
Die Situation von obdachlosen und drogenabhängigen Menschen in der Dortmunder Innenstadt bleibt angespannt. Im Sozialausschuss trafen zuletzt unterschiedliche Perspektiven aufeinander: Während die Stadtverwaltung auf Erfolge durch verstärkte Kontrollen verweist, warnen Wohlfahrtsverbände und Teile der Politik vor Verdrängungseffekten. Parallel dazu verzögert sich weiterhin die Einrichtung eines zweiten Drogenkonsumraums, während kurzfristige Winterhilfen wie das Übernachtungsangebot an der Leuthardstraße zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Verstärkte Kontrollen zeigen Wirkung – aber nicht ohne Nebenfolgen
Aus Sicht von Händlern und Gastronomen haben die intensiveren Streifen von Polizei und Ordnungsamt in der Dortmunder City für eine spürbare Entspannung gesorgt. Aggressives Betteln und offen sichtbarer Drogenkonsum seien zurückgegangen, hieß es im Sozialausschuss. Auch die Verwaltung bestätigte, dass sich das Stadtbild in zentralen Bereichen verändert habe.

Gleichzeitig wurde deutlich, dass diese Entwicklung Schattenseiten hat. Vertreter:innen der Drogenhilfe berichteten von sozialen Nebenwirkungen der Ordnungsoffensive. Der erhöhte Kontrolldruck habe dazu geführt, dass sich Teile der Szene aus der Innenstadt zurückgezogen und in angrenzende Quartiere verlagert hätten.
Für die Mitarbeitenden der Hilfesysteme sei es dadurch schwieriger geworden, Kontakt zu den Betroffenen zu halten und niedrigschwellige Angebote aufrechtzuerhalten.
Verdrängung statt Entlastung: Kritik aus Sozialarbeit und Politik
Nach Einschätzung der Sozialverwaltung hat die verstärkte Kontrolle nicht zu einer stärkeren Nutzung von Hilfsangeboten geführt. Vielmehr habe sich der Druck innerhalb der Szene erhöht, Spannungen hätten zugenommen. Die Hoffnung, dass Menschen durch die Maßnahmen gezielter in Hilfesysteme gelenkt würden, habe sich nicht erfüllt.
Auch aus der Politik kam Kritik. Vertreter:innen von Grünen, SPD und Linken warnten davor, Probleme lediglich räumlich zu verschieben. Es sei absehbar, dass sich soziale Probleme nicht durch Verdrängung lösen ließen. Stattdessen brauche es nachhaltige Konzepte, die Ordnungspolitik und soziale Unterstützung sinnvoll miteinander verbinden.
Zweiter Drogenkonsumraum lässt weiter auf sich warten

Vor diesem Hintergrund rückt die Diskussion um einen zweiten Drogenkonsumraum erneut in den Fokus. Die Stadt plant, diesen Entlastungsstandort zunächst in einer leerstehenden Kneipe an der Rheinischen Straße einzurichten, bis ein dauerhafter Standort gefunden ist.
Ursprünglich war eine Eröffnung bereits für das vergangene Jahr vorgesehen, inzwischen wurden die Termine mehrfach verschoben. Zuletzt nannte die Verwaltung als möglichen Zeitraum „Mitte bis Ende des zweiten Quartals“, also kurz vor Beginn des Sommers.
Zwar wurde im Sozialausschuss anerkannt, dass sich „etwas bewege“, doch zugleich äußerten Ausschussmitglieder Zweifel, ob das wiederholte Verschieben von Terminen nicht weiter Vertrauen koste. Parallel dazu läuft die Suche nach einem zusätzlichen dauerhaften Standort, der den bestehenden Konsumraum am Grafenhof entlasten soll.
Kälteschutz an der Leuthardstraße wird gut angenommen
Unabhängig davon beschäftigt den Sozialausschuss aktuell vor allem die akute Situation obdachloser Menschen im Winter. Als kurzfristige Maßnahme hat die Stadt ein Gebäude an der Leuthardstraße als Übernachtungsangebot geöffnet. Nach Angaben von Robert Litschke, Leiter des Sonderstabs Ordnung und Sicherheit, wird das Angebot gut angenommen.

