Kommunen fordern mehr Unterstützung vom Bund im Kampf gegen sogenannte „Schrottimmobilien“

Diskussion im Rat wegen fehlenden Engagements von Neu-OB Kalouti

Vorher – nachher: In der Brunnenstraße hat sich sehr viel getan. Eines von vielen positiven Beispielen. Archivfotos: Alex Völkel für nordstadtblogger.de

Der Umgang mit sogenannten Schrottimmobilien hat im Rat der Stadt Dortmund für politische Spannungen gesorgt. Ausgangspunkt war ein gemeinsamer Vorstoß von SPD, Bündnis 90/Die Grünen & Volt sowie Die Linke & Tierschutzpartei, die dem Oberbürgermeister vorwarfen, einen landesweiten Appell zur Bekämpfung verwahrloster Problemimmobilien ignoriert zu haben. 

Öffentlicher Druck vor der Sitzung: Fraktionen kritisieren fehlende Unterschrift

Bereits vor der Ratssitzung hatten die antragstellenden Fraktionen den Konflikt öffentlich gemacht. In einer gemeinsamen Pressemitteilung kritisierten sie, dass Dortmund sich nicht an einem Schreiben mehrerer nordrhein-westfälischer Oberbürgermeister:innen und Landräte an Bundesbauministerin Verena Hubertz beteiligt hatte.

Im Gebäudekomplex Nordmarkt 3 und Mallinckrodtstraße 55-59 ist das „Viertelwerk“ aktiv - der erste Bauabschnitt wird dieses Jahr fertig.
Die Stadt hatte den problematischen Gebäudekomplex Nordmarkt 3 und Mallinckrodtstraße 55-59 gekauft. Das „Viertelwerk“ hat ihn saniert. Foto: Alexander Völkel für Nordstadtblogger.de

In dem Appell forderten die Kommunen wirksamere rechtliche Instrumente gegen sogenannte Schrottimmobilien. Gefordert wurden unter anderem erweiterte kommunale Vorkaufsrechte, auch in Insolvenz- und Zwangsversteigerungsverfahren, sowie ein kommunales Ankaufsrecht für besonders problematische Immobilien.

Aus Sicht der Fraktionen war es nicht nachvollziehbar, dass Dortmund diesen Forderungen fernblieb, obwohl die Stadt mit vergleichbaren Problemen wie andere Ruhrgebietsstädte konfrontiert sei. ___STEADY_PAYWALL___

Antrag im Rat: Erklärung und nachträglicher Beitritt gefordert

Der daraufhin eingebrachte Zusatz- und Ergänzungsantrag zielte auf zwei zentrale Punkte. Zum einen sollte der Oberbürgermeister darlegen, aus welchen Gründen Dortmund das Schreiben nicht unterzeichnet hatte und ob er die darin formulierten Positionen inhaltlich teile.

Zum anderen forderte der Antrag, dass die Stadt der Initiative nachträglich beitritt und ihre Unterstützung gegenüber dem Bundesministerium offiziell erklärt.

In der Begründung verwiesen die Fraktionen auf zunehmende städtebauliche, soziale und sicherheitsrelevante Belastungen durch vernachlässigte und spekulativ gehaltene Immobilien. Dortmund dürfe im Vergleich zu seinen Nachbarkommunen nicht zurückstehen, sondern müsse gemeinsam mit anderen Städten auf dringend notwendige gesetzliche Verbesserungen drängen.

Oberbürgermeister reagierte auf die Kritik und lenkte frühzeitig ein

OB Alexander Kalouti (CDU) Foto: Alex Völkel für nordstadtblogger.de

Allerdings war Oberbürgermeister Alexander Kalouti (CDU) der Ratsbefassung zuvorgekommen und hatte auf die Kritik reagiert und hatte ein Schreiben an Bundesbauministerin Verena Hubertz verfasst, welches er am Tag der Sitzung den Ratsmitgliedern zur Kenntnis brachte. 

Darin erklärte Kalouti seine inhaltliche Zustimmung zu den Forderungen der anderen Kommunen und kündigte einen nachträglichen Beitritt Dortmunds zur Initiative an. Eine Abstimmung über den Antrag wurde damit obsolet.

SPD sieht Handlungsbedarf – und nimmt Entschuldigung an

In der Ratsdebatte zeichnete SPD-Fraktionsvorsitzende Carla Neumann-Lieven zunächst die Entwicklung des Problems nach. Seit vielen Jahren kämpfe Dortmund gegen Schrottimmobilien, früher vor allem gegen dubiose Wohnungsgesellschaften, heute gegen ein deutlich vielfältigeres Spektrum aus Spekulationsobjekten, Bettenlagern und überforderten Eigentümern. 

