Gefährlicher Drogenhandel im Darknet: Spannender Cyber-Crime-Fall wurde vorm Landgericht Dortmund eröffnet

Die Angeklagten sollen außerdem gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben. Fotos: S. Fijneman
Die Angeklagten sollen außerdem gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben. Fotos: S. Fijneman

Das Darknet ist für die meisten Menschen nur eine schwer zugängliche, von Mythen umwobene Parallelwelt des Internets. Doch es ist durchaus real und wird von zwielichtigen, anonymisierten Gestalten für dubiose Geschäfte genutzt, auch im Ruhrgebiet. Das beweist ein gestern (Mittwoch, 15. August 2018) eröffneter Prozess vor dem Landgericht Dortmund. Zwei Hauptangeklagte und ein dritter Mittäter sollen über den Zeitraum von circa einem Jahr verbotene Chemikalien bzw. Betäubungsmittel erworben und später gewinnorientiert weiterverkauft haben. Der Verkauf ist in über 700 Fällen dokumentiert.

Die Brüder S. genossen eine gute Reputation in den Foren des Darknets

Die Brüder Christof Heinrich (stehend) und Adam S.
Die Brüder Christof Heinrich (stehend) und Adam S.

Adam (54) und Christof Heinrich S. (45) sind gebürtige Polen mit deutscher Staatsbürgerschaft und leben in Hamm. Zusammen sind die Brüder wegen der Einfuhr und des Weiterverkaufs von synthetischen Drogen oder deren Basen wie Carfentanyl oder Kaliumzyanid (Zyankali) in über 700 Fällen angeklagt. 

Unter dem Nickname „Pistani 11990“ soll Christof Heinrich S. die Stoffe mit Hilfe des TOR-Browsers im Darknet aus Hong Kong und Shanghai bezogen haben. Diese wurden dann an seine eigene Adresse oder die seines Bruders Adam S. in Hamm unter Nutzung des Pseudonyms „Sabine Weber“ versendet.

Anschließend boten die beiden ihre Waren als „GermanTeam“ auf ihrer eigenen Darknet Seite international zum Weiterverkauf an. Aufgrund der hohen Qualität ihrer Waren, sollen „Pistani11990“ und „GermanTeam“ schon bald eine gute Reputation im Darknet genossen haben. Während Christof Heinrich S. die Waren beschaffte, war Adam S. für das Portionieren und den Versand zuständig. 

Täter nahmen den eventuellen Tod der KonsumentInnen billigend in Kauf

Richter Sembowski, Vorsitzender Richter Röcken und Richterin Dr. Senuysal mit den Schöffen.
Richter Sembowski, Vorsitzender Richter Röcken und Richterin Dr. Senuysal mit den Schöffen.

Insgesamt sollen sie im Laufe eines Jahres durch ihre Geschäfte eine Summe von rund 58.000 Euro eingenommen haben. Doch es kam zu unerwarteten Problemen. In Münster verstarb ein schwer Drogenabhängiger an einer Intoxikation. Am nächsten Tag fand der Vater in der Wohnung eines der vom „GermanTeam“ zugestellten Pakete und übergab es der Polizei.

Doch es kam noch schlimmer. In Norwegen kam ein gerade mal 15-jähriger Darknet-User aufgrund einer Carfentanylvergiftung ums Leben. Seine Mutter entdeckte wiederum das vom „GermanTeam“ versandte Paket mit den Chemikalien. Carfentanyl wird normalerweise als Betäubungsmittel für große Wildtiere wie Löwen oder Elche eingesetzt und ist für den Menschen lebensgefährlich.

Dies nahmen die beiden Brüder billigend in Kauf. Ihnen fehlte das nötige fachliche Know-how, um wirklich zu wissen, mit was sie da handelten. Denn synthetische Opioide sind in der Regel um das vielfache stärker als natürliche Opiate. Dies kann bei unbedarften KonsumentInnen schnell dazu führen, dass sie sich mit der Menge verschätzen, da sie es zum Beispiel wie normales Heroin dosieren.

Chemiestudent half dabei, das Geschäft gewinnorientiert auszubauen

Der Angeklagte Christof Heinrich S. und Anwälte.
Der Angeklagte Christof Heinrich S. und Anwälte.

Durch die sogar mit Produktbildern versehene Darknet-Seite wurde ein junger Chemiestudent aus Mölln in Schleswig Holstein auf die Brüder S. aufmerksam. Der 27-jährige Marc Oliver D. erkannte enormes schlummerndes Potential, dass die Hauptangeklagten nicht zu nutzen wussten. Er trat mit ihnen in Kontakt und offerierte seine Dienste.

Er verfasste einen Ratgeber für den Konsum, den die Angeklagten auf ihrer Darknet-Seite veröffentlichten. Des Weiteren bot er an, die in Rohform gelieferten Chemikalien zu veredeln und für den Konsum aufzubereiten. Hierfür stünde ihm durch sein Studium ein Chemielabor zur Verfügung.

Gemeinsam planten sie den Ausbau des Geschäftes. D. machte aus den Rohstoffen konsumfähige Produkte wie „liquids“, „powder“ oder „pills“. Er beriet in chemischen Fragen und trieb die Herstellung maßgeblich voran und wurde von den Brüdern an den Gewinnen beteiligt.

Angeklagte verstießen ebenfalls gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz

Synthetische Drogen bergen immense Gefahren für die KonsumentInnen.
Synthetische Drogen bergen immense Gefahren für die KonsumentInnen.

Aus einem Gramm Rohmaterial der Brüder kochte der Student ein Kilogramm „China White“, hochpotentes Heroin, dass zu hohen Preisen verkauft werden konnte. Marc Oliver D. erweiterte die Produktpalette und verbesserte deren Qualität, wodurch bessere Preise erzielt werden konnten. Die Zahlungen im Darknet liefen über die virtuelle Bitcoin Währung.

Neben dem Erwerb und dem Handeltreiben mit verbotenen Stoffen wird dem Trio vorgeworfen, gegen das Chemikaliengesetz sowie gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben. Nachdem das BKA nicht zuletzt durch die erwähnten Todesfälle auf die Brüder aufmerksam wurde, gaben Beamte fingierte Bestellungen auf. 

Daraufhin kam es zur Wohnungsdurchsuchung bei Adam S. und zur anschließenden Festnahme der drei Angeklagten. Am ersten Prozesstag wurde die Anklage verlesen. Am kommenden Freitag, 17. August 2018, startet der zweite Tag der Hauptverhandlung.

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