Vom Pilotprojekt in die Alltagsroutine: Dortmunder Polizei ab sofort mit Bodycams unterwegs – Deeskalation erhofft

Die neue Citywache am Brüderweg in der Innenstadt. Seit gestern führen die Streifen obligatorisch eine Bodycam mit sich. Fotos: Thomas Engel

Die ersten 200 der 500 bis zum ersten Quartal 2020 bei der Polizei in Dortmund und Lünen erwarteten kleinen Videokameras sind bereits eingetroffen. Sieben Millionen Euro hat sich das Land NRW die Anschaffung einschließlich der Logistik insgesamt kosten lassen, verteilt auf dieses und nächstes Jahr. Vor dem Hintergrund einer stetig wachsenden Aggressionsbereitschaft gegenüber Einsatzkräften im öffentlichen Raum erhofft sich die Dortmunder Polizeiführung von den neuen HD-Bodycams eine deeskalierende Wirkung in Konfliktsituationen. Gestern wurden sie vorgestellt und seither sind Beamt*innen mit ihnen unterwegs; vorerst in der Nord- und Innenstadt sowie bei der Fahrradstaffel. Ob das System den ihm zugeschriebenen Zweck erfüllt, bleibt allerdings abzuwarten. Denn die Ergebnisse einer Wirksamkeitsstudie sind nicht so eindeutig.

Studie zur deeskalativen Wirkung beim Tragen von Bodycams während der Schicht

Begonnen hatte es in NRW noch unter dem damaligen Landesinnenminister Ralf Jäger (SPD). Und zwar seit Mai 2017 als Pilotphase mit 400 Polizist*innen von Wachen in Duisburg-Hamborn, Düsseldorf-Stadtmitte, Köln-Deutz und -Mülheim, Siegen sowie Wuppertal-Barmen. Dort wurden über einige Monate nach dem Zufallsprinzip Bodycams in einer Hälfte der Schichten mitgeführt, in der anderen nicht. Dann verglichen die Wissenschaftler*innen vom Institut für Polizei-und Kriminalwissenschaft der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHoeV), in welcher der beiden Gruppen anteilsmäßig häufiger Polizeivollzugsbeamt*innen (PVB) während des Dienstes zu Schaden kamen: attackiert wurden.

Anzahl geschädigter Polizeivollzugsbeamter (PVB) mit und ohne Bodycam nach Schichtzeiten. Die errechneten Durchschnittswerte lauten: In 11,7 Prozent der Schichten mit Kamera kam es zu Angriffen; ohne Cam waren es „nur“ 9,4 Prozent. Quelle: FHoeV

Im späteren Abschlussbericht von 2019 (s.u.) heißt es dazu: „Entgegen der Erwartung liegt der Anteil der registrierten geschädigten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in den Schichten mit Bodycam über dem Anteil in den Schichten ohne Bodycam.“ (S. 6) Dies verdeutlicht auch nebenstehende Abbildung.

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Nach diesem Resümee zur Pilotphase wurden ab Januar 2018 weitere Untersuchungen angestrengt (Videoanalyse, quantitative und qualitative Befragung von Beamt*innen) und ausgewertet.

Am Ende kommt die Studie aber zu einem ganz anderen, konträren Schluss gegenüber dem, was durch die erhobenen Daten zur Schädigung nahegelegt wird:

„Die Befunde der Videoanalyse, der quantitativen und qualitativen Befragungen belegen das deeskalative Wirkpotenzial von Bodycams in polizeilichen Einsatzsituationen. In Einzelfällen wurden unerwünschte Nebenwirkungen beobachtet, jedoch liegen keine Hinweise auf eine systematische Gefährdung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten durch den Einsatz von Bodycams vor.“ (S. 6)

Neben der Beruhigung von Konfliktsituationen sichern die Aufzeichnungen Beweismittel

Wie dem auch sei. Schon jetzt scheint festzustehen: die kleinen Hightech-Dinger – an Brust oder Schulter der Streifenbeamt*innen geheftet – machten Sinn, sofern ihre erhoffte Wirkung denn einträte. Wenn tagtäglich während etwa zehn Prozent aller Schichten Angriffe auf die PVB’s stattfinden – ein völlig inakzeptabler Zustand.

Polizeipräsident Gregor Lange (r.) zusammen mit Polizeidirektor Frank Schulz bei Vorstellung der Bodycams am Freitag.