Die Zahl der Übernachtungen habe sich bei rund 40 Personen eingependelt, in sehr kalten Nächten liege sie zwischen 30 und 60. Ein Teil der Nutzer:innen habe sich zuvor an anderen Orten wie der Mergelteichstraße aufgehalten. Viele der Menschen stammten aus Osteuropa und gingen keiner Arbeit nach.
Unabhängig von aufenthaltsrechtlichen Fragen werde das Angebot jedoch fortgeführt. Die Leuthardstraße soll mindestens bis Ende Februar geöffnet bleiben, möglicherweise auch darüber hinaus. Man fahre „auf Sicht“, da auch der März noch frostige Tage bringen könne.

Die Leuthardstraße ist bewusst niedrigschwellig organisiert. Es gibt eine offene Tür, es werden keine persönlichen Daten abgefragt. Litschke verglich das Angebot mit einer „etwas wärmeren Bahnhofshalle“. Auch Menschen mit Hund würden nicht grundsätzlich ausgeschlossen. In der gesamten Zeit habe es lediglich einen solchen Fall gegeben, der problemlos gehandhabt worden sei.
Das Gebäude an der Leuthardstraße sei jedoch baulich nicht zukunftsfähig. Zwar sei es aktuell betriebssicher, erklärte Litschke, doch Heizung und Elektrik entsprächen nicht mehr heutigen Anforderungen. Perspektivisch ist ein Abriss geplant. Doch im kommenden Winter könnte es – wenn gewünscht – noch als Notquartier genutzt werden.
Wohlfahrtsverbände fordern verbindliches Winternotkonzept
„Aus Sicht der Wohlfahrtsverbände begrüßen wir es sehr, dass die Leuthardtsraße eingerichtet wurde und die Zahlen zeigen, dass es ein deutlichen Bedarf gibt“, betonte Niels Back (Diakonie). Vor allem hätten Menschen die Leuthardstraße genutzt, die vorher keine Angebote in Anspruch genommen hätten. „Die meisten waren vorher obdachlos bzw. haben an anderen Stellen übernachtet. Wir brauchen im Winter solche niederschwelligen Übernachtungsmöglichkeiten“, sagte er mit Blick auf die Diskussionen über Kältetote im letzten Winter und jetzt auch aktuell.

Diskussionen über den Aufenthaltsstatus wies der Diakonie-Pfarrer zurück: „Die Pflicht der Unterbringung ist nicht gekoppelt an einen Aufenthaltsstatus, sondern an die humanitäre Verpflichtung zum Schutz von Leib und Leben. Daher sind wir froh, dass es dieses Angebot an zentraler Stelle gibt, weshalb das gut funktioniert.“
Das Angebot müsste verstetigt und Teil eines Winterkonzepts werden, damit wir nicht jeden Winter wieder diskutieren: „Wir sollten uns möglichst jetzt im Frühjahr im Netzwerk Wohnungslosenhilfe zu verständigen, was sinnvolle Elemente eines Winterkonzepts sein können, wie es das in anderen Städten auch gibt. Die Leuthardstraße ist ein sinnvoller Baustein – es gibt aber noch weitere Bausteine, die dazugehören würden“, so Back.

