Energie und Strom sparen in den eigenen vier Wänden

Mit diesen Tipps der Verbraucherzentrale können die steigenden Preise etwas abgefedert werden

Angesichts der stark gestiegenen Preise für Öl, Gas und Strom gibt die Verbraucherzentrale Tipps, wie sie in den eigenen vier Wänden Energie sparen können. Foto: Verbraucherzentrale NRW

Die Preise für Gas, Öl und Strom sind stark gestiegen, viele Menschen müssen deutlich höhere Abschlagszahlungen leisten und stehen vor hohen Nebenkostenabrechnungen. Auch wenn es teilweise staatliche Hilfen gibt, lohnt es sich nun noch mehr, selbst Energie zu sparen und damit die Kosten zu senken. Das geht einfacher als gedacht. Schon kleine Änderungen im Alltag zeigen Wirkung, sagt Kerstin Ramsauer von der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Dortmund.

So können Sie Ihre Heizkosten dauerhaft senken:

Foto: Verbraucherzentrale NRW

Jedes Grad Raumtemperatur senkt den Verbrauch um etwa sechs Prozent. Im Wohnzimmer sind 20 Grad perfekt, im Schlafzimmer reichen oft auch nur 18 Grad, in weniger genutzten Räumen sogar 16 Grad.

Kühler sollte es jedoch nicht werden, da sonst Schimmel droht. Stufe 1 auf dem Thermostat entspricht etwa einer Temperatur von 12 Grad.

Der Abstand zwischen einer Stufe beträgt dabei etwa 4 Grad, die kleinen Striche dazwischen markieren jeweils ein Grad. Stufe 5 entspricht also bereits etwa 28 Grad.

Richtig lüften und undichte Stellen finden:

Kerstin Ramsauer ist Umweltberaterin in der Dortmunder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW.
Kerstin Ramsauer ist Umweltberaterin der Verbraucherzentrale.

Richtiges Lüften während der Heizperiode spart Energie: Mehrfach täglich stoßlüften tauscht die Raumluft schnell aus. Dauerhaftes Kipplüften kühlt die Wände aus und ist daher nicht ratsam.

Bei undichten Fenstern oder Außentüren sollten Dichtungen erneuert oder Fensterflügel neu justiert werden.

Mängel sind einfach aufzuspüren: Ein Blatt Papier zwischen Fensterrahmen und Fensterflügel einklemmen – lässt es sich bei geschlossenem Fenster nicht herausziehen, ist das Fenster an dieser Stelle dicht. Den Test sollte man an mehreren Stellen des Fensters wiederholen.

Strom sparen beim Kühlen, Waschen und Heizen:

Bei Spül- und Waschmaschinen lohnt es sich, den Eco-Waschgang zu nutzen. Foto: Depositphotos.com

Besonderes Sparpotential bieten die Großgeräte. Im Kühlschrank reichen sieben Grad im oberen Fach meist vollkommen aus. Schon bei sechs Grad steigt der Stromverbrauch um etwa sechs Prozent. Nur wenn häufig schnell verderbliche Lebensmittel aufbewahrt werden, sollte die Kühlschranktemperatur auf zwei Grad gesenkt werden.

Im Gefrierfach sind minus 18 Grad optimal. Zusätzliche Kühlschränke oder Gefriertruhen können eventuell abgeschafft werden. Bei Wasch- und Spülmaschinen lohnt es sich, Eco-Waschgänge zu nutzen. Kurzprogramme sind nicht empfehlenswert, da sie mehr Strom und Wasser verbrauchen.

Haushaltsgeräte, die älter als zehn Jahre sind, verbrauchen deutlich mehr Strom als neue Geräte. Auch eine alte Heizungspumpe kann ein richtiger Stromfresser sein. Der Austausch gegen eine neue, hocheffiziente Pumpe spart etwa 90 Prozent Strom.

Strom sparen bei Computer, Handy und Co:

Durchschnittlich entfällt fast ein Drittel des Stromverbrauchs in einem Haushalt  auf Kommunikations- und Unterhaltungsmedien. Foto: Stephan Siedler / depositphotos.com

Besonders viel Strom fällt an für Kommunikation und Unterhaltung – durchschnittlich fast ein Drittel des Stromverbrauchs in einem Haushalt. Dazu gehören Fernseher, Computer, Handys oder Spielekonsolen.

Große Fernseher verbrauchen auch in der bestmöglichen Energieeffizienzklasse mehr Strom als kleinere Geräte.

