„Recht und Würde“ – großflächige Plakate sollen in Dortmund Artikel Allgemeiner Erklärung der Menschenrechte darstellen

Deklariert vor 70 Jahren, geltend, geschunden: die Allgemeinen Menschenrechte. Fotos: Thomas Engel
Deklariert vor 70 Jahren – geltend, geschunden: die unteilbaren Rechte aller Menschen. Fotos (4): Thomas Engel

Allgemeine Menschenrechte, Deklaration der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, vor nunmehr 70 Jahren, ein Postulat. Eherne Worte von der angeborenen Würde des Menschen, seiner Rechte, unteilbar, unveräußerlich. Als Norm sind es idealtypische Zielvorstellungen, deren Umsetzung weltweit, mehr oder weniger, defizitär oder realisiert ist. – Dazu, konkret: wie verschiedene Menschen aus unterschiedlichen Gruppen die Bedeutung der abstrakt formulierten Rechte für sich und ihr Leben interpretieren, soll im öffentlichen Raum Dortmunds demnächst auf großflächigen Plakaten zu sehen sein.

Menschenrechte gelten zwar ausnahmslos, aber werden vielerorts mit Füßen getreten

Protest in Dortmund gegen eine Politik, der sich weder um Rechte, noch um den Tod von Menschen bekümmert.
Protest in Dortmund gegen eine Politik, die sich offenbar weder um Rechte, noch den Tod von Menschen bekümmert. Foto: Alexander Völkel

Mensch ist Mensch – und ausnahmslos jedem Individuum kommen unveräußerliche Rechte zu, Freiheit wie Schutz betreffend. Das ist das Ideal, so sollte es sein, so steht es geschrieben.

Beispielsweise in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, verabschiedet von den Vereinten Nationen im Dezember 1948; in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950 oder dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Das ist die eine Seite, die der legitimen Rechte, verwandelt in materielles Völkerrecht, europäisches und nationalstaatliches Recht. Die andere Seite betrifft die Umsetzung der zu Rechtsnormen fixierten Rechte aller Menschen. Vielfach und vielerorts sind sie in Wirklichkeit nämlich kaum das Papier wert, auf das sie einst geschrieben wurden, oder die Datenträger, auf denen sie mittlerweile abgespeichert werden.

Davon ist die Bundesrepublik keineswegs vollständig ausgenommen – im Gegenteil: unter anderem, wenn es um den Schutz vor politischer Verfolgung geht, werden hierzulande aus Gründen der politischen Opportunität basale Menschenrechte mittlerweile mit Füßen getreten. Indem beispielsweise im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zynisch sog. Flüchtlingsobergrenzen festgelegt wurden. So als könne ab einer jährlich erreichten Zahl N niemand mehr verfolgt werden.

Plakate mit Haltungen zu Menschenrechten sollen in kommunale Öffentlichkeit gebracht werden

(V.l.:) Martina Bracke (Kulturbüro), Iris Wolf (Selfigrafen), Paulina Rebbe (Kulturbüro), Fleur Vogel (LAG KM), Mechthild Eickhoff (UZWEI)
Aktivistinnen, v.l.: Martina Bracke (Kulturbüro), Iris Wolf (Selfigrafen), Paulina Rebbe (Kulturbüro), Fleur Vogel (LAG KM), Mechthild Eickhoff (UZWEI)

Umso erfreulicher: auch vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW wird nun ein durchaus kritisch angelegtes Projekt zum Thema Menschenrechte mitfinanziert.

Ziel ist es, individuelle und besonders gruppenbezogene Interpretationen, letztlich Haltungen zu Allgemeinen Menschenrechten in die kommunale Öffentlichkeit Dortmunds zu bringen. Dies soll in künstlerischer Form durch großflächige Plakate geschehen, erstellt über Photographien, dazu versehen mit Text.

Unterstützt wird das jetzt anlaufende Vorhaben mit dem Titel „Recht und Würde“ zudem durch das Kulturbüro der Stadt Dortmund und der Bundesvereinigung Fonds Soziokultur e.V.

Die Idee zu dem Projekt hatte sich offenbar zunächst aus der einfachen Feststellung ergeben, dass basale Menschenrechte sich nicht auf bestimmte Gruppen mit spezifischen Merkmalen verteilen oder andere ausschließen, sondern explizit für alle Menschen deklariert worden sind.

