„Justiz und NS-Zeit“ – Wanderausstellung über Rolle deutscher Gerichte bei nationalsozialistischen Verbrechen in Dortmund

Sprachen „Recht“, das blutiges Unrecht war: die deutsche Justiz in Diensten des NS-Regimes. Fotos/Repros: Claus Stille

Der Leitende Oberstaatsanwalt Volker Schmerfeld-Tophof der Staatsanwaltschaft Dortmund hieß anlässlich der Eröffnung der Ausstellung „Justiz und NS-Zeit“ VertreterInnen der Justiz, Bürgermeister Manfred Sauer, der Bezirksregierung Arnsberg, der Polizei, der Bundeswehr und der Religionsgemeinschaften herzlich willkommen. Sinn und Zweck dieser Ausstellung sei, so Schmerfeld-Tophof, „die Erinnerung wachzurufen“. Junge Leute mögen sich sagen, das sei doch Geschichte und habe mit ihnen nichts zu tun.

Bereits 30 Schulklassen haben ihr Interesse an einem Besuch der Ausstellung angemeldet

Dortmunds Leitender Oberstaatsanwalt: Volker Schmerfeld-Tophof

Gerade aber in Zeiten, da „der Antisemitismus in Jahrhunderte gepflegter Manier“ wieder auflebe und in denen in Europa und angrenzenden Staaten rechtspopulistische Bewegungen und autokratisch geführte Regierungen die Unabhängigkeit der Justiz nicht nur infrage stellen, sondern teilweise bereits beseitigt haben, müsse besonderes Augenmerk – mit einem Blick zurück in die Geschichte – auf diese bedenkliche Entwicklung gelegt werden.

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NRW-Justizminister Peter Biesenbach stellte in seinem Grußwort die sachgerechte Aufarbeitung des Themas „Justiz und Nationalsozialismus“ besonders heraus. Er befand ein mahnendes Gedenken als unerlässlich. Der Minister wünschte der Ausstellung viele Besucher.

Bereits 30 Schulklassen haben ihr Interesse an der Ausstellung angemeldet. Oberstaatsanwalt Andreas Brendels auf der Eröffnungsveranstaltung geäußerter Appell: Alle sind aufgerufen, zu verhindern, dass so etwas – wie das von den Nazis angerichtete Leid – noch einmal möglich wird. Er forderte eine lebhafte Erinnerungskultur.

Justizminister Biesenbach: Nach Machtübernahme festigt NS-Regime schnell seinen Einfluss in Dortmund

Der Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Peter Biesenbach, MdL, erinnerte in seinem Grußwort daran, dass nicht nur schon am 8. März 1933 vor mehreren begeisterten Menschen die Hakenkreuzflagge am Dortmund Rathaus gehisst worden, sondern auch erstmals am Dortmunder Landgericht zu sehen gewesen war.

So sei der Zuspruch der Dortmunder Justiz zum NS-Staat auch nach außen deutlich geworden.

Kurze Zeit später, am 20. April 1933, habe die Stadt Dortmund Adolf Hitler das Ehrenbürgerrecht als Geburtstagsgeschenk verliehen. Im selben Jahr sei auf dem großen Hansaplatz eine öffentliche Bücherverbrennung inszeniert worden, „der besonders Werke aus der hiesigen Stadt- und Landesbibliothek zum Opfer fielen“.

Biesenbach weiter: „Diese Geschehnisse sind ein unverkennbarer Beleg dafür, dass das NS-Regime selbst im damals traditionell rot geprägten Dortmund wenige Wochen nach dem Regierungsantritt Hitlers seinen Einfluss gefestigt hatte.“

2.200 jüdische Dortmunder BürgerInnen ermordet – 3.500 Zwangssterilisierungen über Erbgesundheitsgericht

Peter Biesenbach, Minister der Justiz des Landes NRW

Einer der traurigsten Höhepunkte des Wirkens der Nationalsozialisten in Dortmund sei die Deportierung von mehreren tausend Dortmunder Bürgerinnen und Bürgern, vor allem jüdischen Glaubens, gewesen, von denen mindestens 2.200 in den Ghettos und den Konzentrationslagern umkamen.

Ein Blick auf die Justiz in Dortmund in Zeiten des Nationalsozialismus offenbare nach wie vor Erschreckendes. Eine berüchtigte Anordnung des kommissarischen Justizministers Preußen, Hanns Kerrl, wurde auch bald in Dortmund umgesetzt. Demnach hatten jüdische Richter, Staatsanwälte und Beamte ihre Beurlaubung zu beantragen. Wer dem nicht Folge leistete – das betraf auch Rechtsanwälte –, sollte fortan keinen Zugang mehr zu den Gerichten erhalten.

