Vom „Free-Floating“-Geschäftsmodell zur Sondernutzungserlaubnis

Die Stadtverwaltung in Dortmund plant neue Auflagen für den Verleih von E-Scootern

Szenen wie diese haben die Stadt veranlasst, das Geschäftsmodell des E-Scooterverleihs in Dortmund zu überdenken. Nordstadtblogger-Redaktion | Nordstadtblogger

Auch wenn E-Scooter in den deutschen Innenstädten für emissionsfreie Mobilität sorgen, wird das „Freefloating“-Geschäftsmodell, bei dem die Roller überall in der Stadt abgestellt und ausgeliehen werden können, auch in Dortmund zunehmend zum Problem. Der Verwaltungsvorstand schlägt daher eine Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmund vor. Die Änderung zielt auf den Verleih und die Nutzung von E-Rollern bzw. E-Scootern vor dem Hintergrund des Dortmunder Mobilitätskonzeptes.

In Dortmund gibt es fünf Anbieter mit rund 3.500 Fahrzeugen

Fünf Unternehmen bieten ihre Fahrzeuge in Dortmund an. Archivfoto: Leopold Achilles für Nordstadtblogger.de

Das Geschäftsmodell sämtlicher gewerblicher Anbieter von E-Rollern basiert bislang auf dem sogenannten „Free-Floating-Prinzip“. Hierbei gibt es keine festen Ausleih- oder Rückgabe-Stationen und die Ausleihe und Rückgabe kann in einem definierten Teil des Stadtgebietes erfolgen. Die Nutzenden finden den E-Roller mit Hilfe einer Smartphone-App. In Dortmund gibt es fünf Anbieter, die rund 3.500 Fahrzeuge vermieten.

In der Praxis zeigen sich heute jedoch die Folgen des „Free-Floating“-Geschäftsmodells in Form von massenhaft und teils verkehrsbehindernd bis verkehrsgefährdend abgestellten E-Rollern. Nach Maßgabe der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) ist nur das Befahren von reinen Radwegen und Radfahrstreifen sowie getrennten bzw. gemeinsamen Geh- und Radwegen erlaubt, nicht jedoch von Gehwegen mit Freigabe für den Radverkehr.

Tatsächlich zeigen sich vielfältige verkehrliche Probleme, die sich aus falschem Nutzer:innenverhalten ergeben. Blockierend abgestellte E-Roller behindern nicht nur den Verkehrsfluss, sondern gefährden insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen massiv. Auch Radfahrende werden gefährdet, wenn E-Roller auf Radwegen abgestellt oder gar gelegt werden.

Viele Fahrzeuge werden verkehrsgefährdend abgestellt

Planungsdezernent Ludger Wilde - Hannibal-PK
Planungsdezernent Ludger Wilde Foto: Alexander Völkel für Nordstadtblogger.de

Nach dem Vorschlag der Stadtspitze sollen die Betreiber künftig eine Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, wenn sie im öffentlichen Raum E-Scooter zum Verleih anbieten möchten – und dafür auch eine Gebühr entrichten.

„Auch wenn diese neuen Nahmobilitätsangebote gut angenommen werden, bringen sie leider viele Nachteile mit sich, weil sie nicht immer verkehrsgerecht bzw. oft sogar verkehrsgefährdend abgestellt werden“, betont Dortmunds Planungsdezernent Ludger Wilde.

Die aktuellen Überlegungen des Verwaltungsvorstands würden auf einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 20. November 2020 basieren. Damals hatte das Gericht in einem Eilverfahren zur Regelung der Vollziehung einer behördlichen Anordnung erstmalig das Aufstellen von Leihrädern zum Zwecke der Neuvermietung als erlaubnispflichtige Sondernutzung im Sinne des § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW qualifiziert.

