
Nach einer 18-monatigen Testphase sollen alle Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) in Dortmund mit Bodycams ausgestattet werden. Die Stadtverwaltung sieht in der Kameraausrüstung ein Mittel zur Erhöhung der Sicherheit für das Außendienstpersonal – sowohl durch Deeskalation als auch zur Beweissicherung in kritischen Situationen. Der Stadtrat soll im September 2025 über die Ausweitung des Einsatzes entscheiden.
Deeskalation durch reine Ankündigung möglich
Seit Anfang 2023 trugen 20 Außendienstkräfte des KOD die Körperkameras im Einsatz. Laut Evaluierungsbericht bewerten sie die Erfahrungen durchweg positiv. Insbesondere in Konfliktsituationen – etwa im Umgang mit alkoholisierten oder aggressiven Gruppen – habe das Tragen der Kameras zu einem erhöhten Sicherheitsgefühl beigetragen.

In vielen Fällen genügte bereits das Androhen des Einschaltens der Kamera, um Situationen zu entschärfen. „Die Androhung hat die abschreckende bzw. deeskalierende Wirkung. Wenn klar ist, dass das aufgezeichnet wird, überlegen es sich viele nochmal. Das erhöht die Abschreckungswirkung“, erklärt Ordnungsdezernent Norbert Dahmen.
Tatsächlich wurden die Kameras im Testzeitraum nur 25-mal aktiv eingesetzt. In acht Fällen kamen die Aufnahmen als Beweismittel in Strafverfahren zum Einsatz. „Diese erfreulich geringe Anzahl dürfte auf die insgesamt positive, deeskalierende Wirkung der Bodycam zurückzuführen sein“, so Dahmen weiter.
Aktivierung der Kamera nur bei konkreter Gefahr
Die Nutzung der Kameras erfolgt unter strengen gesetzlichen Auflagen. Eingeschaltet werden darf sie nur bei einer konkreten Gefährdungslage – nach vorheriger Ankündigung. Ein Dauerbetrieb ist rechtlich nicht zulässig. „Die Kamera dient Beweissicherungszwecken. Ein Dauerbetrieb ist datenschutzrechtlich unzulässig“, betont Dahmen.

In Ausnahmefällen – etwa bei Gefahr im Verzug – kann auf die Ankündigung verzichtet werden. Aufnahmen werden nach spätestens zwei Wochen gelöscht, sofern sie nicht für Verfahren benötigt werden.
Der Einsatz wurde durch eine Änderung des nordrhein-westfälischen Ordnungsbehördengesetzes ermöglicht, das nun die Nutzung körpernaher Aufnahmegeräte durch kommunale Ordnungskräfte erlaubt.
Die Ausweitung auf alle Mitarbeitenden soll freiwillig bleiben – sowohl das Tragen als auch das Einschalten der Kamera. „Jetzt sollen sie auf alle Mitarbeitende übertragen werden. Die Kameras werden auch weiterhin freiwillig getragen, auch die Benutzung der Kamera ist freiwillig. Die Kolleginnen und Kollegen brauchen eine konkrete Gefahrensituation“, sagt Dahmen.
Oberbürgermeister verweist auf Fingerspitzengefühl beim Einsatz
Auch Oberbürgermeister Thomas Westphal unterstützt die Pläne – und verweist dabei auf eigene Erfahrungen mit dem Ordnungsdienst: „Diese Kameras sollen der Deeskalation dienen in sich anbahnenden Konfliktsituationen: Nach dem Motto: Ich nehme das jetzt auf. Das funktioniert. Ich war mit dem KOD auf Tour, als wir die Kioske kontrolliert haben.“

Kritik an der Ausweitung weist er zurück: Der Umgang mit der Technik erfolge sehr verantwortungsvoll: „Technik alleine ist kein Allheilmittel, sondern sie muss gut eingesetzt werden – mit viel Fingerspitzengefühl. Das wollen wir nicht verlieren.“
Die Kosten für die zusätzliche Ausstattung für alle 79 Außendienstkräfte liegen laut Verwaltung in diesem Jahr bei rund 75.000 Euro, hinzu kommen jährliche Folgekosten in Höhe von etwa 27.000 Euro für Lizenzen und Wartung.
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