Muttertagsbesuch im Pflegeheim – Träger machen es in Dortmund mit individuellen Lösungen wieder möglich

Die Einsamkeit der Isolation war und ist für viele Betroffene schwer zu ertragen. Foto: AWO Dortmund/Archiv

Das Gesundheits- und Sozialministerium NRW wird zum Muttertag (10. Mai 2020) die aktuell bestehenden, generellen Besuchsverbote in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe aufheben. Damit haben Bewohnerinnen und Bewohner auch in Dortmund wieder die Möglichkeit, Besuche etwa von Familienangehörigen und Freunden zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass wichtige Schutzmaßnahmen eingehalten werden, etwa durch separate Besuchsareale, entsprechende Schutzkleidung und ein Screening der Besucherinnen und Besucher. Zudem sollen Menschen mit Behinderung wieder die Möglichkeit haben, in den Werkstätten ihrer Tätigkeit nachzugehen. In Dortmund wird die Entscheidung von der Stadtverwaltung und den Wohlfahrtsverbänden begrüßt, auch wenn der Starttermin alle Beteiligten vor große Herausforderungen stellt. Die Träger wollen bis Sonntag für individuelle Lösungen in Dortmund sorgen.

Besuche bitte dringend vorher bei der jeweiligen Einrichtung anmelden

Unerlaubte Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen werden mit 200 Euro sanktioniert.
Das strikte Besuchsverbot ist zum 10. Mai aufgehoben worden. Foto: Alex Völkel/Archiv

Die Träger der Dortmunder Einrichtungen haben sich trotz der extrem kurzen Vorbereitungszeit auf erste Besuche ab dem Muttertagssonntag (10.Mai) eingerichtet. Diese werden in der Regel im Außenbereich der Heime organisiert werden.

Besucherinnen und Besucher müssen sich darauf einstellen, nicht in die Wohnbereiche vorgelassen zu werden. Zumindest am Muttertagssonntag sind in der Regel auch keine Gespräche mit Pflegedienstleitungen möglich. ___STEADY_PAYWALL___

Die Einrichtungen rechnen nach dem langen Besuchsverbot mit starkem Andrang. Neben dem normalen pflegerischen Alltag müssen sie nun auch auf die Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen achten.

Die Stadt Dortmund empfiehlt deshalb dringend, Besuche in der jeweiligen Einrichtung rechtzeitig telefonisch anzumelden. Um möglichst vielen Menschen einen Besuch zu ermöglichen, sollte der Aufenthalt auf maximal eine halbe Stunde begrenzt werden. Möglicherweise können dennoch aufgrund der schon räumlich beschränkten Kapazitäten nicht alle für Sonntag geplanten Besuche realisiert werden.

Maximal zwei Personen dürfen maximal einen Besuch pro Tag machen – bitte auf Geschenke verzichten

Während die Pflegeeinrichtungen in Absprache mit den Kommunen selbstständig tragfähige Schutzkonzepte erarbeiten, gilt auf Landesebene grundsätzlich:

  • Maximal zwei Personen dürfen maximal einen Besuch pro Tag machen.
  • Die Besucher*innen werden erfasst und müssen durch Unterschrift bestätigen, dass bei ihnen keine Erkältungssymptome vorliegen und dass keine COVID-19 Infektion bzw. kein Kontakt mit Infizierten bekannt ist.
  • Den Anweisungen des Einrichtungspersonals muss Folge geleistet werden und vor Ort vorhandene Aushänge über Hygienemaßnahmen müssen beachtet werden.
  • Besucher*innen müssen einen Mund-Nasen-Schutz mitbringen und tragen.
  • Vor und nach dem Besuchskontakt müssen die Hände gewaschen/desinfiziert werden.
  • Während des Besuchs oder während der Wartezeit vorher muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu allen Personen in der Einrichtung eingehalten werden.