SPD-Fraktionschefin Carla Neumann-Lieven Foto: Alex Völkel für nordstadtblogger.de

Die Stadt habe erfolgreiche Projekte umgesetzt, bei denen heruntergekommene Gebäude angekauft und saniert worden seien. Zugleich wies Neumann-Lieven auf die begrenzte Handlungsfähigkeit angesichts der Haushaltslage hin. Andere Städte hätten dies erkannt und gemeinsam bessere rechtliche Rahmenbedingungen eingefordert. 

Dass der Oberbürgermeister sich zunächst nicht beteiligt habe, sei bedauerlich, sein Schreiben werde jedoch als Entschuldigung akzeptiert. „Dass unser Antrag Sie dazu gebracht hat, ist sehr erfolgreich“, sagte sie und kündigte an, den nun eingeschlagenen Weg politisch zu unterstützen.

AfD lehnt Antrag ab und setzt auf Eigenverantwortung

Patricia Hillemann (AfD) Foto: Alex Völkel für nordstadtblogger.de

Patricia Hillemann (AfD) sprach sich klar gegen den Antrag aus. Eigentümer trügen die primäre Verantwortung für Pflege und Instandhaltung ihrer Immobilien, staatliche Appelle oder zusätzliche Eingriffsmöglichkeiten dürften diese Pflicht nicht untergraben. Mehr Bürokratie, Ankäufe oder Enteignungen führten aus ihrer Sicht zu höheren Kosten und verzögerten praktische Lösungen.

Dortmund habe andere drängende Probleme, etwa die angespannte Haushaltslage und große Investitionsbedarfe in der Daseinsvorsorge. Zudem verfüge die Stadt bereits über wirksame Instrumente wie Sanierungsgebiete, Wohnraumschutz und Zweckentfremdungsverbote. Diese müssten konsequent genutzt werden, statt neue bundespolitische Eingriffe zu fordern.

Eskalation und Gegenrede: AfD provoziert, Grüne widersprechen

Thomas Eltner ist Mitglied der Grünen im Verkehrsausschuss.
Thomas Eltner ist Mitglied der Grünen im Verkehrsausschuss.

Die Debatte spitzte sich zu, als Heiner Garbe (AfD) persönliche Angriffe mit migrationspolitischen Aussagen verband und Schrottimmobilien pauschal mit Zuwanderung aus Osteuropa verknüpfte. Er sprach von erheblichen Belastungen für die Stadt und hohen Kosten, die dadurch entstünden.

Thomas Eltner (Grüne & Volt) wies diese Darstellung scharf zurück und sprach von „Blödsinn“, der mit einem Blick in den Wohnungsmarktbericht zu widerlegen sei.

Zugleich unterstützte er die Einschätzung der CDU, dass der Antrag durch die Stellungnahme des Oberbürgermeisters inhaltlich erledigt sei. Entscheidend sei, dass im Rat eine breite Mehrheit bestehe, um die tatsächlichen Probleme sachlich anzugehen.

Unterstützung aus der SPD – Fokus auf den „Dortmunder Weg“

Das Problemhaus in der Flurstraße 62 - und jetzt im Sanierten Zustand.
Das Problemhaus in der Flurstraße 62 – und jetzt im sanierten Zustand.

In einem kurzen weiteren Wortbeitrag griff Carla Neumann-Lieven die Aussagen der CDU und der Grünen auf. Sie wertete sie als Zustimmung zum bisherigen Dortmunder Vorgehen und als Unterstützung für das Schreiben des Oberbürgermeisters.

Ziel müsse es sein, diesen Weg fortzusetzen und zugleich auf zusätzliche Instrumente des Bundes zu hoffen.

Die SPD sehe in der Erklärung Kaloutis die Grundlage, gemeinsam weiterzuarbeiten. Wichtig sei, dass Dortmund im Schulterschluss mit anderen Kommunen handlungsfähig bleibe und neue rechtliche Möglichkeiten auch tatsächlich nutzen könne.


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Reaktionen

  1. Landesweite Kontrollaktion gegen Problemimmobilien und Sozialbetrug findet auch in Dortmund statt (PM)

    Seit den frühen Morgenstunden findet am Mittwoch, 4. März, auf Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung eine landesweite Kontrollaktion gegen Problemimmobilien und Sozialleistungsmissbrauch in zwölf Städten statt. Beteiligt ist auch die Stadt Dortmund.

    Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung teilt mit:

    Seit den frühen Morgenstunden findet am Mittwoch, 4. März 2026, auf Initiative des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung eine landesweite Kontrollaktion gegen Problemimmobilien und Sozialleistungsmissbrauch in zwölf Städten statt. Beteiligt sind die Städte Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Krefeld, Langenfeld, Leverkusen, Remscheid, Solingen, Velbert und Wuppertal.

