Neue Ausbildungskonzepte sollen Pflegenotstand in Deutschland entschärfen helfen

Bärbel Bas eröffnet die zweite regionale Fachkräftewerkstatt in Dortmund

Bild zeigt: Sebastian Hauschild, Praxisleiter mit Aida Mariya und Omnia Guessab
Bundesministerin Bärbel Bas besuchte das Skills-Lab im Ausbildungshaus des SHDO. H. Sommer

Wer pflegt morgen Deutschland? Angesichts des bundesweiten Fachkräftemangels besonders in der Pflege sucht die Politik nach Lösungen, um ausreichend Nachwuchs für die Branche zu gewinnen. Wie das gelingen kann, stand im Mittelpunkt der zweiten Regionalen Fachkräftewerkstatt, die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas am 1. Juni 2026 in Dortmund eröffnete. Gastgeber waren die Städtischen Seniorenheime Dortmund gGmbH (SHDO). Rund 100 Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik diskutierten dort über Wege zur Fachkräftesicherung.

Das eigene „Azubihaus“ der SHDO

Die SHDO beschäftigen rund 1.100 Mitarbeitende aus 45 Nationen und betreuen an neun Standorten etwa 1.500 Bewohnerinnen und Bewohner. Um dem Personalmangel entgegenzuwirken, setzt SHDO seit 2023 auf ein neues Ausbildungskonzept, das Auszubildende frühzeitig an den Berufsalltag heranführen und ihre Erfolgschancen in der Ausbildung erhöhen soll.

Bild zeigt: Bewohner:innen bei dem Termin
Die Bewohner:innen des Ausbildungshaus („Azubihaus“). H. Sommer

Kern des Modells ist das eigene Ausbildungshaus („Azubihaus“), das aus einer 16-Betten-Ausbildungsstation hervorging und inzwischen 32 Plätze für pflegebedürftige Bewohner:innen umfasst.

Dort werden die Auszubildenden von festen Praxisanleiter:innen individuell begleitet und übernehmen von Anfang an schrittweise Verantwortung im Pflegealltag. Ziel ist es, die Ausbildungsqualität zu steigern, den Einstieg in den Beruf zu erleichtern und mehr Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen.

Ergänzt wird das Konzept durch ein sogenanntes Skills-Lab. Dort trainieren die Auszubildenden pflegerische Abläufe unter realitätsnahen Bedingungen, bevor sie diese am Bewohner anwenden. Zum Einsatz dafür kommt eine vollelektrische Pflegepuppe, die unterschiedliche Pflegesituationen simulieren kann.

„Ich finde das Azubihaus sehr faszinierend. In allen Bereichen haben die Auszubildenden die Macht übernommen. Sie lernen von Beginn an zu organisieren und zu managen. Das ist eine gelungene Kombination“, sagte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas nach ihrem Besuch.

Das Ausbildungskonzept hat bereits Erfolg

Nach Angaben der SHDO habe sich das Konzept inzwischen deutlich bewährt. „Das Konzept hat sich bewährt und trägt Früchte“, betonen die Verantwortlichen. Die Zahl der Auszubildenden sei von 57 im Jahr 2022 auf 125 im Jahr 2025 gestiegen. Zudem wurde das Ausbildungshaus in den vergangenen Jahren mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit dem „Altenheim Zukunftspreis 2025“.

Bild zeigt Auszubildende bei SHDO
Die Auszubildenden bei SHDO sind glücklich über das neue Konzept. H. Sommer

Auch Auszubildende berichten von positiven Erfahrungen. Tobias Makula entschied sich erst mit 30 Jahren für den Einstieg in die Pflege. Besonders die enge Verzahnung von Theorie und Praxis habe ihn überzeugt und motiviert.

Majd Abo Bakr, der nach seiner Ankunft in Deutschland zunächst eine Kochausbildung absolvierte, schloss diese vor sieben Monaten erfolgreich ab. Rückblickend bezeichnet er die Ausbildung als „die besten drei Jahre meines Lebens“.

Trotz der positiven Entwicklung sehen die Verantwortlichen weiterhin Handlungsbedarf. So müsse insbesondere die Abbruchquote in der Ausbildung weiter gesenkt werden. Zudem bestehe zusätzlicher Bedarf an finanzieller Unterstützung für Pflegeschulen, etwa bei der digitalen Ausstattung.

