DGB informiert Langzeitsarbeitslose zum Thema Mindestlohn

Der DGB hat eine Mindestlohnhotline zum Festnetztarif eingerichtet.
Der DGB hat eine Mindestlohnhotline zum Festnetztarif eingerichtet.

Die Ausnahme vom Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung gilt längst nicht für jeden und jede, die seit einem Jahr oder länger einen festen Job suchen. Darauf weist der DGB in Dortmund in einem Infoblatt hin.

Tarifliche Mindestlöhne gelten auch für Langzeitarbeitslose

Die DGB-Vorsitzende Jutta Reiter. Gedenkveranstaltung zum Antikriegstag in der Steinwache
Die DGB-Vorsitzende Jutta Reiter.

Inhaltlich gibt der Info-Flyer Langzeitarbeitslosen eine Reihe von Hinweisen und Tipps zum Thema Mindestlohn und Langzeitarbeitslosigkeit. „So gilt in Branchen mit einem tariflichen Mindestlohn dieser ohne Ausnahme auch für Langzeitarbeitslose“, so Jutta Reiter, DGB- Vorsitzende in Dortmund.

Auch muss unter anderem die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr ununterbrochen bestehen, wenn der Arbeitgeber vom gesetzlichen Mindestlohn abweichen will.

Ebenso gilt: Arbeitslose sind nicht verpflichtet, einem Arbeitgeber direkt mitzuteilen, dass sie langzeitarbeitslos sind und Arbeitsagenturen oder Jobcenter dürfen nicht ohne ihre Zustimmung einen Arbeitgeber über die Langzeitarbeitslosigkeit informieren. Auf Nachfrage des Arbeitgebers oder aus dem Lebenslauf kann die Langzeitarbeitslosigkeit aber bekannt werden.

Nach sechs Monaten gibt es keine Ausnahmen mehr vom Mindestlohn

Nach längstens sechs Monaten sind auch für zuvor Langzeitarbeitslose absolut keine Ausnahmen vom Mindestlohn mehr erlaubt!

“Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber wenn notwendig darauf an und holen Sie sich bei Bedarf vorher Rat bei der Mindestlohnhotline des DGB unter 0391 – 40 88 003 zum Festnetztarif oder lassen Sie von ihrer Gewerkschaft beraten“, empfiehlt Jutta Reiter.  Gewerkschaftsmitglieder erhalten kostenlos Rechtsschutz.

Das Info-Blatt mit diesen und weiteren Informationen und Tipps zum Thema „Langzeitarbeitslos und Mindestlohn“ gibt es hier als PDF zum Download: Info Mindestlohn und Langzeitarbeitslosigkeit

 

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