Planungen stützen sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW

Während man über solche Szenen evtl. noch schmunzeln kann, können die wild abgestellten E-Scooter zu ernsthaften Gefahren für den Verkehr werden. Archivfoto: Karsten Wickern für Nordstadtblogger.de

Nach Ansicht des OVG NRW basiere das Geschäftsmodell auf der Möglichkeit zur Nutzung des öffentlichen Straßenraums durch die dort nach endgültiger Rückgabe zur erneuten Vermietung abgestellten und zum Abschluss von Mietverträgen bereit gehaltenen Fahrräder.

Die Fahrräder seien nicht nur Mietgegenstand, sondern durch ihr bloßes Vorhandensein im Straßenraum – solange sie nicht gemietet sind – auch eine andauernde Aufforderung zum Abschluss eines Mietvertrages.

Bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme (und dann wieder erneut nach Beendigung des Mietverhältnisses durch den jeweiligen Nutzenden) würden die Mieträder nach gerichtlicher Auffassung eine verkehrsfremde Sache darstellen – und eben dies sei als Sondernutzung einzustufen.

Stadtverwaltung wünscht sich gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis

Denn die Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes durch die angebotenen E-Scooter sei nicht vornehmlich auf die Teilnahme am Straßenverkehr gerichtet, sondern verfolge ausschließlich gewerbliche Zwecke.

Diese Rechtsprechung lasse sich ohne weiteres auch auf den E-Roller-Verleih, der einem ähnlichen Prinzip folge, übertragen. Die Änderung der bisherigen Rechtsprechung mache für den Dortmunder Verwaltungsvorstand eine Neubewertung der derzeitigen Verfahrensweise möglich, auch wenn es sich zunächst nur um einen Beschluss im Eilverfahren handele und eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren noch ausstehe.

„Eine Lösung des Problems sehen wir darin, den E-Scooter-Verleih mit einer gebührenpflichtigen Sondernutzungsregelung zu belegen, die es uns als Stadt erlauben würde, Genehmigungen mit Auflagen zu erteilen“, erläutert Wilde die Ideen des Verwaltungsvorstands. Somit bestehe auch die Möglichkeit, eine erteilte Genehmigung wieder zu entziehen, sollte sich der Vertragspartner nicht vertragskonform verhalten.

Unterscheidung zwischen Innenstadt und Außenstadt-Bezirken

Diese Sondernutzungsregelung würde die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt und den Verleihern ersetzen. Zusätzlich soll sie durch weitere Maßnahmen flankiert werden. Dabei geht e nicht primär um die Einnahmen aus den Gebühren, sondern den flankierenden Regelungen.

Ein symbolisches Bild: Ein E-Scooter auf dem Abfall. Viele Anwohner:innen haben den Kaffee auf.
Ein symbolisches Bild: Ein E-Scooter auf dem Abfall. Viele Anwohner:innen haben den Kaffee auf. Foto: Alexander Völkel für nordstadtblogger.de

„Wir möchten Verleih und Rückgabe der Fahrzeuge in den Innenstadt-Bezirken auf feste Standorte konzentrieren, so dass man die Roller nur noch an bestimmten Orten ausleihen und abstellen kann. Da sich das Problem mit den wild und verkehrswidrig abgestellten Rollern in den Außenstadtbezirken nicht so sehr manifestiert hat, kann dort das Free-Floating Modell weiter bestehen“, so Wilde.

Mittels Bedingungen und Auflagen in der Sondernutzungserlaubnis soll erreicht werden, dass die Nutzung im Sinne des Anspruchs der „letzten Meile“ gefördert und die nicht gewünschte Nutzung mit Blick auf die Verkehrssituation im Innenstadtbereich reglementiert wird.

Zudem wird das Ausbringen von E-Scootern sowie Leihrädern durch gewerbliche Unternehmen im Free-Floating-Betrieb künftig mit einer Gebühr von 20 Euro pro Roller oder Rad und Jahr belegt.