Die Vernetzung als Schlüssel für den Fachkräftemangel

Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs verwies Bärbel Bas auf die Regionalen Fachkräftewerkstätten als zentrales Dialogformat zwischen Politik, Wirtschaft und Arbeitsmarktakteuren. Entscheidend sei dabei die enge Vernetzung vor Ort sowie die gegenseitige Unterstützung der beteiligten Akteure. Ergänzend verwies sie auf verstärkte Investitionen des Bundes in Berufssprachkurse, um insbesondere Zugewanderten den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Bild zeigt:v.l. Aida Mariya, Bärbel Schröder, Omnia Guessab und Ministerin Bärbel Bas
Auszubildende und eine Bewohnerin überreichten Bärbel Bas ein Geschenk. H. Sommer

Im Mittelpunkt der anschließenden Fachkräftewerkstatt standen die Themen Ausbildung, Erwerbsbeteiligung, Inklusion, Arbeitskultur und Fachkräfteeinwanderung.

Die Ergebnisse der regionalen Gespräche sollen in die Weiterentwicklung der Fachkräftestrategie der Bundesregierung einfließen. Weitere Fachkräftewerkstätten sind in den kommenden Monaten in Nord- und Süddeutschland geplant.


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Reaktionen

  1. Wer Mitbestimmung blockiert, verspielt Vertrauen – AfA Dortmund missbilligt die Anfechtung der Betriebsratswahlen bei SHDO durch die Geschäftsführung (PM)

    Die SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) Dortmund zeigt sich irritiert über die jüngsten Vorgänge rund um die Betriebsratswahl bei den Seniorenheimen Dortmund (SHDO). Die Anfechtung der Wahl des großen Betriebsrats durch die Geschäftsführung am 26. Mai 2026 wirft aus Sicht der AfA erhebliche Fragen zum Umgang mit Mitbestimmung und tariflichen Vereinbarungen auf.

    Ende Februar hatten sich die Tarifkommission und die Arbeitgeberin auf einen Tarifvertrag verständigt, der unter anderem die Wahl von drei Betriebsräten vorsah. Auf dieser Grundlage benannte der bestehende Betriebsrat am 4. März 2026 ordnungsgemäß die Wahlvorstände und leitete das Wahlverfahren ein. Der ausgehandelte Tarifvertrag wurde durch den zuständigen Gewerkschaftssekretär an ver.di übermittelt.

    Die nun erfolgte Anfechtung der Wahl mit der Begründung, der unterschriebene Tarifvertrag sei erst Mitte Mai bei der Geschäftsführung eingegangen, bewertet die AfA Dortmund als unangemessen und nicht im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Verzögerungen in internen Abläufen dürfen nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen, die sich auf die getroffene Einigung verlassen haben.

    Ein solcher Vorgang ist ein schwerwiegender Angriff auf die Mitbestimmung – und bei einer städtischen Gesellschaft in Dortmund völlig beispiellos. Von kommunalen Unternehmen erwartet die AfA eine klare Vorbildfunktion im Umgang mit demokratischen Rechten der Beschäftigten.

    „Ein gegebenes Wort muss gelten. Tarifliche Vereinbarungen sind verbindlich – und sie dürfen nicht durch formale Argumente nachträglich entwertet werden“, betont Ulrich Piechota, Vorsitzender der AfA Dortmund.

    „Mitbestimmung ist kein Störfaktor, sondern ein Grundpfeiler guter Arbeit. Wer Betriebsratswahlen behindert, beschädigt das Vertrauen der Beschäftigten und gefährdet die demokratische Kultur im Betrieb“, ergänzt Jonathan Sieberg, stellv. Vorsitzender.

    Die AfA Dortmund fordert die Geschäftsführung der SHDO auf,
    – die tarifliche Einigung anzuerkennen, den Tarifvertrag zu unterschreiben
    – und die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten uneingeschränkt zu respektieren.

    Die AfA erklärt ihre volle Solidarität mit den Wahlvorständen und den Beschäftigten der SHDO, die unter schwierigen Bedingungen Verantwortung übernehmen und für ihre Rechte eintreten.

  2. ver.di kritisiert Klage der SHDO gegen demokratische Betriebsratswahl: Angriff auf Mitbestimmung im Dortmunder Stadt-Konzern (PM)

    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) im Bezirk Westfalen kritisiert die Klage der SHDO-Geschäftsführung gegen die neu gewählten Betriebsräte für die stationäre Pflege. Die Klage, die beim Arbeitsgericht Dortmund eingereicht wurde, zielt darauf ab, die Wahl für nichtig erklären zu lassen. ver.di sieht darin einen Angriff auf die Rechte der Beschäftigten und die etablierte Mitbestimmungskultur im Konzern Stadt Dortmund.