Eine menschenverachtende Justiz habe ihren Lauf auch in Dortmund genommen. Beispielsweise seien durch ein eingerichtetes Erbgesundheitsgericht im Zeitraum von 1934 bis 1945 circa 3.500 Menschen von der Anordnung der Unfruchtbarmachung betroffen worden. Die Sterilisationen aufgrund von „angeborenem Schwachsinn“ seien in den Städtischen Krankenanstalten Dortmunds vorgenommen worden.

Sachgerechte Aufarbeitung und mahnendes Gedenken seien unerlässlich, befand Peter Biesenbach

Auch in Dortmund sei ein Sondergericht eingerichtet worden. Es habe in der Zeit von 1933 bis 1945 allein 181 Todesurteile gefällt. Das erste politisch motivierte Todesurteil sei bereits im Dezember 1933 verfügt worden. „Der Vorsitzende Richter Ernst Eckardt war der blutigste der Dortmunder Richter“, so Justizminister Biesenbach: „Er war an mindestens 61 Todesurteilen beteiligt.“

In der Dortmunder Haftanstalt „Lübecker Hof“, auch daran erinnerte Biesenbach, sei sogar im Jahre 1943 eine eigene Richtstätte installiert worden. Mehr als 300 Menschen seien dort hingerichtet worden.

„Gerade mit Blick auf die schrecklichen Entwicklungen in den Justizeinrichtungen in Dortmund während der NS-Zeit“ merkte Minister Biesenbach an, „erscheinen mir eine sachgerechte Aufarbeitung des Themas „Justiz und Nationalsozialismus“ sowie ein mahnendes Gedenken als unerlässlich.“

Diesem Ziel diene die am Montag eröffnete Ausstellung. Als bedenklich bezeichnete Biesenbach die schauerliche Tatsache, dass damals neunzig Prozent der deutschen Juristen hinter dem NS-Staat gestanden hätten. Er wünsche sich heutzutage nicht nur von den jungen Juristen, sondern von allen, dass die Verfassung geschützt werde. In der Lage seien sie dazu. So etwas wie zur NS-Zeit sei heute nicht möglich, meinte der Minister.

Rechtsdezernent Norbert Dahmen: Dortmund keine Stadt des Extremismus, sondern des Widerstands dagegen

Rechtsdezernent der Stadt Dortmund: Norbert Dahmen

In Vertretung des verhinderten Oberbürgermeisters der Stadt Dortmund, Ullrich Sierau, richtete der Rechtsdezernent der Stadt, Norbert Dahmen, das Wort an die Gäste. Er machte klar, dass die Stadt Dortmund Wert darauf lege, „weltoffen und vielfältig“ zu sein. Abermals sei das durch das kürzlich ausgerichtete Stadtfest „DortBunt“ aus der Mitte der Zivilgesellschaft heraus unter Beweis gestellt worden.

Dahmen sprach die Probleme „unserer Stadt mit Rechtsextremen“ offen an, unterstrich jedoch: „Dortmund ist keine Stadt des Extremismus“. Dortmund sei eine Stadt des Widerstands gegen Extremismus. Erst kürzlich am 25. Mai hätte über tausend DortmunderInnen gezeigt, „dass rechtsextremistisches Gedankengut in unserer Stadt keinen Platz hat“.

Dahmen war neben anderen daran beteiligt, dass antisemitische Wahlplakate hätten abgehängt werden müssen. Ein Aktionsplan gegen Rechts sei in der Stadt Dortmund entstanden. Alle demokratischen Kräfte der Stadt hätten sich dafür ausgesprochen. Dahmen: „Stadtgesellschaft, Politik und Stadtverwaltung, Polizei und Justiz gehen bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus geschlossen vor.“

Oberstaatsanwalt Andreas Brendel: anfängliche Schlussstrichmentalität in der Bundesrepublik

Oberstaatsanwalt Andreas Brendel, Leiter der Zentralstelle Dortmund im Land NRW

Oberstaatsanwalt Andreas Brendel, Leiter der Zentralstelle Dortmund im Land NRW für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen, merkte in seinem Grußwort an, dass die Nachkriegsjustiz der BRD sicherlich bei der Aufarbeitung der angesprochenen Verbrechen des NS-Regimes vieles falsch gemacht, beziehungsweise vieles vernachlässigt hätte.

Nach den Nürnberger Prozessen und der Strafverfolgung im Ausland (z.B. in der Sowjetunion und Polen) habe man es hierzulande nur noch mit wenigen Restverfahren zu tun gehabt. Brendel: „Zwischenzeitlich waren die mit Persilscheinen ausgestatteten Bundesbürger nicht nur vom Wirtschaftswunder erfasst, sondern auch von einer Schlussstrichmentalität.“ Im Jahre 1956 durch den sogenannten Ulmer Einsatzgruppen-Prozess habe diese einen Dämpfer erhalten.

