BGH bestätigt Urteil des Landgerichts Dortmund im Mordprozess Schalla

Verurteilter Mörder ergreift vor Haftantritt die Flucht – Fahndung im gesamten Schengen-Raum

Der Angeklagte Ralf Hörstemeier und Verteidiger Udo Vetter im Dortmunder Landgericht. Am 25. Januar wurde Ralf Hörstemeier wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses Urteil wurde durch die Bestätigung des Bundesgerichtshofs nun rechtsgültig. Archivfoto: Sascha Fijneman für Nordstadtblogger.de

Was viele Beobachter:innen und Prozessbegleiter:innen besorgt vermutet hatten ist nun traurige Realität geworden. Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Dortmund gegen den Angeklagten im Mordprozess Nicole-Denise Schalla bestätigt hat, befindet sich der 56-jährige Ralf Hörstemeier seit Dienstagabend (21. Dezember 2021) auf der Flucht. 

Was Nebenklage und Staatsanwaltschaft befürchteten, ist bittere Realität geworden

Ralf Hörstemeier wird mit Haftbefehl gesucht. Foto: Polizei Münster/ Dortmund

Ein verurteilter Mörder, der jedoch zunächst auf freiem Fuß bleibt. Das Urteil des Landgerichts Dortmund im Prozess um den Mord an der 16-Jährigen Schülerin Nicole-Denise Schalla aus dem Jahre 1993 hatte im Januar bundesweit für Aufsehen gesorgt.

Das Gericht verurteilte den mittlerweile 56-jährigen Ralf Hörstemeier damals zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Aufgrund der langen Prozessführung (der erste Prozess musste aufgrund der langfristigen Erkrankung einer beteiligten Richterin abgebrochen werden) und der unverhältnismäßig langen Zeit, die der Angeklagte bis dahin bereits in der Untersuchungshaft verbracht hatte, nahm das Gericht davon Abstand, im Zuge des Urteils einen erneuten Haftbefehl gegen Ralf Hörstemeier auszustellen. Bis das Urteil rechtskräftig würde, sollte der Verurteilte auf freiem Fuß bleiben. 

Es wird im gesamten Schengenraum nach Ralf H. und seiner Lebensgefährtin gefahndet

Sowohl Staatsanwalt Felix Giesenregen als auch Nebenklage-Anwältin Arabella Pooth hatten das Risiko der Fluchtgefahr bereits im Januar zum Thema gemacht. Archivfoto: Sascha Fijneman für Nordstadtblogger.de

Daraufhin brachten Staatsanwaltschaft und Nebenklage Beschwerde gegen diese Entscheidung ein, die jedoch vom Oberlandesgericht Hamm abgewiesen wurde. Für die Verteidigung des Angeklagten bestanden auch nach der Beweisführung am Dortmunder Landgericht erhebliche Zweifel an der Täterschaft ihres Mandanten, woraufhin Rechtsanwalt Udo Vetter Revision beantragte. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun das Urteil des Landgerichts Dortmund, wodurch der Haftantritt für Ralf Hörstemeier näher rückte.

Am Dienstagabend soll er sich nun laut Medienberichten seiner Fußfessel entledigt haben. Diese musste er aufgrund einer Entscheidung des Amtsgerichts Münster tragen, das hiermit auf einen Antrag der Polizei in Münster reagierte, wo der Angeklagte seinen Wohnsitz hatte.

Fahndungsplakat Ralf Hörstemeier Plakat: Polizei Münster/ Dortmund

Denn auch hier kam man nicht zuletzt angesichts des einschlägigen Vorstrafenregister des Verurteilten, das zahllose Einträge aufweist, die immer mit Gewalt gegen Frauen zu tun hatten, zu dem Schluss, dass von ihm eine potentielle Gefahr ausgehen könne.

Seit Dienstagabend fehlt nun jede Spur von Ralf Hörstemeier und es wird im gesamten Schengenraum, in dem er sich bewegen könnte, ohne reguläre Grenzkontrollen zu befürchten, nach ihm und seiner Lebensgefährtin gefahndet.

Bereits nach der Urteilsverkündung im Januar hatten sowohl Nebenklageanwältin Arabella Pooth als auch Staatsanwalt Felix Giesenregen auf das Risiko der potentiellen Fluchtgefahr hingewiesen, doch mit ihrer Beschwerde, wie oben bereits erwähnt, leider keinen Erfolg.

Für die Angehörigen von Nicole-Denise Schalla sicher ein weiterer unnötiger Schock, den sie nach über zwei Jahren zäher Prozessführung hinnehmen müssen. 

Hintergrund:

  • Am 25 Januar 2021 verurteilte das Landgericht Dortmund den Angeklagten Ralf Hörstemeier zu lebenslanger Freiheitsstrafe.
  • Durch die Beweisaufnahme sei bewiesen worden, dass der Angeklagte die 16-jährige Schülerin Nicole-Denise Schalla im Oktober 1993 auf ihrem Heimweg in der Nähe einer Bushaltestelle im Jungferntal überfallen, sich sexuelle Befriedigung verschafft und das Opfer erwürgt habe. 
  • Das Gericht verzichtete damals auf die von der Staatsanwaltschaft beantragte Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, wodurch der Angeklagte nicht vorzeitig aus der Haft hätte entlassen werden können.
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