Corona-Testangebotspflicht für Unternehmen: Verwaltung und städtische Betriebe in Dortmund gut vorbereitet

Nächste Woche soll die Testpflicht für Unternehmen in Kraft treten und zunächst bis zum 31. Juni gültig sein. In Dortmund wird größtenteils eine Kombination aus Selbsttests und Testmobilen oder -zentren angeboten.

Im Zuge der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes zur bundesweiten Vereinheitlichung von Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie soll auch die Arbeitsschutzverordnung angepasst werden. Die Unternehmen sollen ihren Angestellten mindestens ein Testangebot in der Woche offerieren müssen und die Kosten hierfür übernehmen. Die Arbeitnehmer*innen entscheiden dann freiwillig, ob sie sich testen lassen möchten oder nicht. Welche Testmethode bevorzugt wird, bleibt den Unternehmen überlassen – erlaubt sind dabei alle Antigen-Schnelltests. Wie bereitet sich die Stadtverwaltung mit ihren rund 10.000 Beschäftigten darauf vor und wie läuft das Ganze bei den städtischen Betrieben wie den Stadtwerken, der EDG oder dem Flughafen? Wir haben nachgefragt.

Stadtverwaltung hat 100.000 Selbsttests für rund 10.000 Beschäftigte bestellt

Die Stadtverwaltung Dortmund teilt auf Anfrage mit, dass man 100.000 Selbsttests für die rund 10.000 Beschäftigten bestellt habe und nach Erhalt allen Mitarbeitenden zwei Selbsttests pro Woche angeboten werden sollen. Dies soll eine engmaschige und ganzheitliche Teststrategie sicherstellen, um weiterhin die Infektionsketten bestmöglich zu unterbrechen. ___STEADY_PAYWALL___

Beispiel für ein Corona-Antigen-Selbsttest-Kit.

Die Entscheidung für Selbsttests sei bewusst und gut überlegt gefällt worden. „Aktuelle Selbsttests weisen eine hohe Sensitivität aus und sind somit relativ genau. Natürlich muss hier insbesondere auch die eigene „Fehlerquote“ bei der Selbstdurchführung immer mit eingerechnet werden“, heißt es seitens der Verwaltung. Rein logistisch sei ein Angebot von zwei Testungen wöchentlich sonst kaum umzusetzen. Denn die Mitarbeiter*innen sind im ganzen Stadtgebiet und darüber hinaus verteilt.

Maßgeblich sei, dass die Tests flexibel überall und jederzeit (auch spontan) durchgeführt werden können. Dies bedeute, dass die Mitarbeitenden sich auch und insbesondere zuhause testen können müssen, um beispielsweise nicht auf dem Weg zur Arbeit Mitmenschen anzustecken. Dies lasse sich nicht über Schnelltests realisieren. Insofern habe man hier aus pragmatischen Gesichtspunkten im Rahmen einer unkomplizierten Umsetzung die Teststrategie angepasst. Pro Selbsttest fallen der Stadt Kosten in Höhe von 3,46 Euro an.

Grundsätzlich orientiere die Stadt sich bei ihrer Testangebotsstrategie an den Aussagen der Ministerpräsidentenkonferenzen vom 3. und 22. März, in denen die Zielrichtung von mindestens einem bis zwei Tests für Mitarbeitende in Unternehmen avisiert worden ist. Leider würden bis heute entsprechende Regelungen und Rahmenbedingungen fehlen.

Aus Fürsorgepflicht und arbeitsschutzrechtlichen Gesichtspunkten heraus habe die Stadt Dortmund als Arbeitgeberin die Maßgaben übernommen, um die Mitarbeitenden zu schützen und die Corona Pandemie weiterhin effektiv zu bekämpfen. Über die aktuellen Entwicklungen und daraus resultierende (z.B. rechtliche) Vorgaben und einzuhaltende Maßnahmen werden die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung fortlaufend informiert.

Umfassender Pandemieplan, der die Stadtverwaltung handlungsfähig hält

Als oberstes Ziel verfolge der interne Pandemieplan der Verwaltung den höchst möglichen Gesundheitsschutz der städtischen Mitarbeitenden – und das über den üblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz hinaus. Gleichzeitig sei der Pandemieplan inhaltlich darauf ausgerichtet, die basale Grundstruktur der Stadtverwaltung aufrecht zu erhalten. 

Unter Berücksichtigung der jeweiligen Entwicklung der Pandemie und den damit einhergehenden rechtlichen Vorgaben (z. B. CoronaSchVO) sowie allgemeinen Empfehlungen (z. B. durch das Robert Koch-Institut) würden dann innerhalb der Stadtverwaltung Maßnahmen zum Schutze der Mitarbeitenden getroffen bzw. der jeweiligen Lage entsprechend angepasst. Hierzu zählten auch der Verweis auf das Einhalten der allgemein gültigen Verhaltensregeln oder die flächendeckende Ausstattung der Mitarbeitenden mit persönlicher Schutzausrüstung (z.B. medizinische Mund-Nasen-Bedeckung). 