    Weit mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kommunen und anderen Institutionen gehen gezielt gegen problematische Bau- und Wohnungsbestände in mehr als 250 Wohneinheiten, ausbeuterische Verhältnisse und Sozialleistungsmissbrauch vor. Die Ergebnisse der Kontrollaktion werden im Nachgang veröffentlicht. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales machen sich persönlich in Dortmund ein Bild von der Situation vor Ort.

    Die Kontrollaktion am 4. März 2026 setzt neue Maßstäbe der behördlichen Kooperation. Erstmals werden Erkenntnisse der teilnehmenden Kommunen mit Erkenntnissen aus der Bundesagentur für Arbeit miteinander verknüpft. Hierdurch gelingt es, Auffälligkeiten schon vor und im Rahmen der Kontrollaktion zielgerichteter zu prüfen und Verstöße noch konsequenter verfolgen zu können.

    „Mit der heutigen Kontrollaktion ziehen wir das Behördennetz noch enger: Eine noch intensivere Bündelung von Kräften, erlaubt noch mehr Schlagkraft im Kampf gegen Problemimmobilien. Ziel ist es, Geschäftsmodelle auf dem Rücken von sozialleistungsbeziehenden Menschen zu unterbinden. Und genau da setzt die heutige landesweite Kontrollaktion an. Wir treffen die Drahtzieher dort, wo es weh tut: Bei ihrem Geschäftsmodell. Problemimmobilien stellen ein strukturelles und rechtliches Problem dar: Immobilien, die in einem Zustand fortdauernder Verwahrlosung gehalten werden, bei denen wohnliche oder bauliche Mindeststandards missachtet, Instandhaltungspflichten verletzt und vielfach gesundheits- oder sicherheitsrelevante Mängel hingenommen werden, beeinträchtigen nicht nur die Rechte und die körperliche Unversehrtheit der dort wohnenden Menschen, sondern wirken sich auch negativ auf das Wohnumfeld, die kommunale Infrastruktur und den Wohnungsmarkt aus. Verwahrloste Immobilien führen zu Wertverfall in ganzen Quartieren und fördern soziale Segregation. Bei Problemimmobilien besteht eine strukturelle Schutzlücke zwischen Sozialrecht, Mietrecht und Ordnungsrecht. Mit der heutigen landesweiten Kontrollaktion wird die Rechtsdurchsetzung gestärkt und die Subventionierung von dauerhaften Missständen durch die öffentliche Hand beendet“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.

    Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: „Wir haben einen starken Sozialstaat, der denjenigen hilft, die auf die Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen sind. Umso verwerflicher ist es, wenn schwarze Schafe nicht ‚nur‘ unsere Solidarität, sondern vor allem auch Menschen in prekären Lebensverhältnissen ausnutzen. Denn: Die Menschen, die sich im Jobcenter vorstellen und unberechtigt Sozialleistungen beantragen, sind oftmals selbst Getriebene. Im Hintergrund stehen Täter, die die Leute beispielsweise aus Südosteuropa hierherlocken, Arbeitsverträge fingieren, die Menschen in heruntergekommenen Problemimmobilien hausen lassen und von diesen auch noch völlig überzogene Gelder abkassieren. Das sind diejenigen, denen wir vor allem das Handwerk legen müssen. Hier müssen alle beteiligten Behörden und Institutionen neue Wege im Informations- und Datenaustausch gehen. Die Jobcenter in kommunaler Trägerschaft werden wir anweisen, in bestimmten Fällen Prüfungen bei Leistungsanträgen durchzuführen. Wenn Verdachtsmomente auf einen Leistungsmissbrauch vorliegen, müssen wir als Staat genauer hinschauen, bevor überhaupt ein Cent fließt.“

    Roland Schüßler, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit: „Seit einigen Jahren bekämpfen Ermittlungsbehörden, Kommunen, Jobcenter und Arbeitsagenturen gemeinsam den Missbrauch von Sozialleistungen. Dabei verbessern wir unsere Möglichkeiten und Instrumente zur Aufdeckung von Leistungsmissbrauch immer weiter. Bei der heutigen Kontrollaktion testen wir einen neuen Ansatz, bei dem wir Daten verschiedener Institutionen auf neue Weise verknüpfen. Das soll es uns in Zukunft noch besser ermöglichen, auch aufwändig versteckte Fälle von Leistungsmissbrauch aufzudecken. Damit kein Missverständnis entsteht: Der Arbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen braucht Zuwanderung und Freizügigkeit. In einigen Regionen von Nordrhein-Westfalen wird schon jetzt der Arbeitskräftebedarf fast ausschließlich durch Menschen mit einer anderen Staatsangehörigkeit gedeckt. Es ist aber auch notwendig, das System wirkungsvoll vor Missbrauch zu schützen. Das schützt nicht zuletzt auch die Frauen und Männer, die sich in unsere Gesellschaft und Arbeitswelt einbringen wollen.“

