Neue Regeln für Leih-Scooter: Rund um den Hauptbahnhof wird das Parken neu geordnet

Mehr Ordnung im Bahnhofsumfeld und auf Gehwegen in Dortmund

Das Bild zeigt Scooter auf einem Bürgersteig
Zu einer regelrechten Plage haben sich die falsch abgestellte E-Scooter entwickelt. Foto: Alex Völkel für Nordstadtblogger.de

Wer mit einem Leih-Scooter zum Dortmunder Hauptbahnhof fährt, muss sich auf neue Regeln einstellen. Ab Mittwoch, 1. Juli, dürfen die Fahrzeuge im südlichen Bahnhofsumfeld nur noch auf ausgewiesenen Stellflächen abgestellt werden. Gleichzeitig richtet die Stadt dort eine Abstellverbotszone ein. Die Anbieter passen ihre Apps entsprechend an – innerhalb der Verbotszone kann die Leihe künftig nicht mehr beendet und das Fahrzeug abgestellt werden.

Die Stadt reagiert auf Probleme des bisherigen „Free-Floating“-Prinzips

Die drei Stellflächen befinden sich am Deutschen Fußballmuseum, an der Katharinentreppe sowie am Zugang zur Stadtbahnanlage Hauptbahnhof am Ausgang Burgtor. Mit den neuen Regelungen setzt die Stadt das vom Rat beschlossene Mobilitätskonzept für E-Scooter schrittweise um.

Das Schild kennzeichnet Parkplätze für E-Scooter
Die Stadt markiert und beschildert derzeit rund 100 Stellplätze in der westlichen Innenstadt. Foto: Alex Völkel für Nordstadtblogger.de

Bislang arbeiten alle Verleihanbieter nach dem sogenannten „Free-Floating“-Prinzip. Die Fahrzeuge können innerhalb eines festgelegten Gebiets nahezu beliebig abgestellt und wieder ausgeliehen werden.

Genau das hat in den vergangenen Jahren jedoch immer wieder für Probleme gesorgt. Falsch abgestellte Leih-Scooter blockieren Geh- und Radwege, versperren Zugänge und stellen vor allem für mobilitätseingeschränkte Menschen, Eltern mit Kinderwagen oder sehbehinderte Personen ein Hindernis dar.

Drei Stellflächen im Süden – nördlich des Hauptbahnhofs gelten ebenfalls Einschränkungen

Kartenansicht
In der rot markierten Abstellverbotszone ist das Abstellen von Leih-Scootern ab sofort verboten – mit Ausnahmen der blau markierten Parkfläche. Rosa markiert sind Flächen, in denen ohnehin schon Abstellverbote gelten. Karte: Stadt Dortmund

Das Bahnhofsumfeld gilt dabei als einer der Bereiche mit dem größten Konfliktpotenzial.

Die Abstellverbotszone erstreckt sich von der Brinkhoffstraße bis zum Burgtor sowie von der Paul-Winzen-Straße bis zur Schmiedingstraße mit dem Max-von-der-Grün-Platz, dem Platz von Amiens, der Museumsgasse und dem Gnadenort.

Auch nördlich des Hauptbahnhofs gilt inzwischen eine Abstellverbotszone. Feste Stellflächen sind dort zwar noch nicht markiert, aber bereits vorgesehen. Direkt gegenüber dem Bahnhofseingang und auf dem Platz von Xi’an vor dem Cinestar können Leih-Scooter weiterhin abgestellt werden.

Nach dem Bahnhof folgen weitere Bereiche der Innenstadt – Diese Regeln gelten schon heute

Die Stadt markiert und beschildert derzeit rund 100 Stellplätze in der westlichen Innenstadt. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, dürfen Leih-Scooter auch dort nur noch auf den ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. Anschließend sollen die östliche und die nördliche Innenstadt folgen.

Eingezeichnete Parkplätze für E-Scooter
Die Stadt markiert und beschildert derzeit rund 100 Stellplätze in der westlichen Innenstadt. Foto: Alex Völkel für Nordstadtblogger.de

Unabhängig von den neuen Stellflächen ist das Abstellen von Leih-Scootern bereits in Fußgängerzonen, auf Feuerwehr- und Rettungsflächen, in Wartebereichen des öffentlichen Personennahverkehrs, in Grünanlagen und Wäldern sowie auf Radwegen und Zufahrten verboten.

Auf Gehwegen müssen grundsätzlich mindestens zwei Meter freie Restbreite bleiben. Nach Angaben der Stadt sollen die neuen Stellflächen dafür sorgen, dass Leih-Scooter künftig geordnet abgestellt werden und Behinderungen im öffentlichen Raum deutlich seltener auftreten.

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