85 Tonnen Sperrmüll aus dem „Horrorhaus“ an der Kielstraße geschleppt – Ankauf steht kurz vor dem Abschluss

Das 18-stöckige „Horrorhaus“ in der Kielstraße soll auf jeden Fall abgerissen werden. Fotos: Alex Völkel
Das 18-stöckige „Horrorhaus“ in der Kielstraße soll auf jeden Fall abgerissen werden. Fotos: Alex Völkel

Eine unendliche Geschichte nähert sich der Zielgeraden: Die Stadt verhandelt nach vielen Jahren über den Kauf der letzten von 102 (!) Wohnungen des als „Horrorhaus“ bundesweit bekannt gewordenen Hochhauses an der Kielstraße 26. Ist diese Hürde genommen, könnte rund 20 Jahre nach Schließung des Gebäudes der lang ersehnte Abriss erfolgen.

50 Arbeiter haben 85 Tonnen Sperrmüll aus dem Horrorhaus heraus geschleppt

Positives Gegenbeispiel – das Dogewo21-Hochhaus an der Heiligegartenstraße – der architektonische Zwilling.

Im Vorgriff darauf war in den vergangen Monat eine Baufirma in dem ansonsten zugemauerten Gebäude zwischen Kielstraße und Heiligartenstraße in der Nordstadt unterwegs.

Bis zu 50 Arbeiter haben eine Woche lang das Gebäude auf allen Etagen von Sperrmüll befreit – rund 85 Tonnen haben sie binnen einer Woche heraus geschleppt. Darüber hinaus wurden drei Kastenwagen voll mit Elektroschrott wie Kühlschränken und Herden zur Entsorgung abgefahren.

Damit wird nun die Immobilie, die durch eine unverantwortlich gemachte Privatisierung prekär gefallen und schließlich für unbewohnbar erklärt wurde, für den Abriss vorbereitet. Nicht wenige DortmunderInnen ärgern sich auch heute noch, dass in Zeiten knappen Wohnraums 102 Wohnungen dem Erdboden gleich gemacht werden sollen. 

Denn das Haus als solches war gut und beliebt, wie der Zwilling gegenüber belegt – hier ist allerdings die Dogewo21 Eigentümerin. Die stadteigene Gesellschaft für Wohnen hat dort keinen Leerstand, ihr Turm befindet sich in einem guten Zustand.

Das ist der Unterschied, wenn Wohnraum verantwortlich bewirtschaftet wird und nicht zu einem Spekulationsobjekt verkommt, betonen Kritiker der Privatisierung von großen Wohnungsbeständen. Die 102 Apartments waren als Eigentumswohnungen verkauft worden – als angebliche Luxus-Wohnungen und Geldanlage. Viele KäuferInnen – vornehmlich in Süddeutschland  – verspekulierten sich und landeten in der Privatinsolvenz oder setzten sich ins Ausland ab.

Stadt hat für Eigentümerentwicklung, Gutachten und Ankauf über 600.000 Euro ausgegeben

Das „Horrorhaus“ ist die bekannteste und größte Schrottimmobilie in der Nordstadt.

Allerdings wäre eine Weiternutzung des Horrorhauses problematisch, da die Stadt den bisherigen EigentümerInnen und GläubigerInnen die Schrottimmobilie unter der Prämisse eines Abrisses abgekauft hat. 

Sollte nun eine In-Wert-Setzung erfolgen, würde das Fass neu aufgemacht. Ein Fass ohne Boden, welches die Stadt Dortmund nun seit rund 20 Jahren beschäftigt.

Alleine mehr als 200.000 Euro haben die Regiestelle und die Gutachten gekostet, um überhaupt die verworrene Eigentümer-Struktur zu durchdringen, EigentümerInnen und GläubigerInnen – teils im Ausland – zu ermitteln und ihnen dann die Wohnungen einzeln abzukaufen. Der Ankauf hat weit mehr als 400.000 Euro verschlungen. 

Für den Abriss sind bereits seit mehr als zehn Jahren Landesmittel im Haushalt eingestellt. Doch die Städtebaumittel fließen nur, wenn nach einem Abriss die Fläche einer „Gemeinbedarfsnutzung“ zugeführt wird. Derzeit war immer von einem Kita-Neubau auf der Fläche die Rede. 

Über die genaue Nutzung sollen noch in diesem Jahr die politischen Gremien entscheiden, berichtet Susanne Linnebach, stellvertretende Amtsleiterin im Amt für Wohnen und Stadterneuerung.

Abrisstermin ist noch offen – eine Sprengung kommt nicht in Frage

Einen möglichen Abrisstermin will sie nicht nennen – wohl wissend, dass mehrere Termine in den vergangenen 15 Jahren genannt wurden und verstrichen sind, ohne dass sich etwas getan hätte. „Aber das Ende ist jetzt zu sehen“, betont Linnebach. 

Für das Gebäude kommt nur ein Abriss in Frage und keine Sprengung. Zum Einen, weil die darunter liegende Tiefgarage in einem guten Zustand ist und auch heute noch genutzt wird. Zudem muss die sehr eng stehende Nachbarbebauung erhalten bleiben – was bei Sprengung nicht zu garantieren ist.

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