Mit den Kameras habe man eine zusätzliche Möglichkeit an die Hand bekommen, in bestimmten Einsatzlagen deeskalierend zu wirken, ist der Dortmunder Polizeipräsident Georg Lange daher betont optimistisch.

Was hinzukäme: gegebenenfalls die Erleichterung einer Beweisführung. Denn mit den Bodycams können in Bild und Ton, dazu in erheblicher Qualität, selbstverständlich auch Straftaten aufgezeichnet werden.

Deren Dokumentation eine angemessene juristische Würdigung später vor Gericht eventuell erleichtern könnte. Eine Handhabe, welche sich die Dortmunder Ordnungshüter*innen und Strafverfolgungsbehörden aus nachvollziehbaren Gründen als Option keineswegs entgehen lassen wollen.

Gregor Lange hat auch mit Blick auf potentielle „Klient*innen“ fortgesetzten Handlungsbedarf ausgemacht. In aller erster Linie ginge es ihm um „Aufgaben, die uns in Dortmund fordern“; Stadtteile, in denen die Polizei einen Beitrag zur Sicherheit leisten wolle: da sei vor allem die Nordstadt, da sei die Innenstadt.

Polizei beklagt zunehmende Respektlosigkeit gegenüber Einsatzkräften in der Öffentlichkeit

Vieles habe sich dort zwar zum Positiven gewandelt (wir berichteten) – auch mit hoher Einsatzbereitschaft. Denn es gäbe eben Delikte wie Gewalt im öffentlichen Raum oder Straßenkriminalität, die seien unter aktiver Polizeiarbeit erfolgreich veränderbar. Doch ohne nachhaltiges Engagement geht es eben nicht.

Die Einsatzkräfte haben zu oft mit Respektlosigkeit und Behinderung ihrer Arbeit zu kämpfen. Foto: Feuerwehr Dortmund
Nicht nur die Polizei, sondern Einsatzkräfte überhaupt haben es zu oft mit Respektlosigkeit und Behinderung ihrer Arbeit zu tun. Foto: Feuerwehr Dortmund

Und dann sind da angedeutete „umgekehrte Effekte“: eine zunehmende Respektlosigkeit „gegenüber Menschen, die dazu beitragen, dass es ein Sicherheitsgefühl gibt“, erklärt Lange. Betroffene neben der Polizei: Rettungssanitäter, Feuerwehrleute usf.

Eine stetige Entwicklung seit 2012, statistisch ausweisbar: dass die Zuwiderhandlungen gegenüber Einsatzkräften zunähmen, diagnostiziert er. Gewaltbereitschaft und Pöbeleien bei Polizeieinsätzen sind danach immer häufiger zu beobachten.

Wenn es beispielsweise um Ruhestörung oder häusliche Gewalt geht, sind Eskalationen nach Polizeierkenntnissen immer wahrscheinlicher. „Wir müssen öffentlich Respekt einfordern“, schlussfolgert der Polizeipräsident. Und fordert daher eine „öffentliche Respektkultur“. Tut sie offenbar Not, müsse sich demzufolge der Dienstherr fragen, wie er eigene Kräfte unterstützen könne. Das sei bereits durch die Einführung von Schutzwesten geschehen.

Neue Bodycams sollen durch Abschreckung deeskalieren – und zudem präventiv wirken

Über 2.000 dieser Sicherheitswesten hatte die NRW­-Landesregierung Ende 2018 neben ballistischen Schutzhelmen in Dortmund angeschafft. Nun die Bodycams, quasi als Fortsetzung.

„Das ist ein Teil des gelebten Respekts“, sagt Gregor Lange. „Erstes Ziel ist immer, zur Deeskalation beizutragen“. Und ist überzeugt, dass die Kameras diese Wirkung entfalten können.

Es geht mithin um Prävention durch Abschreckung. Indem signalisiert wird: Ab jetzt läuft eine Aufzeichnung! Wahrnehmbar allein schon durch den roten LED-Ring während der Aufnahme. – Die geschieht in HD, mit Ton, wie sich von selbst versteht.

Das mediale Resultat soll realistisch aus der Sicht der Polizist*innen im Einsatz zeigen, wie es am Ort des Geschehens war, ohne über Software automatisiert zu verschönern, Bilder zu schärfen, bessere Erkennungsbedingungen etwa bei Nachtaufnahmen herzustellen.