Um die zusätzliche Belastung für das Personal so gering wie möglich zu halten und die Notwendigkeit der Desinfektion von Kontaktflächen einzugrenzen, empfiehlt die Stadt Dortmund dringend, auf Geschenke zu verzichten. Die Verwaltung dankt ausdrücklich allen Pflege- und Betreuungskräften, die sich in den vergangenen Wochen des Besuchsverbots in herausragender Weise bemüht haben, den pflegebedürftigen Menschen unter den schwierigen Umständen täglich Abwechslung zu verschaffen und ihnen über das Ausbleiben der Besuche von vertrauten Angehörigen und Bezugspersonen hinwegzuhelfen. Danke auch für viele kreative Lösungen, trotz aller Beschränkungen digitale und andere Lösungen zur Ermöglichung sozialer Kontakte zu finden.

Balance zwischen wirksamem Infektionsschutz und sozialer Teilhabe

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bei der Verkündung der Lockerungen. Foto: Land NRW

Mit den Lockerungen greift das Gesundheitsministerium NRW die zentralen Empfehlungen eines Expertengremiums unter der Leitung von Prof. Dr. Markus Zimmermann (Hochschule für Gesundheit Bochum) auf, das eigens für dieses Thema eingerichtet wurde.

„Unter den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie war das generelle Besuchsverbot in den Pflegeheimen und den Einrichtungen der Eingliederungshilfe wohl die Maßnahme, die am meisten weh getan hat. Die dort lebenden Menschen haben besonders unter den bestehenden Kontaktverboten gelitten. Ich habe immer betont: Wenn es die Situation erlaubt, müssen wir das so schnell wie möglich wieder aufheben“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Darum sei es wichtig, Besuche wieder zu ermöglichen , wenn gleichzeitig effektive Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Denn eines sei klar: Nicht nur das Coronavirus ist für die Betroffenen eine große Gefahr. Auch soziale Isolation könne erhebliches seelisches Leid und körperliche Schäden verursachen. „Darum müssen wir die richtige Balance zwischen einem wirksamen Infektionsschutz auf der einen Seite und der sozialen Teilhabe auf der anderen Seite schaffen“, so Laumann weiter.

Besuche in den Wohnbereichen sollen auch wieder möglich gemacht werden

In Dortmund werden Besuche in Pflegeeinrichtungen zunächst ausschließlich in Außenbereichen möglich sein, wie hier in der „Süggelhütte“ der AWO in Eving. Foto: AWO

Das Expertengremium um Prof. Dr. Zimmermann hat in seinem Bericht (siehe Anhang des Artikels) zum Ausdruck gebracht, dass unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und unter Einhaltung des Infektionsschutzes Besuche wieder möglich gemacht werden können und müssen. 

„Damit werden nicht nur die Bedürfnisse und Rechte der sozial isolierten, benachteiligten und besonders verletzlichen Menschen gewahrt. Auch der Schutz der in diesen Einrichtungen wirkenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der dort lebenden Mitbewohnerinnen und Mitbewohner wird gewährleistet“, sagt Prof. Dr. Zimmermann für die Expert*innengruppe.

Konkret sehen die Neuregelungen für die stationären Pflegeeinrichtungen vor, dass Besuche in separaten Arealen oder Raumeinheiten im Außenbereich erfolgen können. Bei Vorliegen entsprechender Schutzmaßnahmen und insbesondere auch Schutzkleidung können die Besuche auch innerhalb der Einrichtung, zum Beispiel in separaten Räumen oder bei bettlägerigen Personen im Bewohner*innenzimmer stattfinden. 

Risikominimierung in allen Bereichen nach Empfehlungen des RKI

Mit einfachen Hygiene-Regeln und Hilfsmitteln lässt sich die Infektionsgefahr reduzieren.
Mit einfachen Hygiene-Regeln und Hilfsmitteln lässt sich die Infektionsgefahr reduzieren. Foto: Alex Völkel/Archiv

In den Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben häufig jüngere und weniger risikobehaftete Menschen, die allerdings in besonderem Maße auf Kontakte zu ihren Angehörigen angewiesen sind. Deshalb werden die Einrichtungen Öffnungen vorbereiten müssen, die gegebenenfalls über die in den Pflegeheimen hinausgehen.