Stimmt der Stadtrat zu, können die Regelungen Mitte 2022 in Kraft treten

Das Free-Floating im Innenstadtbereich wird auf zuvor definierte Abgabe- und Entleihflächen beschränkt. Das unbeschränkte Free-Floating wird nur noch in den Stadtteilen außerhalb der Innenstadt zugelassen.

Eine große Mehrheit gab es für die Solidaritätserklärung an die Dortmunder Muslim:innen.
Der Dortmunder Stadtrat wird sich in seiner Sitzung Ende März mit den Planungen befassen.

Dies soll zum einen als Instrument gegen die unbefriedigende Abstellsituation in der Innenstadt wirken und zum anderen die Potentiale des Elektrokleinstverkehrs auf den Strecken zwischen Haustür und ÖPNV Haltepunkten in den Vororten fördern. In Mülheim wird dieses Konzept bereits seit einiger Zeit mit Erfolg betrieben.

Sondernutzungserlaubnisse sollen die bisherigen Kooperationsvereinbarungen nicht komplett ersetzen, sondern im Sinne eines Mobilitätskonzeptes ergänzen. Den Anbietenden werden dann verbindliche Vorgaben hinsichtlich der Ausbringung und Umverteilung der angebotenen E-Roller gemacht.

Sollten die Fachausschüsse und der Dortmunder Stadtrat die Planungen des Verwaltungsvorstands in ihren März-Sitzungen absegnen, könnten die neuen Regelungen bereits Mitte des Jahres greifen.

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Reaktionen

  1. Miller42

    Seien wir mal ehrlich: die Einführung dieser E-Scooter als Unterstützung der Elektro-Mobilität mit gleichzeitiger Entlastung des ganzen umweltschädlichen KFZ-Verkehrs ist gescheitert.

    Das war nur eine kleine weitere Bullshit-Idee von Andi Scheuer.

    • M_O

      Sehe ich anders. Ich nutze mittlerweile sehr gerne die E-Scooter. Gerade wegen der Flexibilität lasse ich dafür mein Auto stehen. Ich stelle die Scooter wie ein Fahrrad ab und achte dabei darauf keine Wege zu blockieren. Als problematisch sehe ich eher das Umwerfen und Zerstören der Roller.

  2. Norbert

    Und was ist mit Feee-Floating-Carsharing? Das nimmt mehr Platz in Anspruch je Fahrzeug, es fällt nur nicht so auf, weil es im Gegensatz zu E-Scooter Parkmöglichkeiten dafür gibt in rauen Mengen gibt und man das Rüpelparken von PKW schon gewohnt ist.

  3. Ingo St.

    Jeder Fahrzeugvermieter muß Abstellflächen selber bewirtschaften. Nur die anarchischen Rollervermieter, die nur die Werbeadressdaten ihrer Nutzer vermarkten möchten, dürfen alles. Deutschland hatte genug Zeit die Disziplinlosigkeit in Paris und anderswo zu beobachten. Selber mitten auf der Deutzer-Brücke so ein Ding abgestellt gesehen. Kein Wunder das über Hundert im Rhein entsorgt wurden. An meinem beinahe Crash mit einer Kolonne von 4 Rollerheizer auf dem vollem Radweg mit Fußgänger etc am Phoenix-See mag ich gar nicht denken. Für 10% sinnvollem Nutzen ist das gesamte System als Vermietungsmodell gescheitert.

  4. Flink, flinker, E-Scooter – aber Achtung: Die Roller bergen ein hohes Unfall- und Verletzungsrisiko (PM)

    Flink, flinker, E-Scooter. Der Zug zur Arbeit kann mit einer schnellen E-Scooter-Fahrt in der letzten Minute noch erreicht werden. Auf der Party, die schon längst im Gange ist, kann mit einer flinken Fahrt auf dem Gefährt noch ein paar Minuten früher angestoßen werden. Aber Achtung: Die E-Roller bergen ein hohes Unfall- und Verletzungsrisiko – die Zahl der Verletzten hat sich verdoppelt.