Zur Teilnahme werden etwa zehn Gruppen verschiedener Herkunft mit 12-20 Mitgliedern gesucht

Daher, obwohl die Landesarbeitsgemeinschaft Kunst & Medien (LAG KM) NRW e.V., die das Projekt in Kooperation mit der UZWEI im Dortmunder U realisieren wird, traditionell eher aus der Kinder- und Jugendarbeit käme, sei die Entscheidung auf ein gruppenübergreifendes Design gefallen, erklärt die Fleur Vogel von der LAG KM.

Gemeint ist: nicht ein bestimmter Gruppentypus wird für die Teilnahme an den Plakaterstellungsaktionen gesucht. Sondern die Herkunft der jeweiligen Gruppen – bestehend aus 12-20 TeilnehmerInnen – kann in verschiedenen Handlungsfeldern liegen wie Seniorenarbeit, Jugendhilfe, LSBTIQ*, AWO, Integrationszentren, Jugendgerichtshilfe; KleingärtnerInnen etc.

Die bereitgestellten Projektmittel reichten erst einmal für etwa zehn Gruppen, so die geschäftsführende Bildungsreferentin der LAG mit Vereinssitz in Marl und einer Geschäftsstelle in Dortmund.

Einzige Voraussetzung: es muss sich um soziale Träger handeln; Selbstfindungsgruppen aus Unternehmen o.ä. gehen nicht. Diverse Aufstellungen werden aber ausdrücklich gewünscht: nur Schulklassen sollen es ebenso wenig sein.

Distanz zwischen abstrakt formulierten Menschenrechten und individuellen Lebenswirklichkeiten

Einem ethischen Universalismus folgend, postulieren die Verantwortlichen der Projektkonzeption „Werte“, die in ihren Augen sich in den deklarierten Allgemeinen Menschenrechten als weltweit verbindliche Normen ausdrücken.

Fakt ist: die betreffenden normativen Propositionen wie in der UN-Erklärung von 1948 beanspruchen allgemeine Geltung. Gerade in Zeiten rechtspopulistischer Demagogie muss dies immer wieder betont werden: unabhängig davon, in welcher sozialen Lage sich Menschen befinden, gleich welchen Geschlechts sie sind, von welcher ethnischen Herkunft, politischen Überzeugung, sexuellen Orientierung, ob Jung oder Alt, MigrantIn oder seit Generationen ansässig.

Menschenrechte werden zumeist universalistisch gedacht, ihre Inhalte sind unteilbar und unveräußerlich. Deswegen aber – wegen ihrer Geltungsinvarianz über konkrete Anwendungsbedingungen hinweg – mussten und müssen sie sehr abstrakt formuliert werden. Deshalb ist eine gewisse Distanz zu individuellen Lebenswirklichkeiten unausweichlich und es könnte zu Verständnisproblemen kommen – wenn überhaupt.

Eigenständige Überwindung der Distanz durch Fotografie und Begriff in künstlerischen Haltungsbildnissen

Die Vermutung liegt nah, dass viele Menschen aus diesem Grund Schwierigkeiten haben, einen persönlichen Bezug zu den Abstraktionen in den einschlägigen Formulierungen herzustellen. Zur Überwindung dessen einen Beitrag zu leisten, indem kritische (Selbst-)Reflexionen angestoßen werden, darin liegt der Projektkonzeption zufolge die eigentliche Motivation der geplanten Unternehmung.

Geschehen soll dies dadurch, dass die TeilnehmerInnen in ihren Gruppen letztlich selbst persönliche Photographien in Plakatgröße rund um das Thema „Allgemeine Menschenrechte“ fertigen und mit zusätzlichen Inhalten durch Verschriftlichungen versehen.

Dafür steht ein eingespieltes Team von Selfiegrafen bereit: Iris Wolf und Jörg Meier; ein Duo ausgestattet mit Annahmen wie, dass die Begegnung mit dem Fremden – anders als liebgewonnene Gewohnheiten im Medium des Althergebrachten – menschliche Freiheit weitaus stärker fördert. Und mit reichlich Erfahrungen bei der Umsetzung dessen im mimetischen Ausdruck durch digitale Kameratechnik oder Collagen.

Bildnerische Sprache im plakativen Großformat: eingängig, emotional, dazu sprachlich sublimiert

„Wimmelbild“, Flyer, Infos
„Wimmelbild“, Flyer, Infos

Was sie in den einzelnen Gruppen gesucht-heterogener Provenienz szenisch einfangen wollten, das seien individuelle Haltungen zu selbst ausgewählten Menschenrechten, ihrer je individuellen Bedeutung, und dazu vermittelt mit Photographietechnik als dem festgehaltenen eigenen Blick – karikiert Iris Wolf inhaltliche Zielsetzungen und Methodenaspekte zur Realisierung des Vorhabens.

