Neugeborene haben gleich nach der Geburt Anspruch auf einen Hörtest

Zum Welttag des Hörens am 3. März: Hörstörungen bei Neugeborenen in Dortmund früh erkennen

Die AOK NordWest weist darauf hin, dass Eltern bei Neugeborenen und Kleinkindern unbedingt die gesetzlichen U-Untersuchungen wahrnehmen sollen, um sicherzustellen, dass regelmäßig das Hörvermögen ihres Kindes abgeklärt wird. Foto: AOK/Colourbox/hfr

Wenn ein Kind nicht richtig hört, lernt es auch nicht richtig sprechen. Darum ist es wichtig, Hörstörungen früh zu erkennen und rasch mit der Behandlung zu beginnen. Darauf weist die AOK NordWest zum Welttag des Hörens am 3. März hin.

Hörscreening wird von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt

„Bei Hörproblemen denken wir zumeist an ältere Menschen. Wir dürfen jedoch nicht Neugeborene und kleine Kinder außer Acht lassen. Eltern sollten daher unbedingt jeden vorgesehenen Termin der gesetzlichen Kinderuntersuchungen wahrnehmen“, empfiehlt AOK-Serviceregionsleiter Jörg Kock. „Mit dem Neugeborenen-Hörscreening kann dabei in der ersten Lebenswoche frühzeitig eine Hörschädigung festgestellt werden.“ Das Hörscreening wird von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Eine Hörschädigung ist die häufigste angeborene Sinnesbehinderung. Gesetzlich krankenversicherte Neugeborene haben gleich nach der Geburt Anspruch auf einen Hörtest. Bei diesem ‚Neugeborenen-Hörscreening’ schiebt der Arzt dem Baby eine kleine Sonde in den Gehörgang, die einen leisen Klickton von sich gibt. Dieser Ton wird bis in die Hörschnecke weitergeleitet. Deren feine Haarzellen reagieren mit messbaren Schwingungen, wenn das Gehör in Ordnung ist.

Dieses besondere Screening ist in die gesetzliche Kinderuntersuchung U 1 und U2 eingebettet und wird entweder bei der U1 unmittelbar nach der Geburt oder im Rahmen der U 2 zwischen dem 3. und 10. Lebenstag von der Entbindungsklinik oder der ambulanten Praxis durchgeführt.

Früherkennung: Warum U-Untersuchungen bei Kindern wichtig sind

Das Neugeborenen-Hörscreening wird von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt und gibt gleich in den ersten Lebenswochen Aufschluss über das Hörvermögen von Neugeborenen. Foto: AOK/Colourbox/hfr

Auch bei den folgenden gesetzlichen U-Untersuchungsterminen wird im Laufe der Kindheit immer wieder auch das Hörvermögen durch die Kinderärztin oder den Kinderarzt getestet. „Da Kinder auch noch später eine Hörstörung entwickeln können, sollten Eltern weiter wachsam sein und wirklich jede U-Untersuchung wahrnehmen“, empfiehlt Kock.

Ob ein Baby gut hört, lässt sich in einem ersten Schritt auch zu Hause überprüfen. Am besten geschieht das, während das Kind schläft. Hörgeschädigte Babys versuchen nämlich schon früh, Geräusche mit anderen Sinnen wahrzunehmen.

Klatscht ein Elternteil zum Beispiel in die Hände, reagieren sie, weil sie es gesehen oder weil sie den Luftzug gespürt haben. In den ersten Lebenswochen hören Babys zunächst nur laute Geräusche.

Was die Eltern tun und wie sie eine Hörstörung erkennen können

Die Eltern können also zum Beispiel mit einem Quietschtier Geräusche erzeugen und die Reaktion des Säuglings beobachten. Im oberflächlichen Schlaf reagiert ein Kind mit gesundem Gehör darauf mit einer veränderten Atmung. Es holt zum Beispiel tief Luft.

Ab dem dritten Lebensmonat sollten Babys auch auf leise Geräusche reagieren, etwa auf das Rascheln von Seidenpapier. Erkennen können Eltern eine Hörstörung auch daran, dass ein Baby irgendwann verstummt. Hörgeschädigte Babys beginnen zwar ganz normal zu lallen, das Lallen geht aber nicht wie bei hörgesunden Kindern ungefähr ab dem sechsten Monat in ein Brabbeln über.

Hegen Eltern den Verdacht, dass ihr Kind schlecht hört, sollten sie dies der behandelnden Kinder- und Jugendärztin oder dem Kinder- und Jugendarzt im besten Fall in den ersten vier Monaten sofort mitteilen. Je früher ein Kind behandelt wird, desto besser stehen die Chancen für eine ganz normale Sprachentwicklung.

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