Die Laubbeseitigung hat Vorrang vor Straßenreinigung:

Die EDG rechnet mit rund 6.300 Tonnen Laub

In der Laubzeit werden rund 260 Mitarbeiter:innen der Straßenreinigung eingesetzt.
In der Laubzeit werden rund 260 Mitarbeiter:innen der Straßenreinigung eingesetzt. Foto: EDG Dortmund

Die Laubbeseitigung gehört zum festen Bestandteil der Straßenreinigung, mit der die EDG von der Stadt Dortmund beauftragt wurde. Ziel ist die Säuberung und Sicherung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze, denn Laub kann schnell zur Gefahr für Fußgänger, Rad- und Autofahrer:innen werden. Aus diesem Grund hat die Laubbeseitigung immer Vorrang.

Einsammeln von Laubsäcken und Beseitigung und öffentlichen Wegen

In der Laubzeit werden rund 260 Mitarbeiter:innen der Straßenreinigung eingesetzt. Auf eine personelle Unterstützung wird verzichtet, um die Straßenreinigungsgebühren stabil zu halten. Bei der Laubbeseitigung stehen der EDG 68 Kehrmaschinen, 34 Klein-LKW, zwei Kranfahrzeuge sowie sechs Kranfahrzeuge mit mobilen Transportcontainern zur Verfügung.

Zum Einsatz kommen außerdem rund 154 Laubblasgeräte, davon mittlerweile 61 Elektrogeräte. Ein vollständiger Ersatz der benzinbetriebenen Geräte ist (noch) nicht möglich, da die Leistungsfähigkeit der akkubetriebenen und umweltschonenden Laubblasgeräte noch nicht ausreichend ist.

Auch in diesem Jahr rechnet die EDG wieder mit rund 6.300 Tonnen Laub, die innerhalb weniger Wochen beseitigt werden müssen. Zudem ist die EDG auch für die Einsammlung der Laubsäcke verantwortlich. Die EDG bittet um Verständnis, falls ihre Fahrzeuge den Straßenverkehr behindern oder die reguläre Straßenreinigung verzögert kommt.

Laub darf nicht von Privatgrundstücken auf die Straße gefegt werden

Zum Einsatz kommen außerdem rund 154 Laubblasgeräte, davon mittlerweile 61 Elektrogeräte.
Zum Einsatz kommen außerdem rund 154 Laubblasgeräte, davon mittlerweile 61 Elektrogeräte. Foto: EDG Dortmund

Für die Laubentsorgung von den vielen Freiflächen und Gärten in Dortmund sind die Grundstückseigentümer:innen selbst verantwortlich. „Es ist nicht gestattet, Laub von privaten Grundstücksflächen auf öffentliche Straßen, Wege oder Plätze zu fegen oder zu transportieren“, warnt die EDG.

Denn diese Laubmengen stellten eine zusätzliche Gefahrenquelle dar. Für mögliche Schäden haften daher die Grundstückseigentümer:innen. Darüber hinaus stellt die Beseitigung von Laub auf öffentlichen Flächen eine unerlaubte Ablagerung dar, die ordnungsrechtlich geahndet werden kann. Die EDG unterstützt daher die Eigentümer bei der bequemen und umweltgerechten Laubentsorgung vom eigenen Grundstück!

Seit dem 1. Oktober gibt es wieder die beliebten Laubsäcke. Zwölf Laubsäcke können für 2,50 Euro an den sechs Recyclinghöfen und in der Möbelbörse in Hacheney, im Kundenbüro an der Dechenstraße 13 sowie am EDG-Infomobil erworben werden. Die Mitarbeiter der Straßenreinigung holen die Laubsäcke am Tag der Straßenreinigung ab.

Mehr Informationen:

  • Zusätzlich findet am 12. November am Wertstoffzentrum Pottgießerstraße die kostenlose Grün- schnittabgabe statt. An diesem Tag können Laub und Grünabfälle kostenlos entsorgt werden.
  • Laub und Grünschnitt können ganzjährig an den Recyclinghöfen abgegeben werden. Die Gebühr beträgt 10,00 Euro pro angefangenem Kubikmeter.
  • Der Kundenservice der EDG informiert rund um die Themen Laub und Straßenreinigung unter der Rufnummer 0231/9111-111.
  • Alle Infos gibt es auch unter www.edg.de
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