Meldegesetz: Bei jeder An- und Ummeldung muss eine sogenannte „Wohnungsgeberbestätigung“ vorgelegt werden

Seit dem 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Neben anderen Änderungen bedeutet dies, dass bei jeder An- und Ummeldung eine sogenannte „Wohnungsgeberbestätigung“ vorgelegt werden muss. Längere Wartezeiten bei den Bürgerdiensten sind …