„So gibt es am Ende nur Verlierer“: Ein Interview mit Johannes Palm über EU-AusländerInnen, Arbeitssuche und Sozialhilfe

Willkommen in Dortmund? Roma aus Frankreich kommen in der Mallinckrodtstraße an. Foto: Alex Völkel
Willkommen in Dortmund? Eine Roma-Familie kommt in der Nordstadt an. Foto: Alex Völkel

Der Bundesrat hat einer Neuregelung für den Bezug von Sozialhilfe (SGB XII) für arbeitssuchende EU BürgerInnen zugestimmt, die im neuen Jahr in Kraft tritt. Demnach sind EU-AusländerInnen, die ein Aufenthaltsrecht nur zur Arbeitssuche haben, für die ersten fünf Jahre von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Über die Bedeutung der Neuregelung für Städte wie z.B. Dortmund und für die Betroffenen EU-BürgerInnen haben wir uns mit dem Dortmunder Juristen Johannes Palm unterhalten, der die Entwicklung im Sozialrecht seit einiger Zeit verfolgt und Betroffene EU-AusländerInnen in Dortmund unterstützt.

Nordstadtblogger: Wo liegt das Problem bei dieser neuen Regelung?

Palm: Das neue Gesetz schließt EU-BürgerInnen die Arbeit suchen für fünf Jahre von Sozialleistungen aus. Es ist aber auch auf europäischer Ebene nicht geregelt, dass das EU-Land für Sozialleistungen zuständig ist, dessen Staatsbürgerschaft der EU Bürger inne hat.

Auch im SGB II sind alle von Leistungen ausgeschlossen, die, grob gesagt, nicht in Deutschland wohnen. Mit dem neuen Gesetz ist im Zweifel weder das EU-Land zuständig aus dem die Menschen kommen, weil hier auf den Wohnsitz abgestellt wird. Das EU-Land in dem die Menschen wohnen ist auch nicht zuständig, weil hier auf die Staatsbürgerschaft abgestellt wird.

Damit würde man sehenden Auges eine Schutzlücke schaffen die viele Menschen vollständig von Sozialleistungen ausschließt und zwar für fünf Jahre. Das kann aber nicht das rechtsstaatliche Ergebnis sein, wenn man dem Existenzminimum über die europäische Sozialcharta europäischen- und über das Grundgesetz grundrechtlichen Rang zukommen lässt.

Wenn man aber Migrationsregelungen schafft, in denen nicht klar ist welcher Staat das Existenzminimum sichern muss, dann ist der Staat für den grundrechtlichen Schutz zuständig in dem sich der Berechtigte faktisch aufhält.

Der Dortmunder Jurist Johannes Palm unterstützt betroffene EU-AusländerInnen in Dortmund.
Jurist Johannes Palm unterstützt EU-AusländerInnen in Dortmund. Foto: Tabea Hahn

Nordstadtblogger: Warum sollte aber gerade Dortmund für die hier lebenden EU-BürgerInnen die Sozialhilfe bezahlen?

Palm: Dafür, dass die Städte an der Finanzierung der Sozialleistungen für EU-BürgerInnen beteiligt sind gibt es in der Bevölkerung oft kein Verständnis. Besonders wenn die Kassen knapp sind. Das ist zunächst auch nachvollziehbar.

Doch man muss bedenken, dass auch EU-BürgerInnen die in Dortmund leben Dortmunder sind. Denn wir haben uns auf europäischer Ebene darauf geeinigt, dass die Menschen auch zur Arbeitssuche ihren Wohnsitz innerhalb der EU frei wählen sollen. Die Menschen sollen also in das Land ziehen können, in dem sie glauben am ehesten eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu haben.

Während der Arbeitssuche ist aber in der Regel niemand in der Lage seine Miet- oder Heizkosten aus eigener Tasche zu bezahlen. Die meisten die schonmal kurzfristig arbeitslos geworden sind können nachvollziehen, dass die Suche nach einer neuen Arbeit eine gewisse Zeit dauern kann. Irgendwann stellt sich die Frage, wie die Menschen diese Kosten decken sollen. Hätte das Gesetz bestand, würde den Menschen Obdachlosigkeit drohen.