DSW21: Corona-Tests schon seit Ende März – bislang wurden 900 Tests durchgeführt

Das DSW21-Testmobil fährt die einzelnen Betriebsstandorte in Dortmund ab. Fotos (3): DSW21

Von den Dortmunder Stadtwerken heißt es: Während die Politik seit Wochen über eine Corona-Testpflicht für Unternehmen diskutiere, ohne zu einem Ergebnis zu kommen, habe DSW21 das Testen im Betrieb längst umgesetzt – und gehe dabei deutlich über die Ideen aus Berlin und Düsseldorf hinaus. Seit Ende März setzt das Dortmunder Verkehrsunternehmen einen Bus als Testmobil ein und fährt die einzelnen Betriebsstandorte an. 

Unter fachkundiger Leitung des Medizin-Dienstleisters Prävent GmbH können sich Mitarbeiter*innen von DSW21, DEW21, DOKOM21 und Dortmund Hafen einmal in der Woche testen lassen. Ganz bequem vor Ort und ohne Terminvereinbarung. Zusätzlich stellt DSW21 allen Beschäftigten einmal in der Woche kostenlos einen Selbsttest zur Verfügung.

Mit der Idee, das Testmobil einzusetzen, habe man einen Volltreffer gelandet. Mehr als 900 Tests seien inzwischen durchgeführt worden – und (nur) zwei seien positiv gewesen. Sie hätten noch an Ort und Stelle zur Kontrolle einen zweiten Schnelltest und, als auch dieser positiv ausgefallen sei, einen PCR-Test nach sich gezogen. Der sei im Labor ausgewertet worden und habe die Schnelltest-Ergebnisse bestätigt. In beiden Fällen hätten die Mitarbeiter, die keinerlei Symptome zeigten, frühzeitig isoliert werden können. 

Teststrategie erweist sich als effektiv zur Unterbrechung möglicher Infektionsketten

Für die Stadtwerke erweist sich das Angebot im Testmobil als Volltreffer.

Über die unverzüglich in Gang gesetzte interne Kontakt-Nachverfolgung sei zudem ein weiterer mit dem Virus infizierter Kollege ermittelt worden. „Damit haben wir genau das erreicht, was wir mit unserer Teststrategie bezwecken“, sagt Michael Schneider, Leiter des Gesundheitsmanagements bei DSW21 und Organisator des Testangebotes. 

„Wir haben Mitarbeitende ohne Symptome identifiziert, dadurch viele weitere Infektionen mit möglicherweise ernsten Krankheitsverläufen verhindert – und obendrein hunderten Kolleg*innen zumindest für den Moment das gute Gefühl gegeben, nicht infiziert zu sein.“

Und noch eine Sicherheit vermittele die seit Beginn der Pandemie äußerst geringe Zahl der mit SARS-CoV-2 infizierten Beschäftigten: Die umfangreichen Maßnahmen, die alle Unternehmen der 21-Gruppe sehr frühzeitig zum Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeiter*innen getroffen hätten, seien effektiv. 

Zusätzlich werden ab sofort kostenlose Selbsttests angeboten 

Weil der Service so gut angenommen wird, hat DSW21 die Einsatzzeiten des Testmobils nach der ersten Woche direkt ausgeweitet und für die einzelnen Betriebsstandorte noch einmal optimiert. So fährt der Bus neben den Betriebshöfen in Brünninghausen, Dorstfeld und Castrop-Rauxel auch die DSW21-Hauptverwaltung an der Deggingstraße, die DEW21-Zentrale in der Innenstadt und den Sitz von DOKOM21 auf der Stadtkrone-Ost an.

Mit den zusätzlichen Selbsttests, die inzwischen ebenfalls in der internen Verteilung sind, stehen allen Mitarbeitenden nunmehr – vom Arbeitgeber organisiert – zwei kostenlose Testmöglichkeiten pro Woche zur Verfügung.

Testmobil und kostenlose Selbsttests gibt es auch für die Beschäftigten bei der EDG

Neben der Mobilen Teststation bietet auch die EDG ihren Beschäftigten Selbsttests an.

Bei der EDG und den Schwesterunternehmen können seit Anfang April alle Mitarbeiter*innen zwei kostenlose Testangebote pro Woche in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob die Arbeit in Präsenz oder im Homeoffice erledigt wird.

