NRW-Kabinett bestellt den früheren CDU-MdB Thorsten Hoffmann zum neuen Polizeibeauftragten des Landes

CDU-MdB Thorsten Hoffmann. Foto: Stefan Fercho
Der frühere Dortmunder CDU-MdB Thorsten Hoffmann hat eine neue Aufgabe. Foto: Stefan Fercho

Die Dortmunder CDU freut sich, eine weitere Stimme in die nordrhein-westfälische Landespolitik entsenden zu dürfen: Das Landeskabinett hat den Dortmunder CDU-Politiker Thorsten Hoffmann zum ersten Polizeibeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen bestellt.

Unabhängiger und weisungsfreier Ansprechpartner für rund 50.000 Beschäftigte

Als unabhängiger und weisungsfreier Ansprechpartner soll sich Hoffmann künftig um Anliegen der rund 50.000 Beschäftigten der nordrhein-westfälischen Polizei kümmern. „Ich wünsche mir, dass der Polizeibeauftragte ein echter Anwalt für unsere Polizistinnen und Polizisten wird: Sachkundig, engagiert und durchsetzungsstark. Thorsten Hoffmann bringt mit seiner großen Erfahrung sowohl in der Polizei alsauch in der Politik dafür die passenden Voraussetzungen mit.“ so Innenminister Herbert Reul im Anschluss an die Kabinettssitzung.

Stefen Kanitz und Thorsten Hoffmann waren bisher für die CDU im Bundestag.
Steffen Kanitz und Thorsten Hoffmann waren bis 2017 für die Dortmunder CDU im Bundestag.

Auch der Dortmunder CDU Kreisvorsitzende Steffen Kanitz freut sich über die Berufung: „Mit Thorsten Hoffmann hat das Landeskabinett genau die richtige Wahl getroffen. Durch seine langjährigen Erfahrungen im Polizeidienst ist er nah dran an den Beamtinnen und Beamten und durch seine Tätigkeit im Stadtrat und als ehemaliger Bundestagsabgeordneter kennt Thorsten Hoffmann auch die politische Seite sehr gut“, so Kanitz.

„Diese Berufung macht uns als Dortmunder CDU natürlich besonders stolz und ich wünsche Thorsten Hoffmann alles Gute und viel Erfolg in diesem neuen Amt“, betont der CDU-Vorsitzende.

Seit 1980 im Polizeidienst, wurde Thorsten Hoffmann zuletzt als Leiter der Autobahnwache Bochum im Polizeipräsidium Dortmund eingesetzt. Seit 1999 gehört er durchgehend dem Rat der Stadt Dortmund an und war von 2015 bis 2017 zudem Mitglied des Deutschen Bundestags und dort Mitglied im Innenausschuss.

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Reaktionen

  1. „Immer geht irgendwo irgendwie etwas“ (PM NRW-Innenministerium)

    „Immer geht irgendwo irgendwie etwas“

    Der Polizeibeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen hat seinen zweiten Tätigkeitsbericht vorgestellt. Wie Thorsten Hoffmann im Düsseldorfer Landtag berichtete, standen 2020 vor allem die Themen soziales Miteinander und Gesundheit im Fokus. Zwischen März 2020 und Februar 2021 bearbeiteten der Polizeibeauftragte und sein Team 248 Anliegen; etwas mehr als im Vorjahr (243 Anliegen).

    „Dass wir uns nach einem Jahr schon so fest etabliert haben, freut mich“, sagt Hoffmann. „Selbst, wenn eine Pandemie grassiert: Immer geht irgendwo irgendwie etwas. Manche Anliegen konnten schnell und problemlos bearbeitet werden. Manchmal reichte sogar schon ein Telefonanruf, um die Lösung eines Problems zu ermöglichen..“

    Mangelnde Wertschätzung, hierarchische Konflikte und Mobbing waren Probleme, denen sich Hoffmann und sein Team besonders oft gewidmet haben. Im Vergleich zum Vorjahr gab es in diesem Bereich des sozialen Miteinanders 40 Einträge mehr.

    Das Thema Gesundheit war ebenfalls präsenter als noch im ersten Berichtsjahr: „Ob Betreuungstage, Homeoffice oder Impfen: Hier verzeichneten wir zwölf Anfragen mehr als im Vorjahr“, so der Polizeibeauftragte.

    Trotz Pandemie konnte Hoffmann gelegentlich die Polizei bei ihrer Arbeit begleiten. In Bochum und Witten war er beispielsweise bei Razzien gegen kriminelle Clans dabei. „Hier war erlebbar, wie belastend diese Einsätze für Kolleginnen und Kollegen sind“, so Hoffmann, der selbst ehemaliger Polizist ist. „Das ist mein großer Wunsch für die nächste Zeit: Mehr vor Ort sein, mehr mit den Menschen sprechen.“

    Seit dem 1. März 2019 ist Hoffmann direkter Ansprechpartner für alle 56.000 Beschäftigten in der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Er wird aufgrund eigener Entscheidung tätig und ist nicht dem Legalitätsprinzip unterworfen. Alle Beschäftigten in der Polizei können sich ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an ihn wenden, persönlich, schriftlich oder per Mail.

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