    Schon rund drei Jahre lang sind auch für die Dortmunder Polizei Rollerunfälle ein Aufgabenfeld, das stark zugenommen hat. Die handlichen kleinen Tretroller sind seit Juni 2019 für den Straßenverkehr in Deutschland zugelassen. Ohne Führerschein, darf jeder ab 14 Jahre sie fahren. Alarmierend schossen die Fallzahlen mit Beteiligung eines E-Scooters in die Höhe von 53 (in 2020) auf 119 in 2021. Auch die Zahl der Verletzten verdoppelte sich: von 31 (im Jahr 2020) auf 70 verletzte Menschen im vergangenen Jahr. Während vor wenigen Jahren noch ein Kind mit seinem kleinen blauen Tretroller stürzte und sich das Knie aufschlug, füllten allein in Dortmund im vergangenen Jahr elf Menschen schwer verletzt ein Krankenhausbett. Zusätzliche 59 Frauen und Männer verletzten sich leicht bei einem Verkehrsunfall, bei dem auch ein E-Scooter beteiligt war.

    Durch die Einführung der Elektroroller haben sich seit 2019 für Polizeistreifen auch neue Kontrollfelder aufgetan. In den meisten Fällen ahnden Polizistinnen und Polizisten Verkehrsverstöße wie „eine Person zusätzlich befördern“ (zehn Euro) oder „eine andere Verkehrsfläche befahren, als vorgesehen“ (ab 15 Euro aufwärts) oder „nebeneinander herfahren“ (ab 15 Euro aufwärts). Die Fallzahlen zu den neuen Verstößen halten sich die Waage:

    2020: 117 Verstöße, die der Bußgeldstelle übermittelt wurden;
    2021: 118 Verstöße, die der Bußgeldstelle übermittelt wurden;
    2022: 65 Verstöße, die im ersten Halbjahr der Bußgeldstelle übermittelt wurden.

    Als praktische Alternative gilt das Gefährt für Berufspendler und -pendlerinnen und ist oft eine bewährte Ergänzung zum Pkw-Verkehr oder zu den öffentlichen Verkehrsmitteln. Besonders beliebt sind E-Scooter aber auch beim erlebnisorientierten Publikum. Immer wieder auch unter Einfluss von Alkohol und Drogen – oder unter Einfluss von beidem. Durchschnittlich jeder fünfte Verkehrsunfall mit E-Scootern ist seit Aufzeichnungsbeginn 2019 aufgrund von Alkoholeinfluss verursacht worden. Übrigens sind laut Statistik Zweidrittel der unfallbeteiligten E-Scooter-Fahrenden männlich.

    Aber Achtung: Der wackelige Stand auf einem E-Roller und die Tatsache, dass diese ab 14 Jahren schon auf bis zu 20 km/h beschleunigt werden können, werden – nach ersten Einschätzungen der Dortmunder Polizei – häufig unterschätzt. Anders als beim Fahrrad stehen E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer vergleichbar instabil auf ihrem Gefährt. Anders als beim Auto sind sie ohne Fahrgastzellen oder sonstige Sicherheitssysteme völlig ungeschützt. E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer fallen – egal ob jugendlich oder Erwachsen – mit Haut und Haar auf den blanken Asphalt oder Bordstein. Die Bilanz: Schädel-Hirn-Traumata, Frakturen an Schultern oder im Gesicht. Mehr als die Hälfte der Verkehrsunfälle, in denen ein E-Scooter verwickelt war, ging mit Verletzungen aus.

    Hierbei handelt es sich allein um Verkehrsunfälle mit E-Scootern von denen die Polizei weiß. Schätzungen zufolge handelt es sich aber um eine hohe Dunkelziffer von Unfällen bei denen weit aus mehr Menschen oder Gegenstände einen Schaden davon getragen haben müssen.