Sozialdezernentin Frauke Füsers dankte der Stadtgesellschaft für ihr Engagement zum Schutz von Obdachlosen und zeigte sich gesprächsbereit: „Gut, wenn wir uns im Netzwerk Wohnungslosenhilfe in Sachen Winternothilfe aufstellen. Wir kommen auf das Gesprächsangebot zurück.“
Daniela Worth (SPD) dankte für die unkonventionelle Hilfe durch die Leuthardstraße: „Dadurch konnten wahrscheinlich Leben gerettet worden. Wenn der Abriss noch nicht im nächsten Winter ansteht, hätten wir ja eine Musterlösung für den nächsten Winter. Daher gibt es von der SPD eine die definitive Willenserklärung, das in ein Winternothilfekonzept aufzunehmen.“
Modulbauten im Lütgenholz als ergänzende Lösung
Dazu passt auch ein anderer Baustein, der kurz im Ausschuss Thema war: Denn zusätzlich zur Leuthardstraße plant die Stadt im Lütgenholz ein weiteres Übernachtungsangebot in Modulbauweise. Vorgesehen sind sechs Container mit einer Größe von jeweils etwa 2,5 mal 6 Metern, die Platz für jeweils rund drei Personen bieten sollen.
Hinzu kommen sanitäre Einrichtungen sowie Sicherheitsdienste. Die Container ähneln Baustellencontainern, verfügen aber über Türen und Fenster. Fatma Karacakurtoglu (Die Linke) begrüßte zwar das Angebot, aber nicht den Standort: „Lütgenholz ist wieder mal Nordstadt. Dass da wieder alles untergebracht wird, finde ich nicht in Ordnung.“ Denn auch das eigentliche Lager hätte auf der Nordseite des Hauptbahnhofs entstehen sollen. Doch der Eigentümer hatte kurzfristig die Nutzung untersagt.
Streit um Bußgelder und ordnungsrechtliche Grauzonen
Ein weiterer Diskussionspunkt waren ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen obdachlose Menschen. Die Verwaltung betonte, dass Verwarn- und Bußgelder in der Regel nicht verhängt würden, da die Betroffenen meist nicht zahlungsfähig seien und der Verwaltungsaufwand hoch sei.