Alle Besucher*innen sollen registriert und einem Kurzscreening unterzogen werden, bei dem unter anderem auch Fragen zum eigenen Gesundheitszustand und zu möglichen Covid-19-Kontakten innerhalb der letzten 14 Tage beantwortet werden müssen. Dadurch soll das Risiko des Besuchs von Infizierten, Kontaktpersonen und von Personen mit Erkältungszeichen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Auch müssen Besucherinnen und Besucher die erforderlichen Schutzmaßnahmen erklärt und sie gegebenenfalls begleitet werden.

Klar ist darüber hinaus auch: Bei allen Maßnahmen müssen die aktuellen Empfehlungen des RKI berücksichtigt werden. Die Einrichtungen, egal ob in der stationären Pflege oder im Bereich der Eingliederungshilfe,  sind über die konkrete Umsetzung informiert worden, um entsprechende Konzepte und Vorarbeiten auf den Weg bringen zu können.

Schritt für Schritt zurück zur Normalität auch in der Eingliederungshilfe

Blick in die Werkstätten „Über den Teichen“ in Dortmund. Foto: WUET/Archiv

In den tagesstrukturierenden Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind ab dem 10. Mai 2020 für die dort lebenden Personen ebenfalls Lockerungen in NRW vorgesehen. Auch die Werkstätten für behinderte Menschen sollen dann wieder mehr Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen. Selbstverständlich müssen auch dort die notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen werden und der Gesundheitsschutz für die Beschäftigten steht an erster Stelle.

Die Einrichtungen können also beginnen, Öffnungskonzepte zu erarbeiten, die sich im Rahmen der Empfehlungen des RKI zu den Wohn- und Pflegeeinrichtungen sowie zu den besonders gefährdeten Personengruppen und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bewegen und die Gegebenheiten in der Region, der jeweiligen Werkstatt und ihre Beschäftigten, aber zum Beispiel auch die Arbeitsumgebung berücksichtigen.

„Ich bin froh, dass wir nun wieder ein Stück Normalität ermöglichen können. Menschen brauchen vertraute Kontakte und Gespräche“, so Minister Laumann. „Und ich bin auch sehr erfreut, dass über unser Vorgehen mit den gesundheitspolitischen Sprechern im Landtag ein Einvernehmen besteht.“

 

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Reaktionen

  1. Muttertag – Besuch in der AWO Seniorenwohnstätte Eving? (Pressemitteilung der AWO)

    Muttertag – Besuch in der AWO Seniorenwohnstätte Eving?

    Am 05.05.2020 hat das Gesundheitsministerium Lockerungen der Besuchsregelungen in den vollstationären Pflegeeinrichtungen bekanntgegeben. Die AWO steht hinter diesem Schritt, denn Tag für Tag ist spürbar, wie sehr sich Angehörige und Bewohner*innen einen Besuch wünschen.

    Erste Schritte der Lockerung können verantwortungsvoll gegangen werden, denn durch das Verständnis der Angehörigen und die hervorragende, professionelle Arbeit der Mitarbeitenden wurde viel Sicherheit für alle geschaffen.

    Ab Sonntag, 10. Mai, gelten nun folgende Besuchsregelungen, die sich an den Vorgaben der Landesregierung orientieren:

    Jede/r Bewohner*in kann täglich von maximal einer Person besucht werden. Die Treffen werden in den AWO-Einrichtungen bezirksweit voraussichtlich maximal 30 Minuten dauern, da die vom Ministerium genannte Maximaldauer von zwei Stunden vor Ort nicht immer umsetzbar ist.

    Alle Besucher*innen sind verpflichtet, sich vorher anzumelden und werden namentlich registriert. Zur Einhaltung des nach wie vor bestehenden „Betretungsverbotes“ und um die Menschen in den Einrichtungen weiterhin vor einer Infektion zu schützen, finden die Besuche in Eving außerhalb der Einrichtung in der „Süggelhütte“ statt.

    Eine Abtrennung sorgt für Sicherheit von Bewohner*innen und Gästen. Desinfektionsmittel steht bereit, um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren. Besucher*innen müssen eine eigene Maske mitbringen und dürfen ihre Angehörigen natürlich nicht besuchen, wenn sie grippeähnliche Symptome haben oder sogar mit dem Coronavirus infiziert sind.

