Verwaltungsvorstand Dortmund: Keine kommunalen Zuschüsse für Flächensanierungen bei der Deutschen Bahn

Die Bahnhöfe der Deutschen Bahn in den Vororten und ihre Vorplätze - hier in Kurl - sind in teils marodem Zustand. Foto: Oliver Schaper
Viele DB-Bahnhöfe und ihre Vorplätze – hier in Kurl – sind in teils desolatem Zustand. Foto: Oliver Schaper

Der Zustand von Bahnhofsvorplätzen und Parkplätzen im Eigentum der Deutschen Bahn ist in den vergangenen Jahren in mehreren Bezirksvertretungen beraten worden. Bisher war in keinem dieser Fälle eine Herrichtung stadtfremder Flächen unter Einsatz städtischer Finanzmittel in Erwägung gezogen worden. Vielmehr wurde seitens der Stadt die Verantwortung für die Herrichtung bahneigener Flächen – einschließlich der Finanzierung – stets bei der Deutschen Bahn gesehen.

Finanzierung aus Stadtmitteln wäre zulässig – Rat müsste entscheiden

Mit Beschluss vom 28. Juni 2017 hat die Bezirksvertretung Huckarde die Verwaltung um Prüfung gebeten, inwieweit eine Finanzierung der Sanierung des Bahnhofsvorplatzes in Dortmund-Rahm über die Bezirksvertretung in Form eines kostendeckenden Zuschusses möglich ist. Eine solche Finanzierung ist grundsätzlich zulässig.

Allerdings muss vor der Bewilligung eines derartigen Zuschusses durch eine Bezirksvertretung eine grundlegende Entscheidung des Rates darüber herbeigeführt werden, ob in solchen Fällen städtische Mittel verausgabt werden sollen. Dies folgt daraus, dass die Bezirksvertretungen gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ihre Entscheidungen unter Berücksichtigung der Belange der gesamten Stadt zu treffen haben.

Verwaltungsvorstand hält Mittelverwendung für nicht im gesamtstädtischen Interesse

Aus der Sicht der Verwaltung liegt eine derartige Mittelverwendung nicht im gesamtstädtischen Interesse. Eine Bezuschussung in der beschriebenen Weise hätte ausschließlich eine Wertsteigerung des Eigentums der Deutschen Bahn zur Folge. Ein unmittelbarer Nutzen für die Stadt wäre mit dieser Art der Bezuschussung aber nicht verbunden. Darüber hinaus ist es aus der Sicht der Verwaltung weiterhin wünschenswert, dass die Deutsche Bahn in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten ihre öffentlich zugänglichen Grundstücke in Stand halten.

Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt deshalb vorschlagen, zu beschließen, dass die Finanzierung von Flächen im Eigentum der Deutschen Bahn aus Mitteln der Stadt Dortmund allgemein nicht im gesamtstädtischen Interesse liegt und deshalb zu unterbleiben hat; dies schließt insbesondere auch eine Sanierung aus Mitteln der Bezirksvertretungen ein. Der Verwaltungsvorstand hat in seiner heutigen Sitzung die entsprechende Beschlussvorlage zur Kenntnis genommen und ihre Weiterleitung an die politischen Gremien beschlossen.

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