Leben im öffentlichen Raum werde nicht sanktioniert, wohl aber konkrete Ordnungswidrigkeiten, etwa die Verschmutzung von Sitzflächen.
Aus der Beratungsarbeit kam jedoch Widerspruch. Dort gebe es den Eindruck, dass Ordnungswidrigkeiten wieder häufiger genutzt würden, um obdachlose Menschen von bestimmten Orten zu verdrängen. Mehrere Ausschussmitglieder regten an, die ordnungsbehördliche Verordnung zu überprüfen, um widersprüchliche Regelungen zu entschärfen.
Breiter Konsens: Kurzfristige Hilfe rettet Leben, langfristige Lösungen fehlen
Trotz unterschiedlicher Bewertungen herrschte im Sozialausschuss weitgehend Einigkeit darüber, dass kurzfristige Maßnahmen wie die Leuthardstraße notwendig seien und vermutlich bereits Leben gerettet hätten. Vertreter:innen von SPD und Grünen sprachen sich dafür aus, das Angebot fest in ein städtisches Winternothilfekonzept aufzunehmen.
Sozialdezernentin Frauke Füsers dankte der Stadtgesellschaft und den freien Trägern für das gemeinsame Engagement. Neben städtischen Gebäuden hätten auch Initiativen wie „bodo“ unterstützt, zudem stelle das Land Mittel zur Verfügung. Die Wohlfahrtsverbände signalisierten ihre Bereitschaft, eigene Ressourcen einzubringen.
Deutlich wurde jedoch auch: Ohne verbindliche Konzepte, ausreichend Hilfsangebote und eine klare Abstimmung zwischen Ordnung und Sozialem bleibt die Stadt vor einer Daueraufgabe.
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Leitfaden zur Unterbringung wohnungsloser Menschen veröffentlicht: Menschenwürdige Unterbringung für alle gefordert! (PM BAG W)
Die Zahl der Menschen, die in Deutschland ordnungsrechtlich untergebracht werden, ist seit Jahren hoch und steigt zunehmend an. Zum Stichtag 31. Januar 2025 waren bundesweit 474.675 Menschen in ordnungsrechtlicher Notunterbringung erfasst. Diese hohe Zahl verdeutlicht die zentrale Bedeutung ordnungsrechtlicher Unterbringung und macht zugleich deutlich, dass sie menschenwürdig ausgestaltet, für alle wohnungslosen Menschen tatsächlich zugänglich und an den unterschiedlichen Bedarfen der Menschen ausgerichtet sein muss.
Mit der heutigen Veröffentlichung des Leitfadens für die Unterbringung wohnungsloser Menschen weist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) auf die Bedeutung einer menschenwürdigen Ausgestaltung hin. Der Leitfaden entstand im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit und gibt Kommunen Orientierung zu rechtlichen und fachlichen Anforderungen bei der ordnungsrechtlichen Unterbringung. Herausgeber ist das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) begrüßt, dass mit dem Leitfaden bundesweit eine fachliche Orientierung zur Unterbringung wohnungsloser Menschen vorliegt. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass Empfehlungen nicht ausreichen. Es geht darum, die Praxis der ordnungsrechtlichen Unterbringung menschenwürdig und rechtssicher auszugestalten und zwar für alle Menschen, die darauf angewiesen sind.
Unterbringung ist ein Schutzauftrag und keine freiwillige Leistung:
Rechtliches Gutachten schafft Klarheit
Im Rahmen der Leitfadenentwicklung wurde durch den bundesweit führenden Experten, Rechtsanwalt Karl-Heinz Ruder, eine gutachterliche Stellungnahme erarbeitet. Die Stellungnahme erläutert die Rechtsgrundlagen der ordnungsrechtlichen Unterbringung und macht deutlich, dass ordnungsrechtliche Unterbringung kein freiwilliges kommunales Angebot ist, sondern eine Pflichtaufgabe zur Abwehr von Gefahren für Grund- und Menschenrechte. Aufgrund seiner Bedeutung stellt die BAG W das Gutachten der Öffentlichkeit zur Verfügung. Ziel ist es, die rechtlichen Anforderungen transparent zu machen und die Verantwortlichen in den Kommunen, Ländern und der Politik bei der Umsetzung menschwürdiger Standards zu unterstützen.
Verbindliche Mindeststandards in der Notversorgung sind unverzichtbar
In ihrem integrierten Notversorgungskonzept zur ordnungsrechtlichen Unterbringung und Notversorgung fordert die BAG W seit Jahren verbindliche Mindeststandards und ein integriertes Vorgehen. Dazu gehören insbesondere:
– eine menschenwürdige Unterbringung, die Schutz vor Witterung, ausreichende Beheizbarkeit, sanitäre Anlagen und Privatsphäre gewährleistet,
– ein niedrigschwelliger, diskriminierungsfreier Zugang zur Notversorgung,
– die Verknüpfung der Unterbringung mit Beratung und weiterführenden Hilfen,
– eine verbindliche Kooperation zwischen Kommunen und freien Trägern der Wohnungslosenhilfe,
– sowie verlässliche Kälte- und Hitzeschutzangebote, um Gesundheitsgefahren und Todesfälle zu verhindern.
Notversorgung ist ein unabdingbarer Baustein zur Bewältigung existentieller Notlagen. Sie ist allen Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, zu gewähren, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Aber sie darf weder den Zugang zu eigenem Wohnraum ersetzen, noch zur Verfestigung von Wohnungslosigkeit beitragen.
Wohnungslosigkeit muss durch Prävention sowie durch die Ausweitung des Bestands preiswerter Wohnungen wie den Bau von Sozialwohnungen überwunden werden. „Die ordnungsrechtliche Unterbringung ist eine Notversorgung. Sie muss bundesweit menschenwürdig, rechtssicher und mit Zugang zu weiterer Unterstützung ausgestaltet werden. Dafür sind klare politische Entscheidungen und verbindliche Standards erforderlich“, betont Sabine Bösing, Geschäftsführerin der BAG W.
Die Dringlichkeit einer menschenwürdigen Unterbringung wird durch die seit Jahren anhaltende Zunahme der Zahl ordnungsrechtlich untergebrachter Menschen unterstrichen. Das Statistische Bundesamt wird diese Entwicklung zum 31. Januar 2026 im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Bundesstatistik erneut erheben.
Gutachterliche Stellungnahme: https://www.bagw.de/fileadmin/bagw/media/Doc/PUB/PUB_26_Ruder_Rechtsgrundlagen_Unterbringung.pdf
Integriertes Notversorgungskonzept: https://www.bagw.de/fileadmin/bagw/media/Doc/POS/POS_13_Integriertes_Notversorgungskonzept.pdf