    Zum Muttertag am kommenden Sonntag wird es viele Besuchswünsche geben. Deshalb appelliert die AWO an die Angehörigen, ihren Besuch nach dem Muttertag zu planen, damit sich nicht zu viele Besucher*innen auf einmal anmelden. Anmeldung der Besuchswünsche unter der Rufnummer 0231.985120-0.
    Die AWO bittet um verantwortungsvollen Umgang mit den ersten Lockerungen, um die positiven Entwicklungen nicht zu gefährden!

  2. Altenheime: Besuchsmöglichkeiten und Infektionsschutz (Pressemitteilung der Landesarbeitsgemeinschaft Freier Wohlfahrtsverbände)

    Altenheime: Besuchsmöglichkeiten und Infektionsschutz

    Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW begrüßt erste Besuchsmöglichkeiten in Altenheimen bereits zum Muttertag. Zugleich weist sie auf die Pflicht zur Einhaltung von strengen Hygienestandards und Besuchsregelungen hin. „Für alle Bewohnerinnen, Bewohner und ihre Angehörigen und Freunde ist die Lockerung des Besuchsverbots ein wichtiger Schritt“, sagt Dr. Frank Joh. Hensel, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW). „Die Einrichtungen arbeiten mit aller Kraft, um Besuchsmöglichkeiten und Infektionsschutz zu gewährleisten.“

    Es sei ein Aufbruch, so Hensel, an dessen Beginn noch nicht alle Besuchswünsche wie erhofft erfüllt werden können. „Aus Gründen der Infektionsgefahr müssen die Kontakte leider reguliert werden.“ Gerade an Muttertag bedeute dies, dass Termine in der Regel vorher vereinbart sein müssen. „Für Spontaneität ist noch nicht die Zeit“, so Hensel, „denn es gilt, Gedränge und lange Wartezeiten zu verhindern.“

    Die Einrichtungen müssten beispielsweise Zelte, Container, Terrassen oder separate Räume herrichten und Hygieneschutzkonzepte umsetzen. Deswegen bitten die Wohlfahrtsverbände alle Angehörigen dringend, sich vor einem geplanten Besuch mit den Einrichtungen in Verbindung zu setzen und die jeweilige Situation vor Ort zu respektieren.

    „Schritte in Richtung Normalität brauchen auch die Mitwirkung der Angehörigen.“ Technische Möglichkeiten, um mit Angehörigen Kontakt zu halten, blieben weiterhin eine gute Ergänzung zu persönlichen Besuchen, so der LAG-Vorsitzende. Hensel: „Und auch nach Muttertag gibt es noch viele weitere Tage und Stunden für einen schönen und stressarmen Besuch.“

  3. Erster Öffnungstag: AG der Freien Wohlfahrtspflege NRW dankt Altenheimen für großes Engagement (PM)

    Erster Öffnungstag: AG der Freien Wohlfahrtspflege NRW dankt Altenheimen für großes Engagement

    Nach Wochen des Besuchsverbots ermöglichten Altenheime in ganz NRW am Muttertag Besuche der Bewohnerinnen und Bewohner. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW zog einen Tag vor dem Internationalen Tag der Pflege (12. Mai) insgesamt eine positive Bilanz des ersten Öffnungstags.

    „Es ist erfreulich, dass schon viele Besuche stattfinden konnten“, so Dr. Frank Johannes Hensel, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft. Vor allem galt es, Gedränge und lange Wartezeiten zu vermeiden. „Das ist den Einrichtungen weitestgehend gelungen“, so Hensel.

    Er bedankte sich bei den Heimleitungen, die „trotz knapper Zeit alles dafür getan haben, dass die Altenheime in kurzer Zeit Voraussetzungen für Besuche geschaffen haben“.

    Hensel weiter: „Der Sonntag war ein Einstieg, vieles musste schnell organisiert werden. So wurden Zelte aufgestellt, Begegnungszonen hergerichtet, Plexiglasscheiben angebracht und Termine vergeben.“ Viele Angehörige hätten sich bereitwillig auf die vielen Regeln eingelassen, so Hensel und damit dazu beigetragen, dass der Einstieg geschafft wurde.

