Erfolgreiche Klage vor dem OVG: Das Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr ist rechtswidrig und unverhältnismäßig

Von David Peters Eigentlich untersagt die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalens Versammlungen an Silvester. Die Dortmunderin Iris Bernert-Leushacke wollte diese Grundrechtseinschränkung aber nicht so einfach hinnehmen und klagte vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Das Gericht entschied, …