Land NRW verteilt flächendeckend Bodycams – Praxisbewährung für deren Wirksamkeit

Ob sich dadurch wirklich ein hinreichender Deeskalationseffekt in potentiellen Konfliktkonstellationen nachweisen lässt, wird sich in den kommenden Jahren praktisch herausstellen.

Sog. Schwerpunkteinsätze gehören in der Nordstadt mittlerweile zum Straßenbild. Foto: Alexander Völkel

Der jetzt flächendeckend in NRW bevorstehende Einsatz ist für Gregor Lange jedenfalls Grund genug, Innenminister Herbert Reul ausdrücklich seinen Dank auszusprechen.

Beide scheint eine Leidenschaft zu einen: mit Hartnäckigkeit die Nordstadt befrieden zu wollen. Ob die fokussierte Erhöhung des Kontrolldrucks gegenüber eher „kleinen Fischen“ wie Dealern oder durch Konfiszierung einiger Kilo unversteuerten Shisha-Tabaks mehr als nur eine medienwirksame Verschönerung der Oberflächenarchitektur ist, mag zwar dahingestellt sein.

Doch die Chancen auf mehr Sicherheitsgefühl steigen: durch die polizeiliche Präsenz, durch positive Entwicklungen in der polizeilichen Kriminalstatistik – sofern sie von Bürger*innen auch wahrgenommen wird und nicht individuellen Alltagserfahrungen widerspricht.

Erste Einsatzgebiete sind in Dortmund die Nord- und Innenstadt – hinzu kommt die Fahrradstaffel

Fahrradstaffel der Dortmunder Polizei wird vcerdoppelt. Polizeipräsident präsentiert die erweiterte Staffel
Von Anfang an mit von der Partie bei Einführung der Cam: die Fahrradstaffel der Dortmunder Polizei. Foto: Klaus Hartmann (Archivbild)

Kein Wunder daher, dass in der Nordstadt ab sofort – neben der Innenstadt – die ersten Einsätze mit der neuen Bodycam vorgesehen sind; zudem werden Beamt*innen der Fahrradstaffel damit umgehend ausgerüstet. Insgesamt erhält die Polizei in Dortmund und Lünen 500 dieser HD-Aufzeichnungsgeräte.

Die Vollausstattung ist aber noch nicht vorhanden: aktuell seien es 200 Kameras, erklärt Polizeidirektor Frank Schulz. Damit würden in den nächsten Tagen und Wochen alle Standorte des Dortmunder Polizeipräsidiums ausgestattet. Der Rest wird im ersten Quartal des nächsten Jahres erwartet.

Dazu gehört das ganze logistische Drumherum, einschließlich Software und weiterer Hardware, um die gewonnen Daten zu verschlüsseln, zu übertragen und eventuell für Ermittlungen sichern, sollten sie strafrechtlich bedeutsam sein. Um die sieben Millionen Euro hat sich das Land NRW die Anschaffung einschließlich der notwendigen Logistik kosten lassen, die sich auf dieses und das nächste Jahr verteilen.

Einsatz einer Bodycam liegt immer im Ermessen der jeweiligen Beamt*innen vor Ort

Den Einsatz der Geräte regelt das Polizeigesetz (PolG) NRW, § 15c: „Datenerhebung durch den Einsatz körpernah getragener Aufnahmegeräte“. Dieser Zusatz für Bodycams wurde im Dezember 2016 eigens in das PolG mit dem 4. Änderungsgesetz eingefügt. Absatz 1 legt Bedingungen für deren Gebrauch fest.

Danach kann die Polizei „zur Gefahrenabwehr und zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten“ mit ihnen „offen Bild- und Tonaufzeichnungen anfertigen“, wenn Einsatzumstände die Annahme rechtfertigen, dass dies zum Schutz von Beamt*innen oder Dritten „gegen eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist“. Die Auslegung dessen in der juristischen Fachliteratur und im polizeilichen Alltag sind freilich zweierlei.

Gregor Lange sieht hier hingegen keine besonderen Schwierigkeiten und verweist per Analogieschluss auf eine längst funktionierende Praxis, in der Kolleg*innen in vorhandenen Ermessensspielräumen (sofern keine Situation der anderen gleicht) Entscheidungen über ein Tätigwerden treffen müssten. Wenn es etwa darum geht, einen Platzverweis auszusprechen oder eine Identität festzustellen.