Bei Videokonferenzen, Musik- oder Video-Streaming empfiehlt es sich, das Tablet oder den Laptop zu nutzen, eine geringere Auflösung zu wählen, das WLAN statt das Mobilfunknetz zu nutzen und Lieder oder Filme herunterzuladen.

Stromverbrauch selbst messen:

Wie viel Strom die Geräte im Haushalt verbrauchen, lässt sich ganz einfach mit einem Strommessgerät herausfinden. Dieses kann kostenlos in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW ausgeliehen werden.

Weiterführende Infos und Links:

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Reaktionen

  1. Lebenshaltungskosten explodieren: Regelsatz ist verfassungswidrig! (PM)

    Strom, Benzin oder Lebensmittel – die Lebenshaltungskosten steigen seit Jahren. Durch den Krieg in der Ukraine und Corona-bedingte Mehrausgaben hat sich die Lage immens verschärft. Schwierig für viele Menschen, existenzbedrohend für Hartz-IV-Empfänger*innen. Denn die Anpassung des Regelsatzes reicht vorne und hinten nicht, wie der heute von der Freien Wohlfahrtspflege NRW und dem Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen vorgelegte Arbeitslosenreport zeigt. Während der Verbraucherpreisindex von Dezember 2020 bis Dezember 2021 um 5,2 Prozent gestiegen ist, wurde der Regelsatz für das Jahr 2022 um lediglich 0,7 Prozent erhöht.

    „Es bedarf keiner großen Rechenkünste, um zu sehen, dass das nicht reichen kann. Die Grundsicherung muss das Existenzminimum sicherstellen. Wenn solch enorme Preis­steigerungen nicht berücksichtigt werden, ist der Regelsatz verfassungswidrig! Hier muss der Gesetzgeber dringend ran,“ fordert Christian Woltering, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Bereits 2014 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Regelbedarfe an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungs­rechtlich gefordert ist. „Seitdem ist die Schere immer weiter auseinandergegangen. Schon im Januar war mehr als offensichtlich, dass mit lächerlichen 3 Euro mehr pro Monat die steigenden Lebenshaltungskosten nicht aufgefangen werden können. Und nun gehen durch den Krieg in der Ukraine noch die Energiekosten durch die Decke“, so Woltering.

    Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preis­steigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten, heißt es im Verfassungsgerichtsurteil. Die Wohlfahrtsverbände in NRW fordern eine Erhöhung, die zum Verbraucherpreisindex passt und so der Lebensrealität entspricht. Nach ihren Berechnungen müsste ein bedarfsgerechter Regelsatz für einen allein­stehenden Menschen deutlich über 600 Euro pro Monat liegen. Aktuell beträgt er jedoch nur 449 Euro. Nach Berechnungen der Bundesbank ist für das Jahr 2022 mit einem weiteren Anstieg des Verbraucherpreisindexes zu rechnen. „Steigende Preise, aber nicht mehr Geld zum Leben – das funktioniert so nicht. Wir brauchen eine Anpassung der Regelsätze und Soforthilfe­maß­nahmen. Mit 100 Euro mehr im Monat wäre zumindest eine kurzfristige Unterstützung gegeben.“

    In NRW beziehen 10,5 Prozent aller Menschen SGB II-Leistungen. Der Arbeitslosenreport zeigt: Besonders kritisch sieht es bei Alleinerziehenden mit zwei oder mehr Kindern aus. Hier liegt die Quote bei 56 Prozent. „Die Erkenntnisse sind nicht neu und gerade deswegen ist es so erschreckend, dass sich seit Jahren nichts an der Situation ändert“, so Woltering. Gleiches gelte für Kinder im SGB II-Bezug. Alleine in NRW sind das über eine halbe Million, jedes 5. Kind in NRW ist arm. „Das können wir nicht länger hinnehmen. Wir benötigen sofort den Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder und die Kindergrundsicherung muss endlich umgesetzt werden.“

    Der Arbeitslosenreport NRW: Regionale Zahlen online verfügbar

    Der Arbeitslosenreport NRW ist ein Kooperationsprojekt der Freien Wohlfahrtspflege NRW mit dem Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Er erscheint mehrmals jährlich. Basis sind Daten der offiziellen Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Hinzu kommen Kennzahlen zu Unterbeschäftigung, Langzeitarbeitslosigkeit und zur Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften, um längerfristige Entwicklungen sichtbar zu machen. Der Arbeitslosenreport NRW sowie Datenblätter mit regionalen Zahlen können im Internet heruntergeladen werden.

    http://www.arbeitslosenreport-nrw.de

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