Nein, es solle dabei kein „Wimmelbild“ entstehen, wie auf dem Flyer zum Projekt abgebildet, sondern in der bildnerischen Darstellung eine Sprache gesprochen werden, erklärt sie weiter.

Dabei geht es auch um die Rolle von Text; hier käme es auf die je besondere Kombination mit dem Bild an: also von dessen eher emotional-eingängig vermittelter Botschaft im Verhältnis zur gleichsam eingedruckten, potentiell anspruchsvolleren Semantik qua Schrift.

Die Resultante wird individueller Ausdruck und/oder der einer Gruppe sein. Eine Interpretation, Stellungnahme, Haltung – ohne die es nicht geht. Weder bei Menschenrechten, die doch von Menschen als Konvention gesetzt, noch in der bildenden Kunst.

Ein Bild sei „immer Manipulation“, radikalisiert Mechthild Eickhoff, Leiterin der „UZWEI – Kulturelle Bildung im Dortmunder U“, die Absage an jedwede Formen des naiven Realismus: wenn schon die Subjektivität jeweils „alternativer Fakten“ unvermeidlich ist, dann wenigstens möglichst richtige.

Viertägige Workshops für alle teilnehmenden Gruppen im Dortmunder U geplant

Die zum Kunstschaffen in diesem Fall notwendige photographische Basalexpertise sollen die einzelnen Gruppen in jeweils viertägigen Workshops auf der zweiten Etage des Dortmunder U erlernen.

Die genauen Termine stehen noch aus; schließlich überschneiden sich gegenwärtig Planungsend- und Gruppenfindungsphase: Es werden noch Einzelgruppen mit Lust auf Engagement zur Umsetzung eigener Ausdrucksformen von Aspekten der Menschenrechtsdeklaration in Bildmotiven gesucht.

Geplant ist selbstverständlich, die Tutorien im Dortmunder U auf die Voraussetzungen der einzelnen Gruppen hinzuorientieren – sie dort abzuholen, wo sie seien, wie Iris Wolf sagt. Als Tool, um Inhalte mit direktem Bezug zu ihren UrheberInnen generieren zu können.

Durch die relative Eingängigkeit der intendierten großformatig-bildlichen Darstellung und deren emotionale Qualität erhoffen sich die ProjektplanerInnen – bei GestalterInnen, sprich: TeilnehmerInnen in den Gruppen, wie späteren RezipientInnen – den Anstoß von (Selbst-)Reflexionen und damit individuelle Ausdifferenzierungen zu sonst schwer greifbaren Begriffen („Werten“), die in den Menschenrechten mit universalem Geltungsanspruch proklamiert werden.

Problem: Kampagne intendiert maximale Außenwirkung bei finanziell begrenzten Mitteln

Dafür aber muss öffentlicher Raum mit ihnen besetzt werden – und zwar so, dass sie wirken.

Deswegen bezeichnen die Verantwortlichen den von September 2018 bis Dezember 2019 veranschlagten Aktionsplan auch als „Kampagne“. Sie legen also einen starken Schwerpunkt auf Öffentlichkeitsarbeit, um eine breitere Außenwirkung der Projektinhalte zu fördern.

Am liebsten hätten sie ja die Plakatwände am Dortmunder Wallring zur Präsentation ihrer Ergebnisse bespielt, wäre Fleur Vogel in Sachen öffentlicher Sichtbarkeit gern ganz vorn mit dabei. Allerdings habe sich nach einem ersten Vorfühlen ergeben, dass damit das Kampagnenbudget maßlos überfordert gewesen wäre.

Daher die Message der MacherInnen: Sollten potentielle GeldgeberInnen ein Interesse daran haben, die Ermöglichungsbedingungen für individuell-plakative Stellungnahmen zu einzelnen/mehreren Menschenrechtsaspekten ein wenig zu verbessern – der Widerstand der InitiatorInnen bliebe vermutlich überschaubar.

Weitere Informationen:

  • Anmeldung und Infos zur Kampagne bei der LAG Kunst & Medien (Wittener Straße 3, 44149 Dortmund) unter 0231-98 88 70 66 oder per Kontaktformular, hier:
  • Website der Selfiegrafen, hier:
  • Ab dem 5. Dezember 2019 werden die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen in einer Ausstellung auf der „UZWEI – kulturelle Bildung im Dortmunder U“ bis Ende März 2020 präsentiert werden
  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (in der Fassung von 1948), hier:
  • Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) von November 1950 (mit allen zusätzlichen Protokollen in der heute gültigen Fassung), hier:
  • Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, hier:

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