Im Sommer 1958 seien zehn Angeklagte wegen deren Beteiligung an der Tötung von mehreren tausend Juden durch das Schwurgericht des Landgerichts Ulm zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Dadurch sei bekannt geworden, welch schwerwiegende Verbrechen auch bei in Deutschland lebenden Tätern nicht verfolgt worden sind. Daraufhin habe man Herbst 1958 die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltung in Ludwigsburg zur Aufklärung von NS-Verbrechen eingerichtet.

1.482 Verfahren bei Dortmunder Zentralstelle zur Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen

Seit Beginn der 60er Jahre führt die Zentrale Stelle umfangreiche Vorverfahren durch und gibt die Verfahren sodann an die zuständigen Staatsanwaltschaften ab. Um diese Verfahren sachgerecht fortführen zu können, wurden in Nordrhein-Westfalen im Herbst 1961 Zentralstellen bei den Staatsanwaltschaften in Dortmund und Köln eingerichtet.

Die Zentralstelle in Köln war für Taten innerhalb von Konzentrationslagern zuständig, die Zentralstelle in Dortmund für die Verfolgung von sonstigen nationalsozialistischen Gewaltverbrechen.

Sie hatte und habe, referierte Oberstaatsanwalt Brendel, auch heute noch die Aufgabe, alle erreichbaren Erkenntnisse von außerhalb und innerhalb von Deutschland begangener Verbrechen sammeln, zu sichten und an die zuständigen Staatsanwaltschaften weiterzuleiten. Brendel berichtete: Bis heute habe allein die Zentralstelle in Dortmund 1.482 Ermittlungsverfahren bearbeitet.

Wanderausstellung erstmals im September 2016 auf dem 71. Deutschen Juristentag in Essen

Stephan Wilms leitet die Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus.“

Der Leiter der Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ NRW, Stephan Wilms, hielt einen Vortrag über deren seit 30 Jahren währende Arbeit. Er nahm die Anwesenden mit auf ein kleine virtuelle Führung durch die Wanderausstellung, welche erstmals im September 2016 auf dem 71. Deutschen Juristentag in Essen gezeigt wurde.

Die Exposition besteht nun aus 6 Elementen mit 12 Tafeln. Diejenigen Besucherinnen und Besucher, die sich vertieft mit dem Thema „Justiz und Nationalsozialismus“ beschäftigen möchten, können sich mithilfe der Dokumentenhefte, die der jeweiligen Tafel beiliegen, eingehend informieren.

Ergänzt wird dieses Angebot durch eine Vitrine, in der unter anderem das typische Handwerkszeug der Juristen ausgestellt ist. An einer Bildschirmstation werden kurze Filmaufnahmen gezeigt.

Stephan Wilms: Karrieren von Juristen aus der NS-Zeit setzten sich in Bundesrepublik fort

Die Verfolgung und Ahndung der Taten des NS-Regimes, referierte Wilms, sei in der jungen Bundesrepublik oftmals unzureichend gewesen. Richter und Staatsanwälte, die schon während der NS-Zeit in der Justiz Dienst taten, hätten ihre Karrieren im neuen Rechtsstaat zumeist unbehelligt fortsetzen können. Nach dem Ende der NS-Diktatur sei es zunächst nahezu unmöglich gewesen, das Geschehene offen und vorurteilsfrei aufzuarbeiten. Spätestens Mitte der 1980er Jahre habe hier ein breites Umdenken eingesetzt.

Die Wanderausstellung lädt dazu ein, sich mit der Rolle der Justiz im Nationalsozialismus zu beschäftigen. Sie bleibt aber nicht bei der Zeit des Nationalsozialismus stehen, sondern stellt auch gerade mit Blick auf die Justiz die Aufarbeitung des NS-Unrechts nach dem Kriegsende und seit der Gründung der Bundesrepublik bis in die heutige Zeit dar.

Die in der Ausstellung aufgegriffenen Themen reichen insbesondere von der Machtergreifung der Nationalsozialisten über die personellen Kontinuitäten in der bundesdeutschen Nachkriegsjustiz und die Bemühungen um Wiedergutmachung (die es freilich ohnehin nicht geben könne, wie Stephan Wilms betonte) bis zu der in die heutige Zeit hineinreichenden strafrechtlichen Ahndung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen.

Die musikalische Begleitung der Veranstaltung hatte Marko Braun übernommen. Ausgewählt und interpretiert worden waren von ihm drei Musikstücke, welche drei Zeitbereiche kennzeichnen sollten: Machtergreifung und Widerstand, Zeit des Vergessens und des Wirtschaftswunders sowie Zeit der Aufarbeitung

Weitere Informationen:

  • Öffnungszeiten der Wanderausstellung der Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ Nordrhein-Westfalen: Mo. – Do. 10.00 – 15.00 Uhr; Fr. 10.00 – 14.00 Uhr
  • Eingangsbereich des Amtsgerichts und der Staatsanwaltschaft; Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund
  • Der Eintritt zur Eröffnung der Wanderausstellung und zu den Führungen ist frei

 

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