Die zweite Miete: Neuer Betriebskostenspiegel für NRW – Heizkosten sind weiter gestiegen

Der Deutsche Mieterbund hat den Mietkostenspiegel veröffentlicht.
Der Deutsche Mieterbund hat den Mietkostenspiegel veröffentlicht.

Mieter zahlen in Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt 2,20 Euro pro Quadratmeter im Monat für Betriebskosten. Rechnet man dagegen alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 3,35 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen.

Dies sind die Ergebnisse des neuen Betriebskostenspiegel 2014, den der Dachverband der Mietervereine – der Deutsche Mieterbund – jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2012 veröffentlicht hat.

Öl wurde 2012 um 8,9 Prozent teurer, Fernwärme um 9 Prozent und Gas um 5,3 Prozent

DEW-Gasspeicher
Der kalte Winter 2012 sorgte für einen gestiegenen Gasverbrauch. Foto: Völkel

Vor allem bei den Heizkosten ist der Trend auch in diesem Jahr wieder steigend. Hier lag der Wert bei 1,10 Euro pro Quadratmeter. Im Vergleich zum vorherigen Betriebskostenspiegel für das Abrechnungsjahr 2011 ergibt sich damit eine Preissteigerung von 14 Cent und im Vergleich zu Verbräuchen aus dem Jahr 2010 sogar von 23 Cent. Auch die Kosten für Wasser inkl. Abwasser sind um 4 Cent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Kosten für Warmwasser sind im Landesdurchschnitt gleich geblieben.

Der Anstieg der Heizkosten ist im Wesentlichen auf kältere Wintermonate und auf höhere Energiepreise zurückzuführen. Öl wurde 2012 im Bundesdurchschnitt um 8,9 Prozent teurer, Fernwärme um 9 Prozent und Gas um 5,3 Prozent. Bundesweit machen die warmen Energiekosten 2012 etwa 65 Prozent aller tatsächlich gezahlten Betriebskosten aus. Mittlerweile muss für die „warmen Betriebskosten“ durchschnittlich 1,43 Euro pro Quadratmeter gezahlt werden. Das sind für eine 80 Quadratmeter große Wohnung rund 1.373 Euro pro Jahr.

Für das Abrechnungsjahr 2013 ist auch wieder mit steigenden Betriebskosten seitens der Mieter zu rechnen. Preistreiber dürften wieder steigende Energiekosten sein. So ist der Energiebedarf und -verbrauch im Jahr 2013 um etwa 5 Prozent gestiegen. Grund hierfür war der kalte und lange Winter zu Beginn von 2013. Hinzu kommt die seit 01. April 2013 in NRW geltende Rauchmelderpflicht. Hier ergeben sich zusätzliche Kosten aus Wartung und Pflege bzw. aus umlagefähigen Modernisierungskosten für die Anschaffung der Geräte.

Betriebskostenspiegel ersetzt keine Prüfung der Abrechnung

„Bei den Angaben des Betriebskostenspiegels handelt es sich um Durchschnittswerte. Die tatsächlichen Betriebskosten können im Einzelfall höher oder niedriger sein. Der Betriebskostenspiegel kann zudem nicht als Begründung für die Angemessenheit von Betriebskosten vor Gericht verwendet werden. Hier sind die tatsächlichen Kosten im Einzelfall entscheidend. Mietern und Wohnungssuchenden bietet er aber die Möglichkeit, die Höhe ihrer Betriebskosten einzuordnen. Eine Prüfung der Betriebskostenabrechnung durch den Mieterverein ersetzt er nicht.“ erläutert Dr. Tobias Scholz, wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V.

Ein kostenfreier Ratgeber zu Mieterrechten bei Betriebskostenabrechnungen ist in der Geschäftsstelle des Mietervereins Dortmund an der Kampstraße 4 und unter www.mvdo.de/mietrechtsratgeber.html kostenfrei erhältlich.

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