
Die Sticker sind schon wieder Thema im Rat. Olaf Schlösser (Die Partei) will das von Oberbürgermeister Alexander Kalouti (CDU) verhängte Ordnungsgeld von 200 Euro nicht auf sich sitzen lassen und legt Einspruch dagegen ein. Eine Mehrheit im Rat unterstützt ihn dabei – die Diskussion ist aufgeheizt.
Was war nochmal mit diesen Stickern und warum redet der Rat darüber?
Das Grundproblem in den ersten Ratssitzungen der neuen Ratsperiode? Olaf Schlösser (Die Partei) hatte, wie bei den Sitzungen unter OB Thomas Westphal (SPD) zuvor, Sticker mit der Aufschrift „FCKNZS“ auf seinem Tablet.

Dies beanstandeten Ratsmitglieder der AfD-Fraktion in der konstituierenden Sitzung des Rats Ende letzten Jahres. Die Sticker würden die Ordnung der Sitzung stören. Dieser Akt nahm immer eine halbe Stunde in Anspruch, weil Schlösser es nicht einsah, sein Notebook abzudecken. ___STEADY_PAYWALL___
In der Ratssitzung im Februar stimmten dann alle Fraktionen – mit Ausnahme der Fraktionen Linke & Tierschutz, der Gruppe „Die Partei“ (beide Nein) und Grüne & Volt (Enthaltung) – für eine Änderung der Geschäftsordnung des Rates. Diese erlaubt es OB Kalouti, gegen Ratsmitglieder, die seiner Aufforderung, die „Ordnung der Sitzung“ wiederherzustellen, nicht nachkommen, ein Ordnungsgeld zu verhängen.
In dieser Sitzung kam diese Regelung auch direkt zum Einsatz und Kalouti belegte Olaf Schlösser mit einem Ordnungsgeld von 200 Euro. Gegen dieses legte er Einspruch ein. Somit beschäftigte sich der Rat in der letzten Sitzung mit diesem Thema. Es ist nämlich der Rat, der entscheidet, ob dem Einspruch Schlössers stattgegeben wird.
Ein Plädoyer fürs Stickern und zwei Jurist:innen mit Meinungen

Das klingt schon kompliziert. Der erste Redebeitrag von Jana Hövelmann (SPD), der Schlösser in Schutz nahm, war das auch. Hövelmann warf mit juristischen Formeln um sich, die am Ende auf Folgendes hinausliefen: Schlösser wird die Störung des „reibungslosen Sitzungsablaufs“ vorgeworfen. Diesen sieht die SPD-Fraktion allerdings nicht. Damit sei das Ordnungsgeld rechtswidrig.
Darauf entgegnete Rechtsdezernent Norbert Dahmen die juristische Allheil-Formel: „Zwei Juristen, drei Meinungen.“ Das Rechtsamt sehe diese Störung des Sitzungsablaufs als gegeben an. Doch müsse der Rat am Ende eine Entscheidung treffen.

Schlössers Gruppen-Kollegin Katharina Diwisch (Die Partei) warf dem Oberbürgermeister vor, bei dem Verhängen des Ordnungsgelds handele es sich um „Symbolpolitik gegen unliebsame Meinungen“, was Kalouti scharf zurückwies.
Auch der Linke & Tierschutz-Co-Fraktionsvorsitzende sprang Olaf Schlösser bei. „Man muss über jedes Stöckchen der AfD springen“, sagte er in Alexander Kaloutis Richtung und betonte, dass Thomas Westphal auf solche Aufforderungen der AfD souveräner reagiert habe. „Der Rat war 2020 bis 2025 ein würdevoller Rat, auch mit Stickern.“
Nutzt der Einspruch Schlössers am Ende der AfD?

Der Linie des städtischen Rechtsamts folgte hingegen auch Michael Kauch (FDP/Bürgerliste), der in Olaf Schlössers Verhalten eine „Störung des reibungslosen Ablaufs“ der letzten Ratssitzung gesehen hatte.
Darüber hinaus richtete er an die SPD-Fraktion die Frage, ob sie diese Auslegung der von ihr im Februar geänderten Geschäftsordnung auch bei der AfD-Fraktion anwenden würden.
Dieser Argumentation folgte auch Uwe Waßmann (CDU) bei, der von der SPD ebenfalls das gleiche Engagement bei der AfD in einem ähnlichen Fall erwarte.

Außerdem kündigte er an, dass bei einem stattgegebenen Einspruch überprüft werden solle, ob dieser nicht rechtswidrig sei, so Waßmann..
Dann kam es zu skurrilen Szenen. Das Ende der Debatte wurde beantragt, da scheinbar alles gesagt schien. Daraufhin wurde über das Ende der Debatte abgestimmt, allerdings war sich die Fraktion Grüne & Volt nicht sicher, wie sie abstimmen sollte, hatte doch noch kein Vertreter von ihnen gesprochen. So musste über das Ende der Debatte zweimal abgestimmt werden. Ergebnis: Es geht weiter.

Christoph Neumann (Grüne & Volt) legte die Position seiner Fraktion dar, auf deren Stimme es zu dem Zeitpunkt maßgeblich ankam. Den Einspruch Schlössers würden sie unterstützen, weil die von Kalouti verhängten 200 Euro unter der Mindestgrenze von 250 Euro liegen würden, die der Strafenkatalog der Gemeindeordnung eigentlich verlange. Damit war es klar: Schlössers Einspruch wurde stattgegeben.
Bevor er abstimmen ließ, erklärte Oberbürgermeister Alexander Kalouti (CDU): „Leute schauen da draußen zu und werden sich ein Bild machen. Das ist kein Kasperletheater, das ist ein Rat.“ Er war sichtlich unzufrieden mit dem stattgegebenen Einspruch Schlössers.
Zusammenwirken oder Nicht-Zusammenwirken: Der AfD-Neujahrsempfang
Der nächste Tagesordnungspunkt drehte sich um die Antwort der Verwaltung auf einen Fragenkatalog der Fraktion Linke & Tierschutzpartei. Unter dem Titel „Unglückliches Zusammenwirken von AfD-Fraktion und Oberbürgermeister rund um den 22. Februar 2026″ hatte die Fraktion den OB gefragt, inwiefern sein Handeln dazu beigetragen hat, dass der Widerrufsversuch gegen den AfD-Neujahrsempfang mit Björn Höcke als Gastredner scheiterte.

Kalouti erklärte zu Beginn des Tagesordnungspunkts, dass das Wort „Zusammenarbeit“ „epistemologisch nicht richtig“ sei, also nicht hinreichend belegt. Denn hierbei handele es sich um eine Unterstellung, „weil diese nicht stimmt.“ Auf die Erläuterung des OB wurde es dann unruhig im Saal.
„Jetzt haben wir so ein bisschen dicke Luft hier im Laden, vielleicht gönnen wir uns zehn Minuten Pause“, schlug Uwe Waßmann (CDU) vor, um die Lage zu beruhigen.
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