
Was sich rund um den Hauptbahnhof bewährt hat, weitet die Stadt Dortmund nun auf die gesamte westliche Innenstadt aus: Ab Donnerstag, 1. Oktober 2026, dürfen Nutzende Leih-E-Scooter dort nur noch auf markierten Abstellflächen ausleihen und zurückgeben. Im Bahnhofsumfeld gilt diese Regel bereits seit dem 1. Juli 2026. Zur westlichen Innenstadt gehört auch die Dortmunder City.
86 Parkzonen liegen meist höchstens 300 Meter auseinander

Ab dem Stichtag gilt im gesamten Stadtbezirk Innenstadt-West eine Abstellverbotszone für E-Scooter. Ausgenommen ist nur der Stadtteil Dorstfeld. Außerhalb der markierten Flächen lassen sich geliehene Roller dann nicht mehr abgeben.
Die Anbieter passen ihre Systeme in den kommenden Tagen an: Die Apps verweigern die Rückgabe in der Verbotszone automatisch, sodass sich die Leihfahrt dort nicht beenden lässt.
In der westlichen Innenstadt stehen 86 markierte Parkzonen zur Verfügung, auf denen die Scooter geordnet abgestellt werden sollen. Die Flächen liegen meist höchstens 300 Meter voneinander entfernt.
Viele befinden sich in der Nähe wichtiger Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). So können Nutzende auch weiterhin bequem die „letzte Meile“ zwischen Wohnung und Bus oder Bahn zurücklegen.
Rat hat eine Obergrenze von 300 Scootern pro Betreiberfirma und Stadtbezirk beschlossen

Mit Parkzonen und Abstellverbotszonen setzt die Stadtverwaltung das Mobilitätskonzept für E-Scooter um, das der Rat beschlossen hat.
Es begrenzt die Zahl auf 300 Scooter pro Betreiberfirma in den Innenstadtbezirken und schreibt einen Betrieb über feste Abstellflächen vor. Die Umsetzung startete im Bahnhofsumfeld, dem Bereich mit dem größten Konfliktpotenzial.
Laut Stadt gewinnt die Umgebung dadurch deutlich an Aufenthaltsqualität und Sicherheit. Zudem finden Nutzende leichter ein Fahrzeug: Die Scooter stehen gut sichtbar an den drei Abstellflächen in Bahnhofsnähe, die Suche per App entfällt.
Stadtweite Verbote gelten schon für Fußgängerzonen, Parks und Radwege
Stadtweit gelten bereits Abstellverbote für E-Scooter, insbesondere für Leihgeräte: rund um den Hauptbahnhof und am Phoenix-See, in Fußgängerzonen, auf Feuerwehr- und Rettungsflächen, in Wartebereichen des ÖPNV, in Grünanlagen und Wäldern sowie auf Radwegen und Zufahrten. Auf Gehwegen dürfen die Roller nur stehen, wenn mindestens zwei Meter frei bleiben.
Die Verbote sind als Auflagen in der Sondernutzungserlaubnis der Betreiberfirmen festgeschrieben. Trotzdem stellen Nutzende die Scooter immer wieder regelwidrig und behindernd im öffentlichen Raum ab. Die festen Abstellflächen sollen das künftig verhindern.
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