Stadt startet Befragung für neuen Mietspiegel in Dortmund – Teilnahme ist verpflichtend

13.000 ausgewählte Mieter:innen und Vermieter:innen erhalten Post

Viele Dortmunder:innen, die zur Miete wohnen oder Wohnungen vermieten, erhalten in diesen Tagen Post zur Befragung für einen neuen Mietspiegel. Foto: Alex Völkel für Nordstadtblogger.de

In diesen Tagen erhalten viele Dortmunder:innen Post von der Stadt. Die Schreiben betreffen eine Befragung für den neuen Mietspiegel. Die Teilnahme ist verpflichtend. Mit den erhobenen Daten will die Stadt Dortmund einen neuen qualifizierten Mietspiegel erstellen, der ab dem 1. Januar 2027 den bisherigen Mietspiegel ersetzt.

Verpflichtende Befragungen für den neuen Mietspiegel starten

Mieter:innen und Vermieter:innen von rund 13.000 zufällig ausgewählten Wohnungen in Dortmund bekommen die Post vom Amt für Wohnen, verbunden mit der Bitte, an der Neuerstellung des Dortmunder Mietspiegels mitzuwirken.

Anders als bei vorangegangenen Befragungen zum Mietspiegel ist die Teilnahme diesmal verpflichtend. Die gesetzliche Grundlage dafür liefert das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), Artikel 238 § 2.

Die Daten aus der Befragung bilden die Grundlage für einen neuen qualifizierten Mietspiegel. Der aktuelle Dortmunder Mietspiegel 2025 läuft zum Jahresende 2026 aus. Mit dem 1. Januar des kommenden Jahres soll dann ein aktualisierter Mietspiegel für die nächsten zwei Jahre in Kraft treten.

Datenübermittlung online – Papier-Fragebogen folgt später

Die Angeschriebenen können ihre Angaben online übermitteln. Wer Papier und Stift bevorzugt, erhält mit einem Erinnerungsschreiben zu einem späteren Zeitpunkt automatisch einen klassischen Papier-Fragebogen oder kann bei Bedarf vorab einen Papier-Fragebogen beim Amt für Wohnen anfordern.

Die Auswertung der Daten übernimmt das Regensburger EMA-Institut. Es erstellt daraus anschließend auch den Mietspiegel. Begleitet wird die Aktualisierung von einem Arbeitskreis, in dem neben der Stadt Dortmund die Interessenverbände der Mieter:innen und Vermieter:innen sowie die Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Wohnungsunternehmen vertreten sind.

Alle notwendigen Informationen zur Befragung, zur Teilnahmepflicht sowie zum Datenschutz sind im Schreiben der Stadt Dortmund enthalten. Die Daten werden dabei gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Für Fragen steht das Amt für Wohnen zur Verfügung – telefonisch unter 0231 50-26400 oder per E-Mail an mietspiegel@stadtdo.de.

Hintergrund: Der Mietspiegel und seine Funktion

Ein Mietspiegel ist ein objektives Instrument für die Beurteilung von Mietpreisen. Er sorgt für Transparenz und Verlässlichkeit auf dem Mietwohnungsmarkt für alle Akteur:innen. Wie der Name verrät, „spiegelt“ er die üblicherweise gezahlten ortsüblichen Mieten wider und und schützt somit Vermieter:innen vor unwirtschaftlich niedrigen und Mieter:innen vor ungerechtfertigt hohen Mieten

Die Stadt Dortmund verfügt zurzeit über einen qualifizierten Mietspiegel (gemäß § 558d BGB), der regelmäßig der Marktentwicklung anzupassen ist. Zuletzt wurde er zum Jahresbeginn 2025 aktualisiert. Der aktuelle Mietspiegel findet sich unter: dortmund.de/mietspiegel.

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