    Um das Unfall- und damit auch Verletzungsrisiko zu minimieren, hier
    Tipps Ihrer Polizei Dortmund:

    – Lassen Sie sich nicht durch Handy oder Kopfhörer ablenken, auch wenn eine Smartphonehalterung (Leihroller) vorhanden ist.
    – Denken Sie daran, es fehlt an jeglicher Knautschzone! Lassen Sie sich nicht ablenken und achten Sie auf den Straßenverkehr. Im Falle eines Unfalls können Sie potenziell schwere Folgen davontragen.
    – Achten Sie auf Fahrbahnunebenheiten, die E-Scooter besitzen überwiegend keine Dämpfung, so dass jede Unebenheit spürbar ist und zu einem Gleichgewichtsverlust führen kann!
    – Nutzen Sie die Möglichkeit, das Fahren mit dem EKF vor der Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr auf einer „privaten“ Verkehrsfläche zu üben.
    – Nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer und fahren Sie vorausschauend.
    – Fahren Sie insgesamt umsichtig und vorsichtig und beharren Sie nicht auf Ihr Recht.
    – Bedenken Sie: Mit einem E-Scooter sind Sie weitestgehend geräuschlos unterwegs. Fußgänger können Sie kaum oder erst spät wahrnehmen. Bei einer erlaubten Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h bleibt Ihnen und anderen Verkehrsteilnehmern nur eine minimale Reaktionszeit, um beiderseits auf Bewegungen zu reagieren.

    Sehen Sie zu dem Thema auch das Präventionsvideo unserer Verkehrsunfallexperten:

    https://www.facebook.com/Polizei.NRW.DO/videos/550030809074213/

  5. E-Scooter flüchtet in Dortmund vor der Polizei – auf ein Gelände der Polizei (PM)

    Der Körner Hellweg 113 in Dortmund ist kein besonders gut geeigneter Ort, um dorthin zu flüchten und sich dort vor der Polizei zu verstecken. Denn dort „wohnt“ die Polizei – Körner Hellweg 113, das ist die Anschrift einer Wache des Polizeipräsidiums Dortmund.

    Zur Vorgeschichte: Seinen ersten Sichtkontakt zur Polizei hatte ein E-Scooter-Fahrer in der Nacht zu Sonntag (17.7.2022) um 1.30 Uhr an der Kreuzung Körner Hellweg/Liboristraße/Alte Straße. Dort stand ein Streifenwagen oben genannter Wache an einer roten Ampel.

    Rot zeigte auch die Ampel auf der gegenüber liegenden Seite der Kreuzung. Der E-Scooter-Fahrer überholte ein ebenfalls auf Grünlicht wartendes Auto an der rechten Seite und fuhr bei Rot über die Kreuzung. Zwei Polizistinnen erkannten das, schalteten das Blaulicht ein und folgten dem Fahrer. Dieser wiederum blieb nicht stehen.

    Stattdessen bog er nach etwa 100 Metern rechts in eine Einfahrt ab – in die Einfahrt am Körner Hellweg 113. Am Gebäude sowie an mehreren dort abgestellten Autos ist deutlich die Aufschrift „Polizei“ zu lesen.

    Der E-Scooter-Fahrer erkannte seine Lage an diesem besonderen Ort, wendete und versuchte, sich zwischen einer Mauer und dem ihn verfolgenden Streifenwagen durchzuquetschen. Dabei stieß er mit dem Streifenwagen zusammen, was schließlich das Ende der Flucht bedeutete.

    Zwecks Personalienfeststellung und Alkoholtest gingen die Polizistinnen mit dem 20-Jährigen auf kürzester Distanz in die Wache. Nach der Blutprobe untersagte die Polizei dem Mann die Weiterfahrt und leitete ein Strafverfahren ein. Einen Bericht über den Einsatz erhält auch das Straßenverkehrsamt, wo das Verhalten des Mannes unter dem Aspekt „Entzug Fahrerlaubnis“ geprüft wird.

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