Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen

Waffenverbotszonen in vier Hauptbahnhöfen ab 27. Oktober 2021 – Dortmund ist mit dabei!

Mit Aushängen macht die Bundespolizei auf die Waffenverbotszonen aufmerksam. Foto: Bundespolizeidirektion St. Augustin

Die Bundespolizei wird in der kommenden Woche (27. bis 31. Oktober 2021) in den Hauptbahnhöfen Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen und Recklinghausen eine Waffenverbotszone einrichten. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.

Trotz rückläufiger Fahrgastzahlen kein Rückgang der Gewaltdelikte

Trotz der Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden rückläufigen Fahrgastzahlen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr, sowie Schließungen von Diskotheken und Nachtclubs, verzeichnete die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen in den genannten Hauptbahnhöfen.

Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Gürtelmesser, Scheckkartenmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, Wurfmesser usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Schraubendreher sicher. Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen.

Bundespolizei kündigt verstärkte Kontrollen an

Foto: Alexandra Stolze für die Bundespolizei

„Die Hauptbahnhöfe Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen und Recklinghausen werden täglich von mehreren tausend Reisenden genutzt und gelten als wichtige Fernverkehrssystemhalte in Deutschland. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden“, heißt es dazu von der Bundespolizei.

„Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum der angekündigten Waffenverbotszonen konsequent reagieren und Nutzer:innen der zuvor genannten Hauptbahnhöfe verstärkt kontrollieren.“

Mehr Informationen:

  • Plakat der Bundespolizei
    Plakat der Bundespolizei

    Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen.

  • Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 27. Oktober bis 31. Oktober 2021, täglich von 13 bis 4 Uhr
  • Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe der  Hauptbahnhöfe Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen und  Recklinghausen, inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen sind die  U-Bahn-/ Stadtbahn-Bereiche.
  • Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im  Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen  betreten.
  • Bei Personen die gegen das Waffenverbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden!

 

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Reaktionen

  1. Waffenverbotszonen – Bundespolizei stellt bereits 9 Verstöße in den ersten 5 Stunden fest (PM)

    Am gestrigen Mittwoch (27. Oktober) verzeichneten Bundespolizisten in den Hauptbahnhöfen Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen am ersten Tag der Waffenverbotszonen neun Verstöße. Hierbei handelte es sich um Verstöße gegen das Waffengesetz, unter anderem wurden aber auch ein Kubotan und ein Baseballschläger sichergestellt.

    Bereits in den ersten Stunden der eingerichteten Waffenverbotszonen wurden in den Hauptbahnhöfen Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen ein Einhandmesser (Bochum), zwei Teleskopschlagstöcke (Gelsenkirchen, Bochum) und ein verbotenes Pfefferspray (Dortmund) festgestellt. Hierbei handelt es sich bei allen Gegenständen um Verstöße gegen das Waffengesetz. Die Bundespolizisten leiteten jeweils Strafverfahren gegen die Männer (47, 18, 49, 20) ein.

    Zusätzlich stellten die Bundespolizisten fünf Verstöße gegen die Allgemeinverfügung fest. Dabei handelte es sich um ein Messer mit einer Klingenlänge von 7 cm, welches ein 27-jährigen Gelsenkirchener im Hauptbahnhof Gelsenkirchen mit sich führte. Des Weiteren händigte ein 16-jähriger Essener auf Nachfrage einen Kubotan aus. Ein Kubotan, auch als „Tactical Pen“ bekannt, ist eine Waffe für den Nahkampf und findet in verschiedensten Kampfkünsten seine Anwendung. Dieser Gegenstand fällt in Deutschland nicht unter das Waffengesetz. Am Dortmunder Bahnhof stellten die Einsatzkräfte ein Taschenmesser bei einer 18-jährigen Oberhausenerin, ein Cuttermesser bei einem 20-jährigen Bochumer und einen Baseballschläger bei einem 29-Jährigen Berliner fest.

    Den Deutschen wurde ein Ordnungsgeld angedroht. Die Anzahl der aufgefundenen gefährlichen Gegenstände, unterstreicht die Wichtigkeit der eingerichteten Waffenverbotszonen.

  2. Waffenverbotszonen – 37-Jähriger hatte Drogen und Messer versteckt

    Anlässlich der Waffenverbotszone kontrollierten heute Morgen (29. Oktober) Bundespolizisten im Dortmunder Hauptbahnhof einen Mann aus Hamm. Neben einem Cuttermesser, fanden die Bundespolizisten weitere verbotene Gegenstände.

    Kurz vor 4 Uhr, überprüften Einsatzkräfte im Hauptbahnhof Dortmund einen 37-Jährigen. Auf Nachfrage erklärte der Mann keine gefährlichen oder verbotenen Gegenstände mit sich zu führen.

    Der Mann verhielt sich gegenüber den Beamten auffällig nervös, so dass diese den Mann aufforderten seine Jackentasche zu leeren. Dabei kamen verschiedenste pflanzliche Drogen zum Vorschein. Die Bundespolizisten führten den Mann für weitere Maßnahmen zur Wache. Bei einer Durchsuchung des Mannes entdeckten sie ein verstecktes Cuttermesser und mehrere Ersatzklingen.

    Die Bundespolizei leitete anschließend ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.

    In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei auf die aktuelle Waffenverbotszone (vom 27. Bis 31. Oktober), unter anderem im Dortmunder Hauptbahnhof hin.

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