Helferich-Ausschluss vom Bundesschiedsgericht gekippt, große Niederlage für NRW-AfD

Das „freundliche Gesicht des NS" darf weiterhin AfD-Mitglied bleiben

Matthias Helferich (AfD)
Matthias Helferich gilt schon seit Langem als radikale Stimme des völkisch-nationalistischen Flügels der AfD. Foto: Alex Völkel für Nordstadtblogger.de

Matthias Helferich, der sich selbst mal als das „freundliche Gesicht des NS“ bezeichnet hat, darf in der „Alternative für Deutschland“ bleiben. So urteilte das AfD-Bundesschiedsgericht. Damit scheitert der NRW-Landesverband rund um seinen Vorsitzenden Martin Vincentz mit seinem Vorhaben, Helferich aus der Partei zu werfen. Die Dortmunder AfD begrüßt das Urteil und den Verbleib ihres Bundestagsabgeordneten und Ratsmitglieds.

Helferich stand wegen menschenfeindlicher Aussagen vor dem Schiedsgericht

Matthias Helferich gilt schon seit Langem als radikale Stimme des völkisch-nationalistischen Flügels der AfD. Damit war er dem eher gemäßigten AfD-Landeschef Martin Vincentz ein Dorn im Auge. Deshalb wurde vom AfD-Landesverband angestrebt, Helferich aus der Partei zu werfen.

Portrait des AfD-Politikers
Dr. Martin Vincentz ist seit Februar 2022 Landesvorsitzender der AfD NRW und seit Mai 2022 Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion. Bild: Wikipedia (CC-BY-SA-4.0, Blaumann2017, Self-published work)

2025 begründete der Landesverband das Ausschlussverfahren mit Aussagen Helferichs, die aus der Sicht des Landesverbands gegen das Grundgesetz verstoßen haben sollen. Helferich habe die Abschiebung von deutschen Staatsbürger:innen mit Migrationshintergrund gefordert, wobei auch „staatliche Zwangsmittel“ zum Einsatz kommen sollten.

Das NRW-Landesschiedsgericht der AfD war dem Antrag des Landesvorstands gefolgt und hatte Helferich vor gut einem Jahr aus der Partei ausgeschlossen. Dieser legte daraufhin Einspruch beim Bundesschiedsgericht ein.

Rechter Flügel in der AfD durch Entscheidung gestärkt

Das Bundesschiedsgericht entschied für Helferich: Er wird nicht aus der Partei ausgeschlossen. Allerdings erhält er eine sechsmonatige Ämtersperre in der Partei. Gegenüber der dpa sprach Helferich davon, dass „die Willkürmaßnahme des Landesvorstands gegen mich“ damit beendet sei. Laut dem WDR verzichtete AfD-Landesvorsitzender Martin Vincentz darauf, den Vorgang zu kommentieren.

Matthias Helferich und Heiner Garbe (beide AfD) Foto: Leopold Achilles für nordstadtblogger.de

Die Dortmunder AfD freute sich über das Urteil des Bundesschiedsgerichts. „Damit kann Matthias Helferich seine erfolgreiche politische Arbeit großflächig fortsetzen. Gemeinsam holen wir uns unser Land und unser Dortmund zurück“, kommentierte der Dortmunder AfD-Fraktionsvorsitzende die Entscheidung.

Der Fall Helferich könnte auf sich ändernde Verhältnisse in der AfD hinweisen. Auf dem Bundesparteitag der AfD in Erfurt am vergangenen Wochenende erhielt der AfD-Co-Vorsitzende Tino Chrupalla, der wie Vincentz dem gemäßigten Flügel der Partei zugeordnet wird, ein schlechteres Ergebnis als Alice Weidel. Dieses Ergebnis wird so gedeutet, dass die rechten bis rechtsextremen Kräfte in der AfD Aufwind haben.

AfD wählt Kandidat:innen für die Landtagswahl

Die AfD Dortmund hat außerdem ihre Kandidat:innen für die Landtagswahl in NRW am 25. April 2027 gewählt. Für Dortmund I kandidiert Bernd Hempfling, für Dortmund II Patricia Hillemann, für Dortmund III Barbara Palluch und für Dortmund IV Walter Wagner. Alle Kandidat:innen sind bisher Mitglieder der Dortmunder Ratsfraktion. Unten noch eine Aufschlüsselung der Dortmunder Wahlkreise.

Die Wahlkreise sind folgendermaßen organisiert:

    • Dortmund I (Von der Stadt Dortmund die Stadtbezirke Huckarde, Innenstadt-West, Mengede, Innenstadt-Ost mit dem statistischen Bezirk 4 Kaiserstraßenviertel);
    • Dortmund II (Von der Stadt Dortmund die Stadtbezirke Eving, Innenstadt-Nord, Innenstadt-Ost mit Ausnahme des statistischen Bezirks 4 Kaiserstraßenviertel, Scharnhorst mit dem statistischen Bezirk 14 Derne, Hombruch mit dem statistischen Bezirk 29 Brünninghausen):
    • Dortmund III (Von der Stadt Dortmund die Stadtbezirke Aplerbeck, Brackel, Scharnhorst mit Ausnahme des statistischen Bezirks 14 Derne);
    • Dortmund IV (Von der Stadt Dortmund die Stadtbezirke Hombruch mit Ausnahme des statistischen Bezirks 29 Brünninghausen, Lütgendortmund, Hörde).

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