    Es müsse weiter an den Besuchsformaten gearbeitet werden. „Die ersten Wochen der Corona-Krise mit annähernd kompletten Betretungsverboten waren für Bewohnerinnen und Bewohner genauso wie auch für Angehörige und Pflegekräfte keine länger erträgliche Lösung. Was wir jetzt brauchen, ist der Aufbau von guten Erfahrungen und Erkenntnissen auf der Gratwanderung zwischen Distanzwahrung und persönlicher Nähe.“

    Hensel appellierte an Heimbetreiber, Angehörige und Bewohnerinnen und Bewohner, auch in den kommenden Wochen weiter daran zu arbeiten, dass Besuche gelingen können. Es geht um die vernünftige Balance zwischen angemessenen Barrieren und störungsarmen Kontakten.

    „Ich bin mir dessen bewusst, dass diese Art der Besuche etwa vor einer Plexiglasscheibe oder mit Schutzkleidung sehr störend und verwirrend wirkt“, sagte der Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege. „Ein enorm hoher Betreuungsbedarf ist damit verbunden, die Nöte sind gerade bei Menschen mit dementiellen Erkrankungen groß.“

    Der Aufwand sei jedoch richtig, so Hensel – um menschliche Nähe zurück zu gewinnen.

    Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW

  4. ver.di fordert Umdenken: Gesundheit ist keine Ware! Unterschriftensammlung für Corona-Prämie gestartet (PM)

    ver.di fordert Umdenken: Gesundheit ist keine Ware! Unterschriftensammlung für Corona-Prämie gestartet

    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in NRW hat sich in einem offenen Brief an die Landesregierung gewandt und darin eine klare Zusage zu Veränderungen in der Finanzierung und der Personalausstattung im Gesundheits- und Sozialwesen gefordert. Zur Unterstützung der Forderungen hat ver.di am 7. Mai 2020 eine landesweite Unterschriftensammlung gestartet. Aufgrund der drängenden Probleme in den Betrieben rechne man mit einer hohen Beteiligung.

    „In der Corona-Pandemie wird der Gesellschaft verstärkt vor Augen geführt, welch zentrale Rolle ein gut ausgestattetes Gesundheits- und Sozialwesen einnimmt und mit wieviel Engagement und Professionalität die Beschäftigten und die Auszubildenden dort arbeiten. Die Kolleginnen und Kollegen erwarten deshalb zu Recht, dass nun das lange überfällige Umdenken beginnt und die Landesregierung endlich für mehr Personal und gute Rahmenbedingungen sorgt“, erklärte Gabriele Schmidt, Landesbezirksleiterin ver.di NRW. „Eine Prämienzahlung wäre ein wichtiger erster Schritt, um die Bereitschaft zu diesem Umdenken zu dokumentieren und den Beschäftigten zumindest einen kleinen Ausgleich für ihre besonderen Belastungen zukommen zu lassen.“

    In dem Schreiben an die Landesregierung verweist ver.di zudem auf Probleme im Bereich der Sicherstellung des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten in den Pflegeheimen, der Behindertenhilfe, den Rettungsdiensten und Krankenhäusern und dem Sozial- und Erziehungsdienst. Laut dem zuständigen ver.di-Fachbereich gäbe es noch immer viele Rückmeldungen aus Einrichtungen, dass dort weder ausreichend Masken noch sonstige Schutzausrüstung vorhanden seien. Auch der Umgang mit Beschäftigten, die selbst der Risikogruppe angehören, sei sehr unterschiedlich und werde an vielen Stellen nicht den Risiken gerecht, unter denen dort aktuell gearbeitet würde.

    „Hier muss das Land NRW sicherstellen, dass die Rahmenbedingungen für Lockerungen der Pandemiebestimmungen gegeben sind, bevor Patientenzahlen in den Krankenhäusern wieder gesteigert, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen geöffnet oder Besuchsverbote in Seniorenzentren gelockert werden können!“, so Schmidt.

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