Bundespolizei informiert über Kontrollen vom 16. bis 21. November

In den Hauptbahnhöfen Bochum und Dortmund gibt es erneut Waffenverbotszonen

Mit Aushängen macht die Bundespolizei auf die Waffenverbotszonen aufmerksam. Foto: Bundespolizeidirektion St. Augustin

Die Bundespolizei wird in der kommenden Woche (16. bis 21. November) in den Hauptbahnhöfen Bochum und Dortmund eine Waffenverbotszone einrichten. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.

Immer wieder kommt es in Bahnhöfen zu Gewaltdelikten

Trotz der Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verzeichnete die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen in den genannten Hauptbahnhöfen.

Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. einen Revolver sicher. Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen.

Die Hauptbahnhöfe Dortmund und Bochum werden täglich von mehreren tausend Reisenden genutzt und gelten als wichtige Fernverkehrssystemhalte in Deutschland. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.

Es droht ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro

Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum der angekündigten Waffenverbotszonen konsequent reagieren und Nutzer/innen der zuvor genannten Hauptbahnhöfe verstärkt kontrollieren.

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen. Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 16. November (ab 18 Uhr) November bis 21. November 2022, täglich von 15 bis 6 Uhr.

Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe der  Hauptbahnhöfe Bochum und Dortmund, inklusive Gleisanlagen.  Ausgenommen sind die U-Bahn-/ Stadtbahn-Bereiche. Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten. Bei Personen die gegen das Waffenverbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden.

Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot gibt es hier als PDF zum Download: Waffenverbotszone_Dortmund_Bochum

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Reaktionen

  1. Fünf Minuten, Zwei Waffen – Bundespolizei findet mehrere Waffen zu Beginn der Waffenverbotszone (PM)

    Gestern Nachmittag (16. November) begann die, bis zum 21. November geltende, Waffenverbotszone in den Hauptbahnhöfen Dortmund und Bochum. Bereits nach kurzer Zeit wurden die Einsatzkräfte fündig. Zwei Feststellungen, die die Wichtigkeit der Maßnahmen darstellen:

    Gegen 19:45 Uhr hielten Bundespolizisten im Dortmunder Hauptbahnhof einen 16-Jährigen an. Der Dortmunder machte auf die Beamten einen benommenen Eindruck, weshalb die Einsatzkräfte ihn anhielten. Bei einer Befragung stellte sich heraus, dass der irakische Staatsbürger nicht nur Marihuana mit sich führte, sondern auch ein gefährliches Jagdmesser mit einer Klingenlänge von fast 30 cm bei sich trug. Die Gegenstände wurden sichergestellt und der Jugendliche zur Wache gebracht, wo die Erziehungsberechtigte informiert wurde.

    Nur fünf Minuten später hielten Einsatzkräfte einen 15-Jährigen an. Auch dieser reagierte nervös auf die Präsenz der Beamten. Wenig später stellten diese den mutmaßlichen Grund für die Nervosität fest. Der Dortmunder führte neben den verschiedensten Drogen, wie Haschisch und Marihuana, auch eine täuschend echt aussehende Schusswaffe mit sich. Bei genauerer Betrachtung handelte es sich bei der Pistole um eine Softairwaffe. Mit dieser können mittels Luftdruck kleine Plastikkugeln verschossen werden. Den Unterschied zu einer echten Waffe erkennt man allerdings erst bei näherer Begutachtung. Auch diese Gegenstände wurden sichergestellt.

    Gegen beide Jugendliche leiteten die Bundespolizisten Ermittlungsverfahren wegen der Verstöße gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz ein.

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