Aufnahmen auf der Kamera sind verschlüsselt und können vor Ort nicht eingesehen werden

Polizeidirektor Schulz erläutert, dass (analog zum PolG NRW) die aufgenommen Daten auf der Bodycam verschlüsselt gespeichert werden. Vor Ort können sie von den Beamt*innen im Einsatz weder eingesehen, noch geschnitten werden. Sondern landen im Original, so, wie sie aufgezeichnet wurden, auf der Dienststelle, wo die Videos dann über eine Dockingstation zum Server übertragen und automatisch 14 Tage gespeichert werden.

Beispielvideo einer Szene häuslicher Gewalt aus Sicht der Bodycam: der Typ ist sichtlich beeindruckt und zieht schimpfend von dannen.

Besteht kein Anlass einer weitergehenden Speicherung, werden sie ebenso automatisch nach Ablauf der Zweiwochenfrist wieder gelöscht. Dies wird nach dem Vier-Augen-Prinzip festgestellt: gemeinsam schauen sich speziell ausgebildete Führungskräfte die Aufnahmen mit dem/der betreffenden Beamt*in von der Streife an, erklärt Schulz.

Und im Zuge dessen würde auch das Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen für das entstandene Video geprüft. Aufnahmen aus dem „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ sind nach den Vorschriften beispielsweise tabu. Dazu gehören sexuelle Handlungen oder solche von Personen in hilfloser Lage.

Schulung ist genauso Pflicht, wie die Bodycam beim Streifendienst auch zu tragen ist

Unbestritten ist auch: abgesehen von Situationen einer Gefahr im Vollzuge, ist der Einsatz der Bodycam explizit anzukündigen. So will es das Gesetz („offen … anfertigen“). „Die Erkennbarkeit ist bereits durch das eingeschaltete Display des Aufnahmegeräts gewährleistet. Eine zusätzliche Mitteilung gegenüber der von der Aufnahme betroffenen Person ist grundsätzlich erforderlich“, heißt es in der Verwaltungsvorschrift.

Eine Kamera darf auf Streife nur tragen, wer zuvor an einer kleinen Schulung teilgenommen hat: Umgang mit der Technik, rechtliche Voraussetzungen, Einsatzverhalten bilden den Lehr- und Lernhorizont. Um die Aneignung dessen soll niemand herumkommen, wer auf die Straße geschickt wird: das Tragen einer Cam wird dann verpflichtend sein, macht Gregor Lange klar.

Und kurz bevor am Freitagmittag zum Nikolaustag die ersten seiner Kolleg*innen wie zum Zeichen die neue Innenstadtwache „bewaffnet“ mit einer Cam in Richtung Menschenmassen auf dem Weihnachtsmarkt verließen – da war das für den über die Uni Bonn studierten Rechts- und Geschichtswissenschaftler in seiner trockenen Art auch „ein erfreulicher Tag“.

Weitere Informationen:

  • Studie zu Bodycams, Zwischenbericht: (Kersting, S., Naplava, T., Reutemann, M., & Scheer-Vesper, C. [2017]. Die deeskalierende Wirkung von Bodycams im Wachdienst der Polizei Nordrhein-Westfalen: Zwischenbericht. Gelsenkirchen: Institut für Polizei-und Kriminalwissenschaft der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.); hier:
  • Abschlussbericht (Kersting, S., Naplava, T., Reutemann, M., Heil, M. & Scheer-Vesper, C. [2019]. Die deeskalierende Wirkung von Bodycams im Wachdienst der Polizei Nordrhein-Westfalen: Abschlussbericht. Gelsenkirchen: Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaft der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW); hier:
  • Bodycam-Einsatz der Polizei jetzt auch in NRW – Zur Kritik des § 15c PolG NRW aus grundrechtlicher Sicht, von Prof. Dr. Clemens Arzt und Ass. jur. Susanne Schuster, Berlin. In: Maximiliane Unzeitig, Bodycams. Kosten-Nutzen-Faktor: Weniger Freiheit für mehr Sicherheit? (2018) Anhang; hier:
  • Kurzer Überblick zur aktuellen Gesetzeslage „Bodycams – Änderungen des Polizeigesetzes NRW“, in: 23. Datenschutz-und Informationsfreiheitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, von Helga Block, für die Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016 , S. 30f.; hier:
  • Polizeigesetz NRW, letzte Fassung vom 29.11.2019; hier:
  • Verwaltungsvorschrift zum Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
    (VVPolG NRW); hier:

 

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Reaktionen

  1. Änderung des Ordnungsbehördengesetzes: Das Tragen von Bodycams beim Kommunalen Ordnungsdienst nun erlaubt ( CDU-PM)

    CDU-Pressemitteilung: Änderung des Ordnungsbehördengesetzes:
    Das Tragen von Bodycams beim Kommunalen Ordnungsdienst nun erlaubt

    Mehr Schutz für MitarbeiterInnen des Kommunalen Ordnungsdienstes: Die CDU- Fraktion im Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass nun eine rechtliche Grundlage zur Verfügung steht, um Bodycams für die kommunalen Ordnungskräfte einzusetzen. Am Mittwoch, 16.06.2021, hat der Landtag NRW das Ordnungsbehördengesetzes NRW dahingehend geändert.

    Dazu Uwe Wallrabe, ordnungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:
    „Der erlaubte Einsatz von Bodycams für die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) ist ein Meilenstein für die Stärkung der Sicherheit für die Menschen, die täglich auf den Straßen Dortmunds für mehr Sicherheit unterwegs sind. Denn – immer wieder kommt es zu Angriffen auf die Mitarbeiter des KOD in Dortmund. Besonders in der Corona-Krise sind MitarbeiterInnen der Ordnungsämter zunehmend Anfeindungen und Gewalt ausgesetzt.“

    Die Ausstattung mit Bodycams dient zum einen zur Beweissicherung, zudem wirken diese aber auch abschreckend und deeskalierend.

    „Die kommunalen Ordnungskräfte sind mittlerweile – neben der Polizei – eine unverzichtbare Säule der Ordnungs- und Sicherheitspolitik in unserer Stadt. Mit der nun im Landtag NW beschlossenen Gesetzesänderung bekommt die Stadt Dortmund den rechtlichen Handlungsrahmen, die kommunalen Ordnungspartner mit Bodycams auszustatten. Das stärkt nicht nur die MitarbeiterInnen des KOD selbst den Rücken, sondern zeigt auch deutlich, wie wichtig und unverzichtbar die kommunalen Ordnungskräfte in einer Stadt sind“, so Wallrabe abschließend.

  2. Die CDU-Fraktion fordert mehr Schutz für die kommunalen Ordnungskräfte (PM)

    Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund wird zur nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses für öffentliche Ordnung einen Antrag einbringen, mit dem die Verwaltung beauftragt wird, den Kommunalen Ordnungsdienst mit sog. Bodycams auszustatten und die Ordnungskräfte im richtigen Einsatz des neuen technischen Hilfsmittels zu schulen.

    Wir sehen darin einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der Sicherheit der Menschen, die für unsere Sicherheit Tag für Tag auf den Straßen Dortmunds auf Streife gehen. Ermöglicht wird dies durch eine eine entsprechende Ergänzung des Ordnungsbehördengesetzes NRW, die die Regierungsfraktionen von CDU und FDP erfolgreich im nordrhein-westfälischen Landtag durchgesetzt haben. Bei der Polizei sind Bodycams bereits flächendeckend im Einsatz.

    Uwe Wallrabe, ordnungspolitscher Sprecher der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund:
    „Wir sind überzeugt, dass Bodycams helfen, den Streifendienst sicherer zu machen. Bodycams wirken abschreckend, deeskalierend und dienen Beweissicherungszwecken. Die reine Möglichkeit, Übergriffe zur Not per Knopfdruck aufzeichnen und dokumentieren zu können, wirkt abschreckend. Bodycams können kritische Situationen, die zu eskalieren drohen, entschärfen. Wir haben als Rat der Stadt Dortmund die Aufgabe, diejenigen, die für uns den Kopf hinhalten und in unserem Interesse Sicherheit und Ordnung in unserer Stadt gewährleisten, bestmöglich zu schützen und bestmöglich auszustatten. Die kommunalen Ordnungskräfte sind – neben der Polizei – eine unverzichtbare Säule der Ordnungs- und Sicherheitspolitik in unserer Stadt. Daher setzen wir uns dafür ein, für unsere Ordnungskräfte Bodycams anzuschaffen und sie in technischer, rechtlicher und taktischer Hinsicht für deren Einsatz zu schulen.“

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