Kirchen ein zweijähriges Bleiberecht nach der Ausbildung

Die Vergleichsstudie der Europäischen Kommission und der OECD, die jetzt präsentiert wurde, habe gezeigt dass Kindern von Zuwanderinnen und Zuwandern auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in Deutschland noch immer schlechte Chancen haben und benachteiligt werden.

„Geflüchtete haben es ebenfalls sehr schwer überhaupt einen Ausbildungsplatz zu finden“ so Tina Malguth. Nur klare Rechtsgrundlagen, die über den Status der Duldung in die Dauer der Ausbildung hinausgehen, würden die Situation verbessern. „Auch die Einstellungspolitik vieler Arbeitgeber muss sich ändern“, fordert Malguth. DGB, BDA und Kirchen fordern daher ein zweijähriges Bleiberecht nach der Ausbildung.

„Um echte Chancengleichheit zu erreichen, brauchen wir anonymisierte Bewerbungsverfahren.“ Dann würde nicht der Klang des Namens darüber entscheiden, ob Bewerberinnen und Bewerber in die engere Auswahl für einen Ausbildungsplatz kommen oder nicht.

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