    Hintergrund: Aufsplitterung statt gemeinsamer Vertretung

    Bereits in der letzten Betriebsratswahlperiode hatte die SHDO Städt. Seniorenheime Dortmund den Konzern SHDO so umstrukturiert, dass in jedem Haus ein eigener Betriebsrat entstehen konnte. Diese Aufsplitterung wurde von vielen Beschäftigten sowie der Mitgliederversammlung von ver.di bei der SHDO kritisch hinterfragt.
    „Ein winziger Betriebsrat pro Haus müsste alle Kämpfe allein führen – ohne Rückhalt, ohne gebündelte Kraft. Das schwächt die Belegschaft und untergräbt eine starke Mitbestimmung“, so Björn Jadzinski von ver.di in Dortmund.

    ver.di fordert stattdessen einen starken, gemeinsamen Betriebsrat für die SHDO, wie es im Konzern Stadt Dortmund üblich ist. Nach §3 BetrVG hätte die Möglichkeit bestanden, mit der SHDO-Leitung eine Zusammenfassung der Betriebsräte vertraglich zu regeln. Selbst der scheidende Betriebsrat hielt einen großen, schlagkräftigen Betriebsrat für sinnvoll.
    Doch die SHDO weigert sich, zur Vernunft zu kommen. Während andere kommunale Träger in NRW – wie die ASO Oberhausen, MHSD Mülheim oder GSE Essen – mit einem Betriebsrat für alle Häuser arbeiten, will die SHDO das erste kommunale Haus in NRW mit vielen kleinen, zersplitterten Betriebsräten sein. „Das ist in der kommunalen Altenhilfe völlig unüblich und dient ggf. auch der Schwächung der Mitbestimmung“, betont Jadzinski.

    Erst Verhandlungen – und dann keine Reaktion?

    ver.di hatte die bereits im August 2025 angeschrieben und um Verhandlungen gebeten. Die Gespräche zogen sich jedoch bis kurz vor Weihnachten 2025 hin. Selbst ver.di NRW mischte sich ein, um zu klären, ob die SHDO überhaupt verhandeln wolle.
    Im Dezember 2025 lag ein erster Entwurf vor. Doch die SHDO-Geschäftsführung bestand zusätzlich auf einer Betriebsvereinbarung mit dem alten Betriebsrat, um die Belegschaft im HAT (Aus am Tiefenbach) zu spalten um so immerhin 3 Betriebsräte in der SHDO wählen zu können. Erst am 27. Februar 2026 – nach Rücksprachen – kam die finale Version vom Anwalt der SHDO (Kanzlei Iffland Wischnewski, Darmstadt).

    „Wir hatten uns am Verhandlungstisch mündlich und per Mail geeinigt. Im öffentlichen Dienst gilt das Wort der Sozialpartner. Es gab sogar eine E-Mail des SHDO-Anwalts, in der es hieß: ‚Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie mit dem angepassten Entwurf einverstanden sind, damit dessen Unterzeichnung eingeleitet werden kann.‘ Nach der Einigung gab es sogar Pflaumenkuchen im Büro der SHDO-Leitung – da war für alle klar: Der Deal steht!“, so ver.di.

    Doch dann kam der Eskalationsschritt: Nach der demokratischen Betriebsratswahl reichte die SHDO-Geschäftsführung Klage ein – mit der abstrusen Begründung, ver.di habe den Tarifvertrag „zu spät unterschrieben“.

    Die finale Unterschrift von ver.di aus Düsseldorf kam erst nach Wahlbeginn – aber die mündliche und Mail-schriftliche Einigung lag bereits vor. Die SHDO selbst hat den Vertrag bis heute nicht unterschrieben. Die Unterlagen lagen seit Mitte Mai 2026 in der Verwaltung der SHDO – und selbst als ver.di, noch vor der Aufgabe in die Post, anbot, sofort die Unterschrift zu holen, hieß es von der SHDO: „Erst muss unser Anwalt draufschauen.“ „Ironie der Geschichte: Der Entwurf stammte von ihrem eigenen Anwalt!“, so ver.di. Vier Wochen nach Zugang aller Unterschriften bei der SHDO – immer noch keine Unterschrift von der SHDO.

    Was zählt noch?

    ver.di stellt klar: „Die SHDO stellt sich selbst kein gutes Zeugnis aus. Wenn das Wort am Verhandlungstisch nichts mehr zählt. Das das kein Modell für Mitbestimmung – das ist ein Angriff auf die Arbeitskultur im öffentlichen Dienst der Stadt Dortmund.“

    „Wir lassen uns das nicht bieten! Die Beschäftigten der SHDO haben ein Recht auf eine starke, demokratische Interessenvertretung. Die Klage gegen die Betriebsratswahl ist ein Affront gegen alle, die sich für faire Arbeitsbedingungen einsetzen“, so ver.di.

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