    Ministerin Scharrenbach und Minister Laumann plädieren zudem für ein 2-Schritt-Konzept gegen Sozialbetrug. „Die heutige Kontrollaktion in dieser Größenordnung ist deutschlandweit einzigartig. Das reicht aber noch nicht. Wir brauchen Unterstützung vom Bund und der Europäischen Union. Die Freizügigkeit in der Europäischen Union kann nur verteidigt werden, wenn sie gegen Missbrauch geschützt wird. Der erste Schritt ist eine Konkretisierung des nationalen Rechts. Konkret: Es muss geprüft werden, ob die Person, die nach Deutschland kommt, freizügigkeitsberechtigt ist oder nicht. Der Sozialleistungsmissbrauch betrifft auch nicht nur das Bürgergeld, sondern auch etwa Kindergeld oder Wohngeld. Es ist wichtig, den Leistungsmissbrauch zu verhindern, bevor die Menschen im System sind – eine Prüfung ‚vor der Tür‘. Der zweite Schritt betrifft die Europäische Union. Wir brauchen in der EU-Einigkeit darüber, dass ein EU-Bürger keinem anderen Mitgliedstaat zur sozialen Last fällt. Deshalb braucht es eine Konkretisierung des Arbeitnehmer-Begriffs“, so die beiden Minister weiter.

    Erstmals bei der Kontrollaktion dabei ist auch die neue Koordinierungsstelle Rhein-Wupper „GeKo Rhein-Wupper“ für vorausschauende Stadt- und Sicherheitspolitik, die durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit gefördert wird. Die fünf Städte Wuppertal, Leverkusen, Solingen, Remscheid und Langenfeld bilden durch diese interkommunale Zusammenarbeit ein Informationszentrum, um über Stadtgrenzen hinaus zeitnah und lageangepasst zu handeln.

    Neben kommunalen Bau- und Wohnungsaufsichten sowie Ordnungsämtern wirken unter anderem Ermittlungsstellen der Bundesagentur für Arbeit, Meldebehörden, Verkehrsüberwachung, Umwelt- und Gesundheitsämter, Energieversorger, der TÜV Nord, Vollstreckungsstellen, Feuerwehr, Zoll, Polizei, Jobcenter und Familienkassen mit.

    Hintergrund

    Der „Strategieaustausch zur Zuwanderung aus Südosteuropa“ im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung unterstützt seit 2018 die am stärksten betroffenen Kommunen und entwickelt passgenaue Strategien gegen ausbeuterische Strukturen. Es koordiniert seit 2018 wiederholt – ausgehend von einem auf problematische Bau- und Wohnungsbestände orientierten Blickwinkel – Kontrollaktionen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen. Vorbereitungen und Durchführung wurden von den jeweils lokalen Verantwortlichen mit den örtlich zuständigen Kreispolizeibehörden abgestimmt, die die Kontrollaktionen im Rahmen der Amts- und Vollzugshilfe unterstützen. In der Vergangenheit fanden mehrfach landesorganisierte Kontrollaktionen, auch im deutsch-niederländischen Grenzraum, statt. In die Organisation fließen zugleich Erfahrungen aus ministeriumsseitig geführten Projekten zur Unterstützung von Städten und Gemeinden im Hinblick auf ein Vorgehen gegen Schrottimmobilien ein.

    Zudem stärkt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung die Städte und Gemeinden rechtlich und operativ: Mit dem Wohnraumstärkungsgesetz, gezielten Kontrollaktionen und Rechtsberatung werden Eigentümer von Problemimmobilien unter Druck gesetzt. Gleichzeitig können öffentliche Förderprogramme für Wohnraum- und Städtebau genutzt werden, um die Situation nachhaltig zu verbessern.

    Das Wohnraumstärkungsgesetz wurde am 1. Juli 2021 auf den Weg gebracht: Dieses Gesetz wurde mit zusätzlichen Instrumenten für die vollziehenden Kommunen im Rahmen ihrer Tätigkeit als Wohnungsaufsicht ausgestattet, um Städten und Gemeinden mehr rechtliche Möglichkeiten an die Hand zu geben, um gegen Verstöße im Wohnungsmarkt vorgehen zu können. Zugleich wurden Rechtsinstrumente in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geschärft. Beiden Landesgesetzen wurde die Möglichkeit zur Festsetzung von Geldbußen bei Verstößen auf einheitlich 500.000 Euro erhöht.

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