NGG warnt Gastronomen vor Trinkgeld-Trickserei: „Gastro-Obolus“ steht den 10.680 Beschäftigten in Dortmund zu

Das Trinkgeld gehört KellnerInnen und KöchInnen – nicht aber dem Chef: Was mit den „Extra-Euro“ passiert, mit denen sich Gäste für leckeres Essen oder guten Service bedanken, darüber entscheiden die Beschäftigten selbst. Trotzdem geht ein …