Die Mitarbeiter*innen können sich ohne vorherige Terminabsprache – möglichst vor oder nach der Arbeit oder in der Pause – in einem Testmobil durch medizinisch geschultes Personal testen lassen. Die mobile Teststation steht an den größten Standorten des Unternehmensverbundes (Verwaltung Sunderweg, Betriebshöfe Dechenstraße und Alte Straße, Deponie Dortmund-Nordost, Wertstoffzentrum Pottgießerstraße). 

Die Testzeiten von 5 Uhr bis 16 Uhr bzw. 15 Uhr an Freitagen an allen Standorten bzw. von 12 bis 16 Uhr auf der Deponie sind für die unterschiedlichen Beschäftigungsgruppen in Zeitblöcke aufgeteilt, um eine reibungslose Abwicklung mit geringen Wartezeiten zu gewährleisten. Mitarbeiter*innen von Standorten, die nicht vom Testmobil angefahren werden, können sich zu allen Zeiten und an allen Standorten testen lassen.

EDG-Selbsttests wurden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft und zugelassen

Voraussichtlich ab 19. April 2021 soll dann daneben einmal pro Woche ein kostenloser Selbsttest zur Verfügung stehen. Diesen sollen die Mitarbeiter*innen über die jeweiligen Vorgesetzten erhalten. Bei dem Selbsttest, der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut geprüft und zugelassen wurde, handelt es sich um einen Test, der im vorderen Nasenbereich angewendet wird (Hotgen Coronavirus(2019-nCoV)Antigentest für Laien).

Die Annahme der vom Arbeitgeber angebotenen Tests ist für Mitarbeiter*innen grundsätzlich freiwillig. Jedoch empfiehlt der EDG-Unternehmensverbund dringend, die Angebote, sich regelmäßig kostenlos testen zu lassen bzw. selbst zu testen, auch wahrzunehmen. Mit den Tests erhöhe sich auf jeden Fall der Schutz der Einzelperson, der Kolleg*innen sowie auch aller anderen Kontaktpersonen.

Am Dortmunder Flughafen gibt’s einmal in der Woche kostenlose Selbstests und ein eigenes Testzentrum

Am Dortmunder Flughafen wird den rund 360 Beschäftigten seit Anfang der Woche ein kostenloser Selbsttest pro Woche angeboten. Die Kosten für einen dieser Tests betragen für das Unternehmen fünf Euro. 

Auch hier besteht für die Angestellten darüber hinaus die Möglichkeit, sich im lokalen Testzentrum testen zu lassen. Dort können Beschäftigte zusätzlich ganz bequem die kostenlosen Bürger-Schnelltests in Anspruch nehmen.

 

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Weitere Informationen:

Unternehmen sind zukünftig verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens einmal in der Woche einen kostenlosen Corona-Test anzubieten. Ein einmaliges Angebot in der Woche soll Mitarbeiter*innen gemacht werden, die nicht die Möglichkeit haben, im Home-Office zu arbeiten. Zwei Tests pro Woche sollen Angestellten mit vielen Kontakten angeboten werden. 

Die novellierte Corona-Arbeitsschutzverordnung tritt voraussichtlich ab Mitte nächster Woche in Kraft und soll zunächst bis zum 30. Juni 2021 gelten.

Informationen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Neu gilt:

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten: grundsätzlich mindestens 1-mal pro Woche
  • Für besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens 2-mal pro Woche. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen 2-mal pro Woche ein Testangebot erhalten.
  • Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber.

Bis zum 30. Juni 2021 verlängert:

  • Bestehende Corona-Arbeitsschutzregelungen die bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten; wenn die Tätigkeit dies zulässt.
  • Arbeitgeber sind im Rahmen der Beurteilung der Gefährdungen verpflichtet, betriebliche Hygienepläne zu erstellen, umzusetzen sowie zugänglich zu machen.
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen; auch in Kantinen und Pausenräumen
  • Tragen von medizinischem Mund-Nasen-Schutz oder Atemschutzmasken, wo dies nicht möglich ist. Arbeitgeber müssen diese zur Verfügung stellen.
  • Arbeitgeber müssen eine ausreichende Handhygiene am Arbeitsplatz sicherstellen.
  • Regelmäßiges Lüften muss gewährleistet sein.
  • Es gelten strenge betriebliche Regelungen zur Kontaktvermeidung im Betrieb: Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
  • In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden. Kontakte zwischen den Gruppen sind zu vermeiden.
  • Die zuständigen Arbeitsschutzbehörden können die Einhaltung aller Anforderungen der Verordnung im Einzelfall durch behördliche Anordnungen durchsetzen und Verstöße gegen ihre Anordnung mit einem Bußgeld von bis zu einer Höhe von 30.000 Euro ahnden.
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