Betriebsratswahlen in Dortmund vom 1. März bis zum 31. Mai 2022

Gewerkschaft NGG appelliert zur Teilnahme für mehr Mitbestimmung am Arbeitsplatz

„Best-Practice in puncto Demokratie“: Die Gewerkschaft NGG ruft dazu auf, bei den laufenden Betriebsratswahlen mitzumachen. Foto: Alireza Khalili für die NGG

Vom Lohn über den Urlaub bis zur Arbeitszeit: Wer die Entscheidung darüber, wie der eigene Arbeitsplatz aussieht, nicht allein dem Chef überlassen will, der sollte jetzt bei der Betriebsratswahl mitmachen. Dazu ruft die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Beschäftigte in Dortmund auf.

Aktuell 204 Interessenvertreter aus Lebensmittel- und Gastgewerbe in der Region

Torsten Gebehart ist Geschäftsführer der NGG-Region Dortmund.
Torsten Gebehart ist Geschäftsführer der NGG-Region Dortmund. Foto: Klaus Hartmann für Nordstadtblogger.de

„Betriebsräte sind gerade in Pandemiezeiten wichtiger denn je. Die Interessenvertreter kümmern sich darum, dass Betriebe und Beschäftigte besser durch die Krise kommen – zum Beispiel indem sie Jobs sichern, ein höheres Kurzarbeitergeld durchsetzen oder den Infektionsschutz im Beruf organisieren“, sagt NGG-Geschäftsführer Torsten Gebehart.

Allein in der NGG-Region Dortmund kümmern sich aktuell 204 Betriebsräte um die Belange von Arbeitnehmern aus der Ernährungsindustrie, dem Gastgewerbe und dem Lebensmittelhandwerk. Die Palette reicht von kleineren Firmen wie dem Dorint Hotel Dortmund „An den Westfalenhallen“ mit fünf Betriebsratsmitgliedern bis zu großen Unternehmen wie Bäckermeister Grobe mit elf Arbeitnehmervertretern.

Die Betriebsratswahlen laufen vom 1. März bis zum 31. Mai. Bereits in Firmen ab fünf Beschäftigten kann eine Arbeitnehmervertretung gewählt werden. Die Wahlen finden alle vier Jahre statt und sind neben der Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahl eine der größten Abstimmungen überhaupt.

Betriebsratswahlen als „Best-Practice-Beispiel in puncto Demokratie“

Gewerkschafter Gebehart spricht von einem „Best-Practice-Beispiel in puncto Demokratie“. In kaum einem anderen Bereich könnten die Beschäftigten ihre eigenen Interessen stärker beeinflussen als am Arbeitsplatz.

12.100 Beschäftigte im Lebensmittel- und Gastgewerbe sind zu Betriebsratswahlen aufgerufen.
Bereits in Firmen ab fünf Beschäftigten kann eine Arbeitnehmervertretung gewählt werden. Archivfoto: NGG Dortmund

„Ob in der Backstube, in der Hotelküche oder in der Süßwarenfabrik – niemand sollte sich um sein gutes Recht bringen lassen und jetzt seine Stimme abgeben“, so Gebehart. Wo es noch keine Arbeitnehmervertretung gebe, könne übrigens jederzeit ein Betriebsrat gegründet und außerhalb der jetzt laufenden Abstimmungsphase gewählt werden. Hierbei stehe die NGG vor Ort mit Rat und Tat zur Seite.

Die Gewerkschaft verweist auf wichtige Vorteile der Mitbestimmung. Nach einer repräsentativen Studie der Hans-Böckler-Stiftung liegen die Löhne in Firmen, die einen Betriebsrat haben, um durchschnittlich 8,4 Prozent höher.

Beim Kurzarbeitergeld erhielten demnach zuletzt zwei Drittel aller Beschäftigten, die auf eine Arbeitnehmervertretung bauen können, eine Aufstockung (ohne Betriebsrat: 25,6 Prozent). Auch bei der betrieblichen Weiterbildung, der Frauenförderung und der Nachwuchsgewinnung schneiden mitbestimmte Unternehmen deutlich besser ab. Zugleich profitieren die Arbeitgeber: Laut Böckler-Stiftung sind Firmen mit Betriebsrat um 12,8 Prozent produktiver als solche ohne – und schreiben 14 Prozent höhere Gewinne.

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