Nordstadtblogger: Aber die EU-BürgerInnen könnten ja dann ihren Wohnsitz wieder in ihr Land zurück verlegen. Dann hätten sie da auch wieder Anspruch auf Sozialleistungen.

Palm: Das stimmt zwar. Aber das würde dann wiederum die Freizügigkeit zur Arbeitssuche in weiten Teilen leerlaufen lassen. Wer seinen Wohnsitz verlegen darf, um Arbeit zu suchen der ist für die Zeit der Arbeitssuche in der Regel auf Sozialleistungen angewiesen.

Verliert er aber mit der Veränderung des Wohnsitzes seinen Anspruch auf Sozialleistungen, kann er faktisch von seinem Freizügigkeitsrecht zur Arbeitssuche keinen Gebrauch machen. Für die Menschen, die bereits hier in Dortmund wohnen würde es sich um eine Art kalte Räumung handeln. Sie dürften weiter hier wohnen, bekämen aber im Notfall weder die Miete noch die Heizkosten bezahlt.

Nordstadtblogger: Im Zweifel zahlt also wieder Dortmund?

Palm: Das ist möglich. Die Freude, die der Städtetag in seiner Presseerklärung über die durch das Gesetz eintretende Rechtssicherheit empfindet, ist daher mit Vorsicht zu genießen. Es könnte trotz des neuen Gesetzes passieren, dass das Bundesozialgericht die jetzt geltenden Normen als verfassungskonform auslegt und einen Anspruch auf das Existenzminimum in eine andere Norm hineinliest.

Zum Beispiel in das Asylbewerberleistungsgesetz. Andernfalls ist es nicht unwahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht die Norm für verfassungswidrig erklärt. Für die Betroffenen besteht also weiterhin eine gewisse Chance im gerichtlichen Verfahren Sozialleistungen zu erhalten.

Roma in der Dortmunder Nordstadt, Mallinckrodtstraße
Das mittlerweile geschlossene Café Plovdiv – augenfälliges Zeichen der Zuwanderung aus Osteuropa.

Nordstadtblogger: Warum fällt die Rechnung denn immer auf die Städte und Gemeinden zurück?

Palm: Grundsätzlich kann ja in Dortmund auch am Besten eingeschätzt werden, in welcher Höhe in Dortmund das Existenzminimum anzusetzen ist.

Das Ärgerliche ist doch, dass erneut geregelt worden ist, wer in der Sache wann nicht zuständig ist. Man mutet den Menschen, die sich sowieso in einer schwierigen Situation befinden, zu, den Lauf durch die deutschen und europäischen Gerichte von neuem zu beginnen. So gibt es am Ende nur Verlierer.

Denn auch den Städten werden im Zweifel durch Gerichtsentscheidung kurzfristig wieder diese Kosten aufgedrückt. Das die Kosten der Sozialversicherung zu Teilen auch von den Städten und Gemeinden getragen werden müssen ist ein grundsätzliches Problem, dass nicht nur die EU-BürgerInnen Problematik umfasst.

Denn arme Städte haben oft einen hohen Anteil an Menschen, die Sozialleistungen empfangen. Das ist aber ein Problem der Kostenverteilung innerhalb des deutschen Föderalismus.

Nordstadtblogger: Alles bleibt also kompliziert?

Palm: Genau. Die Freude, die der Städtetag in seiner Presseerklärung über die durch das Gesetz eintretende Rechtssicherheit empfindet ist daher mit Vorsicht zu genießen.

Es könnte trotz des neuen Gesetzes passieren, dass das Bundesozialgericht die jetzt geltenden Normen weiterhin verfassungskonform auslegt und quasi weiter zieht, also  einen Anspruch auf das Existenzminimum in eine andere Norm hineinliest z.B. ins Asylbewerberleistungsgesetz.

Auch ist es nicht unwahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht die Norm für verfassungswidrig erklärt. Für die Betroffenen besteht also weiterhin eine gewisse Chance im gerichtlichen Rechtsschutz Sozialleistungen zu erhalten.

Mit der jetzigen Regelung hängt das Wohl der Menschen erstmal an den Sozialverbänden. Das trifft in Dortmund vor allem die Tafeln und den Gast-Haus e.V..

Herr Palm, wir danken Ihnen für das Gespräch.

 

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